Rechtssatz
Die Regelung des § 13 KSchG ist nicht auf Abzahlungsgeschäfte (§§ 16 ff KSchG) beschränkt, sondern gilt für alle Verbraucherverträge, so auch für Verträge über wiederkehrende Leistungen.Die Regelung des Paragraph 13, KSchG ist nicht auf Abzahlungsgeschäfte (Paragraphen 16, ff KSchG) beschränkt, sondern gilt für alle Verbraucherverträge, so auch für Verträge über wiederkehrende Leistungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0065629Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.07.2012