Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita StVO 1960 §4 Abs5 VStG §5 Abs1VwGVG 2014 §38 StVO 1960 § 4 heute StVO 1960 § 4 gültig ab 01.06.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2019 StVO 1960 § 4 gültig von 01.09.2012 bis 31.05.2019 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita StVO 1960 §4 Abs5 VStG §5 Abs1VwGVG 2014 §38 StVO 1960 § 4 heute StVO 1960 § 4 gültig ab 01.06.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2019 StVO 1960 § 4 gültig von 01.09.2012 bis 31.05.2019 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs (im Folgenden: Bezirkshauptmannschaft) vom 5. Februar 2020 wurde dem Revisionswerber mit Spruchpunkt 1. zur Last gelegt, er sei am 3. Mai 2019 gegen 06:12 Uhr auf der B 25 nächst Straßenkilometer 30 mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen samt Anhänger mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe nicht sofort angehalten. Nach Spruchpunkt 2. habe der Revisionswerber nach diesem... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37 AVG §52 StVO 1960 §4 StVO 1960 §4 Abs1 lita StVO 1960 §4 Abs1 litc StVO 1960 §4 Abs5 StVO 1960 §99 Abs2 lita VStG §24 VwGG §42 Abs2 Z3 litb VwGG §42 Abs2 Z3 litcVwGVG 2014 §38 AVG § 37 heute AVG § 37 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37 AVG §39 Abs2 AVG §52 StVO 1960 §4 Abs1 lita StVO 1960 §4 Abs1 litc StVO 1960 §4 Abs5 StVO 1960 §99 Abs2 lita VStG §24 VStG §5 Abs1 VwGG §42 Abs2 Z3 litb VwGG §42 Abs2 Z3 litcVwGVG 2014 §38 AVG § 37 heute AVG § 37 gültig ab 01.01.1999 zulet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc StVO 1960 §4 Abs2 StVO 1960 §4 Abs5 VwGG §42 Abs2 Z1 StVO 1960 § 4 heute StVO 1960 § 4 gültig ab 01.06.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2019 StVO 1960 § 4 gültig von 01.09.2012 bis 31.05.201... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 11. Oktober 2019 wurde der Revisionswerber mit Spruchpunkt 1. schuldig erkannt, er sei am 14. Mai 2019 um 21:35 Uhr an einem näher bezeichneten Ort mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe an der Sachverhaltsfeststellung nicht mitgewirkt, weil er es durch Verlassen der Unfallstelle unmöglich gemacht habe, seine körperliche und geistige Verfassung zum Unfallze... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 15. Juli 2020 wurde der Revisionswerber im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall wegen näher konkretisierter Übertretungen 1. des § 4 Abs. 1 lit. a StVO, 2. des § 4 Abs. 5 StVO sowie 3. des § 4 Abs. 1 lit. c StVO bestraft. Über ihn wurden zu 1. gemäß § 99 Abs. 2 lit. a StVO, zu 2. gemäß § 99 Abs. 3 lit. b StVO sowie zu 3. gemäß § 99 Abs. 2 lit. a StVO Geld- sowie Ersatzfreiheitsstrafen verhängt und ein Beitrag zu den Kosten des Ve... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen vom 11. Juni 2019 wurde dem Revisionswerber angelastet, er habe am 30. März 2019 um 14:13 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung der betreffenden Klasse, in die das gelenkte Kraftfahrzeug falle, gewesen sei, weil ihm diese mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 7. J... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita StVO 1960 §4 Abs1 litc VStG §22 VwGVG 2014 §38 StVO 1960 § 4 heute StVO 1960 § 4 gültig ab 01.06.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2019 StVO 1960 § 4 gültig von 01.09.2012 bis 31.05.2019 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 30. Jänner 2020 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er sei am 18. Oktober 2018 zu einem näher bestimmten Zeitpunkt als Lenker einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine auf einer näher bestimmten Straße mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden, wobei er nicht sofort angehalten (Spruchpunkt 1.) sowie ohne unnötigen Aufschub nicht die nächste Polizeidienststelle verständigt habe (Spruchpunkt 2.) un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4 StVO 1960 §4 Abs1 lita StVO 1960 §99 Abs2 VwGG §34 Abs1VwRallg B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc StVO 1960 §4 Abs2 StVO 1960 §4 Abs5 VwGG §42 Abs2 Z1 StVO 1960 § 4 heute StVO 1960 § 4 gültig ab 01.06.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2019 StVO 1960 § 4 gültig von 01.09.2012 bis 31.05.201... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc VwGG §42 Abs2 Z1 StVO 1960 § 4 heute StVO 1960 § 4 gültig ab 01.06.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2019 StVO 1960 § 4 gültig von 01.09.2012 bis 31.05.2019 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
