RS OGH 1986/4/3 6Ob528/84, 6Ob685/85 (7Ob686/85), 7Ob3/02w

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Veröffentlicht am 03.04.1986
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Norm

ABGB §1090 IIf
KSchG §13

Rechtssatz

Im Fall eines Finanzierungsleasings, bei dem die einzelne Monatszahlung nicht als Entgelt für die Nutzung des Vertragsgegenstandes gerade in der Zahlungsperiode gewertet werden kann, sondern als Teil eines für die gesamte Vertragsdauer berechneten Entgeltes, sind die vereinbarten Monatszahlungen Raten im Sinne des § 13 KSchG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0020792

Dokumentnummer

JJR_19860403_OGH0002_0060OB00528_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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