Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 87/13/0196 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VStG §51 Abs5;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Im Fall der Behebung der Sendung drei Tage nach der erfolgten Hinterlegung liegt kein Fall vor, wonach wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangt werden konnte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999170303.X02 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 24. Mai 1995 (Einlangen bei der erstinstanzlichen Behörde) im Wege der österreichischen Botschaft in Preßburg die Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz, wobei als Aufenthaltszweck Familienzusammenführung bzw. Familiengemeinschaft mit ihrem türkischen Ehegatten angegeben wurde. Der Landeshauptmann von Wien wies diesen Antrag mit Bescheid vom 8. Juni 1995 "mangels einer Antragstellung vor der Einreise nach Österreich vom Ausland aus"... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/24 93/01/0950 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß das Postamt dem Empfänger mehrmals die Ausfolgung der hinterlegten Sendung verweigerte, weil er keinen gültigen Ausweis vorlegen konnte, vermag an der Ordnungsmäßigkeit der Zustellung nichts zu ändern. Europ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) die am 19. Dezember 1998 zur Post gegebene Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 21. November 1998, Zl. IV-719.489-FrB/98, mit dem die Beschwerdeführerin, eine jugoslawische Staatsangehörige, ausgewiesen worden war, als verspätet zurück. Die Berufungsfrist betrage - darauf sei die Beschwerdeführerin in der Rechtsmi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art133 Z1;MRKZP 07te Art1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999180289.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, mit dem er wegen einer Übertretung der GewO 1994 bestraft wurde, "als verspätet" zurück. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck sei dem Beschwerdeführer am 17. März 1998 durch Hinterlegung beim zuständigen Postamt V zugestellt worden. Damit habe die Berufungsfrist zu laufen beg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VwGG §26 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/09/19 95/14/0067 4 Stammrechtssatz In Fällen einer Zustellung durch Hinterlegung ist es nicht erforderlich, daß dem Empfänger stets die "volle Frist" für die Erhebung einer allfälligen Beschwerde zur Verfügung stehen muß (Hinweis B 26.11.1991, 91/14/0218, 0219)... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VwGG §45 Abs1 Z2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/26 91/14/0218 2 Stammrechtssatz Ob jemand vom Zustellvorgang "rechtzeitig" Kenntnis erlangt hat, kann nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden. Wird durch die Zustellung der Beginn einer Rechtsmittelfrist ausgelöst, so erlangt der Empf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Eine Hinterlegung von Schriftstücken, die zu eigenen Handen zuzustellen sind, kann ohne Vornahme eines zweiten Zustellversuches gemäß § 21 Abs 2 ZustG keine Rechtswirkungen entfalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998040111.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
In seinem Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Stellung eines Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für die Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenates vom 3. November 1998 an den Verwaltungsgerichtshof macht der Antragsteller geltend, er sei seit 30. Juni 1998 an einer näher bezeichneten Adresse im 17. Wiener Gemeindebezirk gemeldet und wohnhaft. Er habe am 29. Jänner 1999 beim Bundesasylamt in Wien vorgesprochen, um seine Bescheinig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0188 E 23. Oktober 1985 RS 2 Stammrechtssatz Ist ein Zustellvorgang rechtswidrig, daher die Zustellung nicht rechtswirksam, so ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht der zum Ziel führende Rechtsbehelf, weil mangels des Beginnes des Laufes der Berufungsfrist auch keine Frist versäumt werden ka... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. November 1996 hat der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde den Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Stallgebäudes und eines Imkerblockhauses wegen Widerspruches zum Flächenwidmungsplan abgewiesen. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers hat der Gemeindevorstand der mitbeteiligten Gemeinde mit Bescheid vom 17. Juni 1998 als unbegründet abgewiesen. In der Rechtsmittelbelehrung wurde darauf hingewiese... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999050031.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht mit kurzen Unterbrechungen seit 14. Oktober 1994 in Bezug von Notstandshilfe. Mit Schreiben der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Gmunden (in der Folge auch: AMS Gmunden) vom 16. Juni 1998, adressiert an die Anschrift des Beschwerdeführers in Altmünster, wurde er aufgefordert "zur Klärung" seiner "Arbeitsplatzwünsche" zu einem Kontrollmeldetermin am 23. Juni 1998 um 8.00 Uhr beim AMS Gmunden vorzusprechen. Dieses Schreiben wurde mit dem Post... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §49 Abs1;AlVG 1977 §49 Abs2 idF 1996/411;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Die bloße Meldung an einer Anschrift bedeutet noch nicht, dass eine unter dieser Anschrift erfolgte Hinterlegung jedenfalls rechtmäßig wäre. Eine rechtswirksame Hinterlegung (dh mit der Wirkung einer Zustellung) hängt nach dem zweifel... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers vom 17. Februar 1996 (zur Post gegeben am 19. Februar 1996) gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. Jänner 1996, mit dem der Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ausgewiesen worden war, nach § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 5 AVG als verspätet zurück. 2. Der vorliegende Beschwerde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Zustellung zu eigenen Handen hat die Hinterlegung des behördlichen Schriftstückes die Wirkung einer Zustellung, wenn der Empfänger auch nur am Tag des ersten Zustellversuches (hier: 1. Februar 1996) nicht ortsabwesend war (Hinweis E vom 15. Oktober 1998, 96/18/0210); diesfalls hindert eine allfä... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. Jänner 1998 wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 3. Dezember 1997, mit welchem dieser der Übertretungen der §§ 64 Abs. 1, 36a und 7 Abs. 1 in Verbindung mit 102 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967 für schuldig erkannt worden war, soweit sie die Übertretung des § 64 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967 betraf, als verspätet zurück. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, Rechtswid... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/02/0348 E 26. Jänner 1999
Rechtssatz: Eine Wohnung im Sinne des § 4 ZustG wird durch das Faktum des Bewohntwerdens begründet. Davon kann keine Rede sein, wenn nur eine bloß fallweise Benützung vorliegt. Auf die polizeiliche Meldung kommt es nicht an. Der Umsta... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/02/0348 E 26. Jänner 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0053 2 Stammrechtssatz Die Auswahl der Abgabestelle bleibt, wenn mehrere (iSd § 4 ZustG) bestehen, der Behörde überlassen. European C... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der Zweit- bis Viertbeschwerdeführer. Die Beschwerdeführer verfügten jeweils über Aufenthaltsbewilligungen mit Gültigkeit bis zum 26. November 1994. Am 7. November 1994 beantragten sie die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen. Die Anträge der Zweit- bis Viertbeschwerdeführer wurden jeweils sowohl vom Vater als auch von der Mutter (der Erstbeschwerdeführerin) als gesetzliche Vertreter ihrer minderjährigen Kinder unterfertigt. Der Landeshau... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/19/3316 96/19/3675 96/19/3674
Rechtssatz: Ein unvertreten im Verfahren zur Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung auftretender Fremder hat auffallend sorglos gehandelt, wenn er sich t... mehr lesen...
1. Zum Wiedereinsetzungsantrag: Der Beschwerdeführer begründete den Wiedereinsetzungsantrag damit, er sei vom 14. Mai 1997 bis 8. Juli 1998 unter der Zustelladresse des angefochtenen Bescheides "8020 Graz Vinzenz Muchitschstraße 20-22/2" polizeilich gemeldet gewesen. Am 2. April 1998 sei der angefochtene Bescheid vom 30. März 1998 bei dem für diese Adresse zuständigen Postamt hinterlegt worden. Noch vor Zustellung dieses Bescheides habe der Beschwerdeführer allerdings seinen Wohnsitz ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/20/0310 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/20 92/01/0490 1 Stammrechtssatz Ein Zustellmangel, der dazu geführt hat, daß eine Frist nicht in Gang gesetzt wurde, ist kein unvorh... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers vom 9. Juni 1995 gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. April 1995, mit dem der Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ausgewiesen worden war, als verspätet zurück. Die Berufungsfrist betrage im Verwaltungsverfahren zwei Wochen. Darauf sei der Beschwerdeführer in der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0036 2 Stammrechtssatz Erfährt eine Partei durch das Vorfinden einer Verständigung vom erfolglosen Versuch eines ersten Zustellversuches und der Aufforderung zur Anwesenheit bei dem gleichzeitig angekündigten zweiten Zustellver... mehr lesen...
Aufgrund des Vorbringens in der Beschwerde und der damit vorgelegten zahlreichen Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Dem Bescheid der Baubehörde erster Instanz vom 25. September 1995 ist zu entnehmen, daß dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 26. Juni 1972 die Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses auf zwei Grundstücken im Gemeindegebiet erteilt wurde, er aber dieses Gebäude nicht nach den genehmigten Bauplänen errichtet habe. Insb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Hinterlegungsanzeige gem § 17 Abs 2 ZustG vom Empfänger erst beim Wegräumen von Werbematerial aufgefunden wird, vermag weder eine rechtmäßig erfolgte Hinterlegung rechtlich ungeschehen zu machen, noch die Rechtsmittelfrist zu verlängern. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Aufnahmekommission der Allgemeinen Krankenpflegeschule am Kaiser-Franz-Josef-Spital der Stadt Wien vom 9. September 1997 gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurückgewiesen. In ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof stellt die Beschwerdeführerin den Antrag, den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, in eventu wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von ... mehr lesen...