Rechtssatz
Die Zustellung einer Klage, mit der Terminsverlust geltend gemacht wird, kann die qualifizierte Mahnung im Sinne des § 13 KSchG nicht ersetzen.Die Zustellung einer Klage, mit der Terminsverlust geltend gemacht wird, kann die qualifizierte Mahnung im Sinne des Paragraph 13, KSchG nicht ersetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106802Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.02.2015