Rechtssatz
Im Fall eines Finanzierungsleasings, bei dem die einzelne Monatszahlung nicht als Entgelt für die Nutzung des Vertragsgegenstandes gerade in der Zahlungsperiode gewertet werden kann, sondern als Teil eines für die gesamte Vertragsdauer berechneten Entgeltes, sind die vereinbarten Monatszahlungen Raten im Sinne des § 13 KSchG.Im Fall eines Finanzierungsleasings, bei dem die einzelne Monatszahlung nicht als Entgelt für die Nutzung des Vertragsgegenstandes gerade in der Zahlungsperiode gewertet werden kann, sondern als Teil eines für die gesamte Vertragsdauer berechneten Entgeltes, sind die vereinbarten Monatszahlungen Raten im Sinne des Paragraph 13, KSchG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0020792Dokumentnummer
JJR_19860403_OGH0002_0060OB00528_8400000_001