Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 181-210 von 583

RS Vwgh 1992/12/21 92/03/0218

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0165 2 Stammrechtssatz Die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes gem § 4 Abs 1 lit c StVO schließt grundsätzlich auch das Verbot mit ein, nach dem Unfall Alkohol zu trinken, wenn dadurch die Feststellung, ob im Zeitpunkt de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/16 92/02/0262

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie sei am 4. März 1990 um 17.45 Uhr als Lenkerin eines Pkws im Bereich einer bestimmten Kreuzung in Feldkirch-Tisis an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Verletzung eines Unfallbeteiligten ursächlich beteiligt gewesen und habe nach diesem Verkehrsunfall nicht sofort angehalten. Sie habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/12/16 92/02/0316

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 28. September 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Tatort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Wohnmobils an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen zu sein und es unterlassen zu haben, 1. sofort anzuhalten und 2. die nächste Polizeidienststelle ohne unnötigen Aufschub vom Unfall in Kenntnis zu setzen, zumal ein wech... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.12.1992

RS Vwgh 1992/12/16 92/02/0316

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020316.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1992

RS Vwgh 1992/12/16 92/02/0262

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/15 91/02/0023 3 Stammrechtssatz Das riskante Fahrmanöver des Besch - Fahrstreifenwechsel ohne diesen anzuzeigen und darauffolgendes plötzliches und unerwartetes Bremsen - hätte den Besch verpflichtet, unter anderem im Rückspiegel seines Kraftfahrzeuges das Geschehen hinter ihm zu beob... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/11 92/02/0161

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer näher bezeichneten Straßenstelle mit einem von ihm gelenkten Pkw nicht sofort angehalten, obwohl sein Verhalten mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stand. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In seiner an den Verw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.11.1992

RS Vwgh 1992/11/11 92/02/0161

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei einem in seiner Heftigkeit nicht unbeträchtlichen Aufprall muß ua auch damit gerechnet werden, daß am Fahrzeug selbst Schäden entstanden sind, die Maßnahmen iSd § 4 Abs 1 lit b StVO (Absicherung der Unfallstelle) im Hinblick etwa auf austretende Flüssigkeiten erforderlich erscheinen lassen. European Case Law I... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1992

RS Vwgh 1992/11/11 92/02/0161

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Anhalteverpflichtung nach § 4 Abs 1 lit a StVO dient dazu, den in einen Verkehrsunfall verwickelten Lenker in die Lage zu versetzen, sich davon zu vergewissern, ob und welche weiteren Verpflichtungen nach der StVO, insbesondere nach deren § 4, ihn treffen bzw ob solche Verpflichtungen für ihn nicht bestehen (Hinweis E 21.12.1988, 88/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1992

RS Vwgh 1992/11/11 92/02/0161

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 85/18/0174 11 Stammrechtssatz Ein bloßes "unfallsbedingtes Anhalten" kann nicht mit dem "Anhalten" im Sinne des § 4 Abs 1 lit a StVO gleichgesetzt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020161.X03 Im R... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/28 91/03/0351

Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 11. November 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 16. November 1989 um ca. 23,50 Uhr in Graz an einem bestimmten Ort 1) nach einem von ihm verursachten Verkehrsunfall mit Sachschaden das Fahrzeug nicht sofort angehalten, 2) vom Verkehrsunfall mit Sachschaden nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Sicherheitsdienststelle verständigt und 3) sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/28 92/03/0225

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a und Abs. 5 StVO mit Geldstrafen in der Höhe von S 3.000,-- und S 2.500 (Ersatzfreiheitsstrafen 3 Tage und 2 Tage und 12 Stunden) bestraft. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn wed... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.10.1992

RS Vwgh 1992/10/28 92/03/0225

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030225.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.1992

RS Vwgh 1992/10/28 91/03/0351

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl;VStG §3 Abs1;VStG §3 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituation... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/21 92/02/0197

