RS OGH 1994/2/3 8Ob23/93 (8Ob24/93)

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Veröffentlicht am 03.02.1994
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Rechtssatz

Wurde die sofortige Fälligkeit eines Kredites ua bei Konkurs vereinbart, ist § 13 KSchG nicht analog anzuwenden, da es hier um vertragliche Nebenpflichten geht, die nicht unter den Begriff von "Nebenforderungen" fallen.Wurde die sofortige Fälligkeit eines Kredites ua bei Konkurs vereinbart, ist Paragraph 13, KSchG nicht analog anzuwenden, da es hier um vertragliche Nebenpflichten geht, die nicht unter den Begriff von "Nebenforderungen" fallen.

Entscheidungstexte

  • RS0065658">8 Ob 23/93
    Entscheidungstext OGH 03.02.1994 8 Ob 23/93
    Veröff: SZ 67/21

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0065658

Dokumentnummer

JJR_19940203_OGH0002_0080OB00023_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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