1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 20. April 2021 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des § 20 Abs. 2 StVO durch Überschreiten der in einem Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 55 km/h gemäß § 99 Abs. 2e StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 650,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 284 Stunden) verhängt. 2 Das Landesverwaltungsgericht Innsbruck (Verwaltungsgericht) wies die dagegen erhobene Beschwerde des Revisionswerb... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 9. Juli 2019 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe 1. am 2. September 2018 um 03:49 Uhr außerhalb eines Ortsgebietes an einer näher bezeichneten Stelle auf der A1 Westautobahn in Fahrtrichtung Wien mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug die in diesem Bereich durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 72 km/h überschritten, wobei die in Betracht kommende... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2 StVO 1960 §20 Abs2 StVO 1960 §99 Abs2e VwGG §42 Abs2 Z3 litcVwGVG 2014 §17VwRallg AVG § 45 heute AVG § 45 gültig ab 01.02.1991 StVO... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2 StVO 1960 §99 VStG §19 Abs2VwGVG 2014 §38 StVO 1960 § 20 heute StVO 1960 § 20 gültig ab 01.07.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2005 StVO 1960 § 20 gültig von 22.07.1998 bis 30.06.2005 ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Dem gegenständlichen Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich liegen ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht Wien (Verwaltungsgericht) nach Einholung eines Gutachtens eines nichtamtlichen Sachverständigen für Messtechnik und nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 10. September 2020, mit dem der Revisionswerber einer Übertretung des § 20 Abs. 2 StVO schuldig erkannt und über ihn gemäß § 99 Abs. 2e StVO eine Geldstrafe i... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Uhrfahr-Umgebung vom 29. Juni 2021 wegen einer Übertretung des § 20 Abs. 2 StVO (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 57 km/h) als unbegründet abgewiesen, das Straferkenntnis mit der Maßgabe der Darstellung der anzuwendenden Fassungen der StVO bestätigt und die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof für unzu... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 25. Novembe... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (in der Folge: Verwaltungsgericht) die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das wegen Übertretung des § 20 Abs. 2 StVO durch Überschreiten der auf Freilandstraßen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach gegen ihn erlassene Straferkenntnis als unbegründet ab, es verpflichtete den Revisionswerber zur Zahlung eines näher genannten Beitrages zu den Kosten des Beschw... mehr lesen...
1 Soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung wurde der Revisionswerber mit dem Spruch: des angefochtenen Erkenntnisses des Landesverwaltungsgerichtes Tirol (Verwaltungsgericht) nach Durchführung zweier mündlicher Verhandlungen wegen folgender, jeweils näher konkretisierter Übertretungen der StVO bestraft [die folgende Nummerierung ergibt sich aus dem Straferkenntnis der belangten Behörde]: 3.) erhebliche Überschreitung der auf Freilandstraßen zulässigen Höchstgeschwindigkei... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Der Abweisung des Antrages auf Gewährung von Verfahrenshilfe durch das Landesverwaltungs... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 10. Juli 2020 wurde der Revisionswerber bestraft, weil er als Lenker eines nach dem Kennzeichen näher bestimmten Kraftfahrzeuges am 30. September 2019 um 16:21 Uhr 1. in „Ebensee am Traunsee, B145 Str.km 47,805“ auf der durch das Vorschriftszeichen „Überholen verboten“ gekennzeichneten Straßenstrecke ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt und 2. in „Ebensee am Traunsee, B145 Str.km 47,982, Straßenkilometer angegeben ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4KFG 1967 §103 Abs2StVO 1960 §18 Abs1StVO 1960 §20 Abs2StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §52 lita Z10aVStG §44a Z1VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Bei Übertretungen im Straßenverkehr ist zu prüfen, ob die Angabe der Fahrtrichtung wesentliches Tatbestandsmerkmal ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 11. Oktober 2017 wurde der Revisionswerber einer Übertretung des § 52 lit. a Z 10a StVO schuldig erkannt, weil er am 20. Mai 2017 um 14:45 Uhr in der Gemeinde O. auf der B 154 bei km 5.191 in Fahrtrichtung Straßwalchen mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW die in diesem Bereich durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 76 km/h überschritten habe, wobei die in ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde des nunmehrigen Revisionswerbers gegen ein Straferkenntnis der BH Korneuburg, mit welchem der Revisionswerber schuldig erachtet wurde, an einem bestimmten Tag am Tatort auf der Freilandstraße schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gefahren zu sein, wodurch er § 20 Abs. 2 StVO iVm § 99 Abs. 2e StVO übertreten habe - ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung - als unbegründet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2VStG §44a Z1VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §38 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0006 E 12. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Der Tatbestand der Übertretung nach dem dritten Fall des § 20 Abs. 2 StVO 1960 erfordert, dass der Lenker eines Fahrzeuges auf einer nicht als Autobahn zu qualifizierenden Fre... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2StVO 1960 §52 lita Z10aVStG §44a Z1VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §38