1 Mit Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses vom 26. Juli 2018 legte die revisionswerbende Partei, die Landespolizeidirektion Steiermark (LPD), dem Mitbeteiligten zur Last, er sei am 8. November 2017 um 9.15 Uhr an einem näher bezeichneten Ort mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt, obwohl er und die Person, in de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4 StVO 1960 §4 Abs1 lita StVO 1960 §99 Abs2 lita VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 30. Jänner 2018 wurde die Revisionswerberin schuldig erkannt, sie sei am 11. November 2017 mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe 1. nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt, obwohl sie und die Person, in deren Vermögen der Schaden eingetreten sei, einander ihre Namen und Anschriften nicht nachgewiesen hätten, und 2. als Lenkerin eines d... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, wonach er als Lenker eines Kraftfahrzeuges mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, nicht sofort angehalten und nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt habe, als unbegründet ab. Der Revisionswerber habe dadurch gegen § 4 Abs. 1 lit. a ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4 StVO 1960 §4 Abs1 lita StVO 1960 §4 Abs5 VStG §5 Abs1 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §38 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte lenkte am 9. September 2016 um 18.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bezeichneten Omnibus auf einer näher genannten Stelle der Autobahn A 14 in Fahrtrichtung Deutschland auf dem rechten Fahrstreifen. Zur selben Zeit und an derselben Stelle lenkte Eugen T. seinen PKW auf dem linken Fahrstreifen ("Überholspur"). 2 Mit Straferkenntnis vom 2. August 2017 legte die revisionswerbende Partei - soweit verfahrensgegenständlich von Relevanz - dem Mitbeteiligten als ... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis, mit dem die Beschwerde (dieser war die aufschiebende Wirkung aberkannt worden) des Revisionswerbers gegen den Entziehungsbescheid der belangten Behörde vom 26. Februar 2018 abgewiesen wurde, entzog das Landesverwaltungsgericht dem Revisionswerber die Lenkberechtigung für die Dauer von acht Monaten ab Zustellung des Bescheids (3. März 2018). Unter einem wurde die Absolvierung einer Na... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2 Z1; StVO 1960 §4 Abs1 litc; StVO 1960 §4 Abs5; StVO 1960 §99 Abs1 litb; StVO 1960 § 4 heute StVO 1960 § 4 gültig ab 01.06.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2019 StVO 1960 § 4 gültig von 01.09.2012 bis... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 26. Mai 2017 legte die revisionswerbende Partei dem Mitbeteiligten zur Last, er sei am 18. November 2016 um 22.00 Uhr in der Gemeinde A. auf der Gemeindestraße 11 in Fahrtrichtung G. als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe in weiterer Folge folgende Verwaltungsübertretungen begangen: 1. Er habe, obwohl sein Verhalten am Unfallort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc; StVO 1960 §4 Abs2; StVO 1960 §4 Abs5; StVO 1960 § 4 heute StVO 1960 § 4 gültig ab 01.06.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2019 StVO 1960 § 4 gültig von 01.09.2012 bis 31.05.2019 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 26. September 2016 wurde der Revisionswerber wegen Übertretungen der StVO schuldig erkannt. Er sei als Lenker eines Kraftfahrzeuges mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe sein Fahrzeug nicht sofort angehalten (Spruchpunkt 1), nicht an der Sachverhaltsfeststellung mitgewirkt (Spruchpunkt 2) und nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt (Spruchpunkt 3).... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte in dieser Revisionssache wird auf VwGH 10.1.2017, Ra 2016/02/0182, verwiesen, womit das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg vom 19. Juli 2016 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften u. a. deshalb aufgehoben wurde, weil das Verwaltungsgericht eine ausreichende Auseinandersetzung mit der für eine Bestrafung nach § 4 Abs. 1 lit. a und Abs. 5 StVO wesentlichen Frage, ob die nunmehrige Revisionswerberin im Sinne der hg... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4; StVO 1960 §4 Abs1; StVO 1960 §4 Abs5; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 15. Dezember 2015 wurde die Revisionswerberin schuldig gesprochen, sie habe die von ihr verlangte Lenkerauskunft nicht erteilt (Spruchpunkt 1.), sie habe als Lenkerin eines Fahrzeuges am 25. März 2015 nach einem von ihr verursachten Verkehrsunfall die nächste Polizeidienststelle nicht verständigt (Spruchpunkt 2.) und ihr Fahrzeug nicht sofort angehalten (Spruchpunkt 3.). Hiedurch habe sie § 103 Abs. 2 KFG sowie § 4 Abs. 5 ... mehr lesen...