Entscheidungsgründe: Mit der am 22.5.1996 zur Post gegebenen und am 24.5.1996 beim Erstgericht eingelangten Klage aus einem Kreditvertrag begehrt die klagende Partei von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung von S 130.668 samt Zinsen. Bei beiden Beklagten wird das Geburtsdatum angegeben, welches bei der Zweitbeklagten der 23.5.1977 ist. Die klagende Partei brachte in der Klage vor, den Beklagten einen Kredit gewährt und zugezählt zu haben. Die Beklagten hätten jedoc... mehr lesen...
Norm: KSchG §13 VKrG §14 Abs3 KSchG § 13 gültig von 01.10.1979 bis 10.06.2010 VKrG § 14 heute VKrG § 14 gültig ab 11.06.2010
Rechtssatz: Die Zustellung einer Klage, mit der Terminsverlust geltend gema... mehr lesen...
Norm: KSchG §2 Abs2 KSchG §13 KSchG Art. 5 § 2 heute KSchG Art. 5 § 2 gültig ab 13.06.2014 KSchG § 13 gültig von 01.10.1979 bis 10.06.2010
Rechtssatz: Von den in § 13 KSchG normierten Voraussetzungen ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs1 Z3 KSchG §13 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 b... mehr lesen...
Norm: KSchG §13 KSchG § 13 gültig von 01.10.1979 bis 10.06.2010
Rechtssatz:
Hat der Schuldner niemals erklärt, seine Ratenverpflichtungen nicht erfüllen zu wollen, sondern lediglich lange Zeit hindurch keine Zahlungen geleistet, so reicht dies und der Umstand, daß er in Haft genommen wurde und damit aller Wahrscheinlichkeit nach keine laufenden Eink... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei gewährte dem Beklagten mit Kreditvertrag vom 7.6.1988 einen Privatsofortkredit im Betrag von S 100.000,--. Der Beklagte verpflichtete sich, diesen Kredit samt Zinsen in 120 aufeinanderfolgenden monatlichen Raten zurückzuzahlen. Bis einschließlich April 1993 kam er seinen Rückzahlungsverpflichtungen im wesentlichen fristgerecht nach. Danach erfolgten keine Rückzahlungen mehr. Deshalb richtete die klagende Partei am 1.12.1993 ein Schreiben a... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten S 234.544,57 s.A.: Sie habe ihm einen Kredit in der Höhe von S 200.000,-- eingeräumt. Als monatliche Rückzahlungsrate sei ein Betrag von S 4.623,-- vereinbart worden. Da der Beklagte seiner Rückzahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sei, sei der Kredit mit Schreiben vom 21.4.1993 aufgekündigt und der gesamte aushaftende Betrag fällig gestellt worden. Der Beklagte ließ sich in der 1. Tagsatzung vom 9.5.1994 in den Rechts... mehr lesen...
Norm: ZPO §182 ZPO §396 B KSchG §13 ZPO § 182 heute ZPO § 182 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 182 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 396 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte vom Beklagten die Rückzahlung eines Kredits von S 431.051,88 sA. Sie brachte vor, der Beklagte sei seinen Rückzahlungsverpflichtungen trotz Mahnung und Klagsandrohung über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen nicht nachgekommen, weshalb sie den Kredit fälliggestellt habe. Zahlung sei jedoch nicht erfolgt. Es lägen die Voraussetzungen nach § 13 KSchG vor. Die klagende Partei begehrte vom Beklagten die Rückzahlung eines Kredits von S... mehr lesen...
Norm: KSchG §13 KSchG § 13 gültig von 01.10.1979 bis 10.06.2010
Rechtssatz:
Bei einem mit einer Bank geschlossenen Darlehensvertrag, der die Rückzahlung der erhaltenen Darlehensvaluta nach 10 Jahren und bis dahin regelmäßige vierteljährliche Verzinsung vorsieht, gehört die Zahlung der laufenden Zinsen zur Hauptschuld des Darlehensnehmers und stellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat mit Hilfe eines Kredites der klagenden Partei eine von der C***** Treuhand Ges.mbH treuhändig gehaltene Kommanditeinlage an der I***** Gesellschaft mbH & Co Hausanteilschein KG Serie 17 erworben. Die klagende Partei begehrte den Schillinggegenwert von DM 68.727,-- (nach teilweiser Rückführung des Kredites durch Zahlung für Rechnung der Beklagten im Zuge des Prozesses eingeschränkt auf DM 43.221,01) samt Sollzinsen, Überziehungszinse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt vom Beklagten - zuletzt - die Zahlung von S 547.500,-- s.A mit der
Begründung: , sie habe dem Beklagten im Jahre 1985 einen Kredit in Höhe von S 535.000,-- gewährt, der mit dem eingeklagten Betrag aushafte. Der Beklagte beantragte die kostenpflichtige Abweisung der Klage und wendete folgendes ein: 1.) Er habe den Kreditbetrag zum Ankauf eines "Hausanteilscheines" der B***** GmbH & Co Immobilien KG verwendet. Zum Kauf des Hausante... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei gewährte den Beklagten mit Vertrag vom 31.10.1984, ***** einen Kredit in der Höhe von S 256.800,-- zum Erwerb von Immobilienzertifikat-Hausanteilscheinen der Serie 8/Ausgabe II der Bautreuhand-Hausanteil Gesellschaft mbH & Co Immobilien KG. Komplementärin der KG war die Wohnungseigentum-Bautreuhand Hausanteilschein GesmbH & Co OHG, über deren Vermögen zu S 35/90 des Landesgerichtes Salzburg der Konkurs eröffnet wurde, Kommanditisti... mehr lesen...