Rechtssatz: § 20 Abs. 2 StVO 1960 und § 52 lit. a Z 10a StVO 1960 liegen jeweils unterschiedliche Tatvorwürfe zugrunde, nämlich im Fall des § 20 Abs. 2 dritter Fall StVO 1960 die Überschreitung der auf Freilandstraßen zulässigen Höchstg... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 28. November 2018 wurde der Revisionsw... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 24. September 2019 wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe am 23. Jänner 2019 um 15:56 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einem näher genannten Ort die in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (nach Abzug der Messtoleranz) um 46 km/h überschritten. Er habe dadurch § 52 lit. a Z 10a StVO verletzt, weshalb über ihn gemäß § 99 Abs. 2d StVO eine Geldstrafe ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich die Beschwerde des Revisionswerbers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Horn wegen Übertretung des § 20 Abs. 2 StVO als unbegründet ab und erklärte die Revision dagegen gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig. 2 Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende Revision. 3 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Re... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2StVO 1960 §99VStG §19 Abs2VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §38 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/02/0284 E 23. Jänner 2019 RS 2 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber hat die mit einer erhöhten Geschwindigkeitsüberschreitung einhergehenden Umstände bereits durch die Gliederung der Absätze in § 99 StVO 1960 m... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. April 2019 wurde „ein Verfahren wegen Überprüfung ihrer gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen gemäß § 8 FSG eingeleitet“ und der Revisionswerber „gemäß § 24 Abs. 1 und Abs. 3 Führerscheingesetz (FSG) 1997“ aufgefordert, sich innerhalb von einem Monat, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Zustellung dieses Bescheides, im Hinblick auf seine gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, B und F amtsä... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4FSG 1997 §8 Abs2FSG-GV 1997 §17 Abs1StVO 1960 §20 Abs2StVO 1960 §99 Abs2e
Rechtssatz: Die Auffassung des VwG, der Geschwindigkeitsexzess (der Revisionswerber lenkte zur Nachtzeit auf der Autobahn einen Pkw mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 278,9 km/h), für den der Revisionswerber rechtskräftig bestraft wurde, begründe schon... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 26. August 2019 wurde der Revisionswerber schuldig befunden, er habe 1.) am 6. Mai 2019 um 9:48 Uhr an einem näher bezeichneten Ort die auf Grund des angebrachten Vorschriftzeichens "Geschwindigkeitsbeschränkung" erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten, indem er 71 km/h gefahren sei und 2.) als Zulassungsbesitzer der Behörde über deren schriftliche Anfrage vom 7. Juni 2019 nicht innerhalb von zwei Wo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2StVO 1960 §99VStG §19 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/02/0284 E 23. Jänner 2019 RS 2 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber hat die mit einer erhöhten Geschwindigkeitsüberschreitung einhergehenden Umstände bereits durch die Gliederung der Absätze in § 99 StVO 1960 mit ihren unterschiedlichen Strafrahmen entsprechend gewich... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 11. April 2019 legte die Bezirkshauptmannschaft Kufstein dem Revisionswerber zur Last, er habe am 3. Juni 2018 mit einem dem Kennzeichen nach näher bestimmten Motorrad in der Gemeinde I die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 48 km/h überschritten, wobei die in Betracht kommende Messtoleranz bereits zu seinen Gunsten abgezogen worden sei. Der Revisionswerber habe dadurch § 20 Abs. 2 StVO verletzt, weshalb über ihn gemäß § 99 Abs. ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Vater des Revisionswerbers, G O, wurde mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaf... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Kärnten die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land vom 29. Jänner 2019, wonach er auf der als Autostraße zu qualifizierenden K-Schnellstraße die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 32 km/h überschritten habe, als unbegründet ab. Der Revisionswerber habe dadurch gegen § 20 Abs. 2 StVO verstoßen und wurde gemäß § 99 Abs. 2... mehr lesen...