Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX wurde die Antragstellerin vom Bundesverwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren zu XXXX mit der schriftlichen Übersetzung eines Dokuments von der serbischen in die deutsche Sprache beauftragt. Die daraufhin erbrachte schriftliche Übersetzung wurde am XXXX per E-Mail an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt. 1. Am römisch 40 wurde die Antragstellerin vom Bundesverwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren zu r... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Mandatsbescheid vom 24.07.2015 setzte die belangte Behörde die dem Beschwerdeführer für seine Tätigkeit als Dolmetscher am 25.01.2015 zustehenden Gebühren iHv € 229,50 fest. Gegen diesen Mandatsbescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht am 11.08.2015 per E-Mail eine Vorstellung. Daraufhin leitete die belangte Behörde – laut Aktenvermerk vom 25.08.2015 – innerhalb der in § 57 Abs. 3 AVG normierten Frist v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. In weiterer Folge verlegte das Bundesverwaltungsgericht mit Schriftsatz vom XXXX , GZ XXXX die Verhandlung auf den XXXX , zu welcher die Antragstellerin ebenfalls als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom XXXX , GZen. XXXX bzw. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den 23.05.2017 an, zu welchen die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsätzen vom römisch 40 , GZen. römisch 40 bzw. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den 23.05.2017 an, zu welchen die Antragstellerin a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlungen für den römisch 40 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , GZ römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlungen für den römisch 40 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom XXXX , GZen. XXXX bzw. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsätzen vom römisch 40 , GZen. römisch 40 bzw. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den römisch 40 an, zu welcher die Antragstellerin als Do... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.04.2017, GZ W218 2115925-1/3Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 31.05.2017 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fand am 31.05.2017 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der nunmehrige Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Am 19.06.201... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , GZ römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den römisch 40 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , GZ römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den römisch 40 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , GZ römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den römisch 40 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit insgesamt 15 Mandatsbescheiden sprach die belangte Behörde dem Beschwerdeführer (BF) Gebühren für seine Dolmetschtätigkeiten zu. Der BF erhob dagegen Vorstellung und brachte vor, dass er Dolmetscher für die seltenen nigerianischen Sprachen Igbo, Agbor und Pidgin sei. Aufgrund der mehrsprachigen, schwierigen (meist nicht-lateinischen Schriftzeichen) Dolmetschtätigkeit in einem Verfahren stelle er den Antrag, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: In der Nacht vom 04.10.2014 bis zum 05.10.2014 erbrachte die Beschwerdeführerin auf der Polizeiinspektion Scheibbs im Zeitraum von 16:10 bis 01:00 Uhr Dolmetschleistungen wegen eines Deliktes nach dem Strafgesetzbuch. In Folge war die von der Beschwerdeführerin vorgelegte Gebührennote vom Büro Budget der Landespolizeidirektion Niederösterreich mit € 615,00 inkl. 20% MwSt., festgesetzt und der genannte Betrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: In der Nacht vom 04.10.2014 bis zum 05.10.2014 erbrachte die Beschwerdeführerin auf der Polizeiinspektion Scheibbs im Zeitraum von 16:10 bis 01:00 Uhr Dolmetschleistungen wegen eines Deliktes nach dem Strafgesetzbuch. In Folge war die von der Beschwerdeführerin vorgelegte Gebührennote vom Büro Budget der Landespolizeidirektion Niederösterreich mit € 615,00 inkl. 20% MwSt., festgesetzt und der genannte Betrag... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.05.2017 Norm: GebAG §54 Abs1 Z3 GebAG § 54 heute GebAG § 54 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 202/2021 GebAG § 54 gültig von 01.07.2014 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2014 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX, 09.00 Uhr an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den römisch 40 , 09.00 Uhr an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX, 09.00 Uhr an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den römisch 40 , 09.00 Uhr an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: In der Nacht vom 05.10.2013 auf den 06.10.2013 erbrachte der Beschwerdeführer auf der Polizeiinspektion XXXX im Zeitraum von 22:10 bis 03:00 Uhr Dolmetschleistungen wegen eines Eigentumsdeliktes. In der Nacht vom 05.10.2013 auf den 06.10.2013 erbrachte der Beschwerdeführer auf der Polizeiinspektion römisch 40 im Zeitraum von 22:10 bis 03:00 Uhr Dolmetschleistungen wegen eines Eigentumsdeliktes. In Folge w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: In der Nacht vom 05.10.2013 auf den 06.10.2013 erbrachte der Beschwerdeführer auf der Polizeiinspektion XXXX im Zeitraum von 22:10 bis 03:00 Uhr Dolmetschleistungen wegen eines Eigentumsdeliktes. In der Nacht vom 05.10.2013 auf den 06.10.2013 erbrachte der Beschwerdeführer auf der Polizeiinspektion römisch 40 im Zeitraum von 22:10 bis 03:00 Uhr Dolmetschleistungen wegen eines Eigentumsdeliktes. In Folge w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer ist Dolmetscher für die Sprache Serbisch und wurde von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) mit Dolmetscherleistungen gem. § 126 StPO iVm § 53b AVG beauftragt. Diese wurden am in der Zeit vom 24.08.2014, 21:00 Uhr, bis 25.08.2014, 01:00 Uhr, auf dem XXXX erbracht. In der Sache ging es um die Befragung eines Beschuldigten zu Gewerbsmäßigen Diebstahl und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache SERBISCH und wurde von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) am Samstag den 29.11.2014 mit Dolmetscherleistungen gem. § 126 StPO iVm § 53b AVG beauftragt. Diese wurden in der Zeit von 09:00 Uhr bis 10:45 Uhr in der Polizeiinspektion XXXX (PI) durch Übersetzung von zwei Niederschriften (inkl. Rechtsmittelbelehrung, 1731 Zeichen [Grozdan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache SERBISCH und wurde von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) am Samstag den 29.11.2014 mit Dolmetscherleistungen gem. § 126 StPO iVm § 53b AVG beauftragt. Diese wurden in der Zeit von 09:00 Uhr bis 10:45 Uhr in der Polizeiinspektion XXXX (PI) durch Übersetzung von zwei Niederschriften (inkl. Rechtsmittelbelehrung, 1731 Zeichen [Grozdan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF 1) ist Geschäftsführer des Dolmetsch- und Übersetzungsbüros XXXX (im Folgenden M.) und wurde das Büro von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Jahre 2014 mit Dolmetscherleistungen beauftragt. Diese wurden am 21.07.2014, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:25 Uhr (samt Unterbrechungen), in zwei Beschuldigtenvernehmungen wegen des Verdachtes auf gewerbsmäßigen Diebstah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF 1) ist Geschäftsführer des Dolmetsch- und Übersetzungsbüros XXXX (im Folgenden M.) und wurde das Büro von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Jahre 2014 mit Dolmetscherleistungen beauftragt. Diese wurden am 21.07.2014, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:25 Uhr (samt Unterbrechungen), in zwei Beschuldigtenvernehmungen wegen des Verdachtes auf gewerbsmäßigen Diebstah... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Auftrag vom XXXX wurde die Antragstellerin von der Gerichtsabteilung XXXX zur telefonischen Einholung von Antworten aufgefordert. Mit Auftrag vom römisch 40 wurde die Antragstellerin von der Gerichtsabteilung römisch 40 zur telefonischen Einholung von Antworten aufgefordert. In der Honorarnote, bezeichnet als Antrag für nichtamtliche Sachverständige, vom XXXX, machte die Antragstellerin für die Erstellung ei... mehr lesen...