Norm: KSchG §13 KSchG § 13 gültig von 01.10.1979 bis 10.06.2010
Rechtssatz:
Wurde die sofortige Fälligkeit eines Kredites ua bei Konkurs vereinbart, ist § 13 KSchG nicht analog anzuwenden, da es hier um vertragliche Nebenpflichten geht, die nicht unter den Begriff von "Nebenforderungen" fallen. Wurde die sofortige Fälligkeit eines Kredites ua bei K... mehr lesen...
Norm: KSchG §13 KSchG § 13 gültig von 01.10.1979 bis 10.06.2010
Rechtssatz:
Vertragliche Nebenpflichten im Sinne von Verhaltenspflichten (Schutzpflichten und Interessenwahrungspflichten etc) unterfallen dem Begriff von "Nebenforderungen" nicht, weil § 13 KSchG von Nichtzahlung spricht. Derartige Nebenpflichten werden aber nicht durch "Zahlung" erfü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei beantragte die Erlassung von Wechselzahlungsaufträgen gegen die Beklagte, die sodann eingeschränkten Klagsbeträge stehen der Höhe nach und hinsichtlich des Beginns des Zinsenlaufes außer Streit. Die Beklagte wendete ein, sie habe die Kreditraten vereinbarungsgemäß und pünktlich bezahlt und die klagende Partei habe die beiden Wechsel somit vereinbarungswidrig vervollständigt und fälliggestellt. Nach den erstgerichtlichen Urteilsfest... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß § 13 KSchG nicht auf Abzahlungsgeschäfte (§§ 16 ff KSchG) beschränkt, sondern - wie sich schon aus seiner Einordnung ergibt - auch auf Verträge über wiederkehrende Leistungen und damit auch auf das Finanzierungsleasing anwendbar ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (SZ 58/144; EvBl 1988/111; RdW 1986, 268) und der Lehre (Jud in Krejci, HdB z KSchG 530; Krejci in Rummel, ABGB2,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 30.1.1985 (Beil.A) trat der Beklagte der Schuld der Gertrude B*** GmbH (im folgenden nur GmbH) an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen bis einschließlich Dezember 1984 in Höhe von S 49.395,12 zuzüglich Nebengebühren sowie aus den ab Jänner 1985 neu auflaufenden Sozialversicherungsbeiträgen als Bürge und Zahler vorbehaltslos und unwiderruflich bei. Die Haftung des Beklagten sollte erlöschen, wenn keine wie immer gearteten Rückstände an K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 4.6.1985 gerichtsanhängig gemachten Klage begehrte die Klägerin die Zahlung von S 91.636,26 samt 16 % Verzugszinsen seit 1.10.1984 und brachte vor: "Die (erst-)beklagte Partei hat bei der klagenden Partei Kredit in Anspruch genommen (für dessen Rückzahlung die zweitbeklagte Partei die Haftung als Mitschuldner zur ungeteilten Hand übernommen hat). Da die (erst-)beklagte Partei mit der Bezahlung der zur Rückzahlung des gewährten Kredites vereinbarte... mehr lesen...