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 6. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 28. August 1990 gegen 15.05 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in A als Lehrender, nachdem der Fahrschüler während der Schulfahrt einen anderen PKW beschädigt hatte, 1. nicht dafür gesorgt zu haben, daß das Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall sofort angehalten wurde, und 2. nicht dafür gesorgt zu haben, daß dieser Verkehrsunfall bei der nächsten Polizei- oder Gendarm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/21 92/02/0276

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 10. August 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. c StVO 1960 schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 24 Stunden) verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/21 92/02/0230

Mit dem angefochtenen Bescheid vom 15. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 zu einer Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage) und wegen der Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 leg. cit. zu einer Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag) verurteilt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/21 92/02/0279

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 3. September 1992 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 eine Geldstrafe von S 1.500,-- verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freih... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.10.1992

RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0197

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §114 Abs4 Z2;StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Fahrschul LKW-Zugführer fuhr in einem extrem geringen Abstand an dem anhaltenden PKW vorbei - eine Kollision war nicht auszuschließen. Der Besch (Fahrlehrer) hätte daher das von ihm wahrgenommene Geräusch dem Anstoß mit dem PKW zuordnen müssen. Als Fahrlehrer hätte ihm aus seine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1992

RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0230

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020230.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1992

RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0276

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020276.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1992

RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0279

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020279.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/23 92/03/0152

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 5. November 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen am 1. Oktober 1990 um 18.35 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der L 227 in Mutters begangener Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a und § 4 Abs. 2 StVO schuldig erkannt und über ihn Geldstrafen von je S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen von je fünf Tagen) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/2 92/02/0219

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Juli 1990 gegen 14.20 Uhr in K auf der B 137 bei Straßenkilometer 8 als Lenker eines Pkws nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, mit dem sein Verhalten im ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, 1. insofern an der Feststellung des Sachverhaltes nicht mitgewirkt, als er die Unfallstelle verlassen habe, 2. es unterlassen, sofort die nächste Sicherheitsdienststell... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/2 92/02/0156

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 30. September 1990 um 17.30 Uhr in Wien III, Dampfschiffstraße, vor Ordnungsnummer 8, 1) als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Taxifahrzeuges einen Fahrstreifenwechsel durchgeführt, ohne sich davon überzeugt zu haben, daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich sei, da er vom dritten auf den zweiten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0156

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In Ansehung der Übertretung des § 4 Abs 1 lit a StVO genügt die Angabe des Ortes, an welchem der Verkehrsunfall stattgefunden hat (Hinweis E 18.10.1989, 89/02/0086). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0219

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der VwGH stellt in seiner Rechtsprechung darauf ab, ob das Verhalten einer Person örtlich und zeitlich unmittelbare Bedingung (conditio sine qua non) für das Entstehen des Verkehrsunfalles ist und stützt sich damit auf die Äquivalenztheorie. Diese Theorie bedient sich einer Eliminationsmethode, bei der man sich die Hand... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0219

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/28 90/02/0126 3 Stammrechtssatz Die Verschuldensfrage ist für das Vorliegen eines "ursächlichen Zusammenhanges" iSd § 4 Abs 1 und § 4 Abs 5 StVO ohne Bedeutung (Hinweis E 7.11.1986, 86/18/0162). European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0156

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Besch von einer Zeugin darauf aufmerksam gemacht worden, daß sein Fahrverhalten die Ursache für einen Verkehrsunfall gewesen sein könne, kann die belBeh die subjektive Tatseite in Hinsicht auf die Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO als gegeben ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0219

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs2;
Rechtssatz: Für die Pflichten nach Verkehrsunfällen kann es schon vom Zweck der Bestimmungen her auf die Typizität des eingetretenen Erfolges nicht ankommen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020219.X03 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0156

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/15 91/02/0023 3 Stammrechtssatz Das riskante Fahrmanöver des Besch - Fahrstreifenwechsel ohne diesen anzuzeigen und darauffolgendes plötzliches und unerwartetes Bremsen - hätte den Besch verpflichtet, unter anderem im Rückspiegel seines Kraftfahrzeuges das Geschehen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

Entscheidungen 181-210 von 583