RS OGH 2014/11/18 1Ob2373/96v, 1Ob151/96f, 9Ob306/97h, 4Ob181/00x, 7Ob3/02w, 7Ob6/10y, 8Ob37/10i, 4O

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Veröffentlicht am 16.12.1996
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Rechtssatz

Die Zustellung einer Klage, mit der Terminsverlust geltend gemacht wird, kann die qualifizierte Mahnung im Sinne des § 13 KSchG nicht ersetzen.Die Zustellung einer Klage, mit der Terminsverlust geltend gemacht wird, kann die qualifizierte Mahnung im Sinne des Paragraph 13, KSchG nicht ersetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106802

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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