Begründung: Der Klagenfurter Autohändler Karl G*** steht wegen der Finanzierung von Fahrzeugkäufen mit der Klägerin in ständiger Geschäftsverbindung. Am 13. Dezember 1984 kaufte die Beklagte bei Karl G*** einen PKW Suzuki Hardtop. Mangels Eigenmittel nahm sie zur Finanzierung des Gesamtkaufpreises ein Darlehen bei der Klägerin auf, wobei die Krediturkunde gleichzeitig mit dem Kaufvertrag unterfertigt wurde. Nach Inhalt dieser Urkunde betrug der Kaufpreis 156.300 S, die Anzahlun... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte mit der zu 4 Cg 475/83 des Kreisgerichtes Wels erhobenen Klage die Bezahlung eines Betrages von 100.304 S. Sie behauptete, der Beklagte habe einen PKW "geleast", das vereinbarte Leasingentgelt jedoch nicht bezahlt, sodaß die klagende Partei berechtigt sei, das gesamte Bestandentgelt unter Aufrechterhaltung des Vertrages vorzeitig fällig zu stellen. Einschließlich der Verzugsgebühren und Korrespondenzspesen hafte ein Betrag in der Höhe de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (ua) der 33-jährige Gerhard G*** (zu A/III und A/IV) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB und die 22-jährige Margareta B*** (zu B/I in Verbindung mit A/II/1) des Vergehens des schweren Betruges als Beteiligte nach §§ 12 dritter Fall, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und hiefür zu (jeweils gemäß § 43 Abs 1 StGB bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafen verurteilt, und zwar G***... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIf KSchG §13 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 KSchG § 13 gültig von 01.10.1979 bis 10.06.2010
Rechtssatz:
Im Fall eines Finanzierungsleasings, bei dem die einzeln... mehr lesen...
Norm: KSchG §13 KSchG § 13 gültig von 01.10.1979 bis 10.06.2010
Rechtssatz:
Die Zustellung der Klage kann den Zugang einer qualifizierten Mahnung ersetzen.
Entscheidungstexte 6 Ob 528/84 Entscheidungstext OGH 03.04.1986 6 Ob 528/84 Veröff: RdW 1986,268 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Handelsgesellschaft, der Beklagte Versicherungsangestellter. Als solche schlossen sie einen Leasingvertrag. Die hierüber errichtete Vertragsurkunde ist mit 3. Januar 1980 datiert. Vertragsgegenstand war ein - von einem Händler dem Beklagten auszuliefernder - (fabriksneuer) Personenkraftwagen. Als Vertragsdauer wurde eine Zeitspanne von 60 Monaten vereinbart. Die vertraglich festgelegte monatliche Zahlungspflicht des Beklagten setzte sich einers... mehr lesen...
Norm: KSchG §13 KSchG § 13 gültig von 01.10.1979 bis 10.06.2010
Rechtssatz: Die Regelung des § 13 KSchG ist nicht auf Abzahlungsgeschäfte (§§ 16 ff KSchG) beschränkt, sondern gilt für alle Verbraucherverträge, so auch für Verträge über wiederkehrende Leistungen. Die Regelung des Paragraph 13, KSchG ist nicht auf Abzahlungsgeschäfte (Paragraphen 16, f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der zwischen der klagenden Partei sowie dem Beklagten und seinem Bruder Hans-Jörg D am 26. Juni 1981 zustande gekommene Kfz-Leasing-Vertrag (Finanzierungs-Leasing - Beilage A) über den PKW Marke BMW 528 i, Baujahr 1981, sieht eine Vertragsdauer von 60 Monaten, eine Leasing-Sonderzahlung von S 60.000,-- bei Vertragsbeginn und ein monatliches Leasing-Entgelt (einschließlich der Vollkaskoprämie) von S 6.611,-- vor (Punkt 3). Während der Vertragsdauer ist der Vert... mehr lesen...
Norm: KSchG §13 StGB §146 C3 KSchG § 13 gültig von 01.10.1979 bis 10.06.2010 StGB § 146 heute StGB § 146 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Wird von einem nicht rückzahlungsfähigen und nicht rückzahlungs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Mai 1962 geborene Helfried Wilhelm A des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Mai 1962 geborene Helfried Wilhelm A des Vergehens des schweren Betruges nach Paragraphen 146, 147, Absatz 2 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien unter Mitwirkung der deswegen bereits rechtskräftig abgeurteilten Margot Irmgard B mit dem Vorsatz, sich und andere Personen durch das Verhal... mehr lesen...
Die klagende Bank verlangt vom Beklagten 109 943.60 S sA. Sie habe dem Beklagten ein Darlehen gewährt, welches vereinbarungsgemäß in monatlichen Raten bei sonstigem Terminsverlust rückzahlbar gewesen sei. Der Beklagte sei mit der Rückzahlung der Darlehensraten in Verzug geraten, sodaß zufolge des dadurch eingetretenen Terminsverlustes die Forderung zum 25. 5. 1983 mit dem Klagebetrag unberichtigt aushafte. Da zur ersten Tagsatzung am 30. 6. 1983 der Beklagte nicht erschienen war, ... mehr lesen...