RS Vwgh 1999/3/2 96/18/0495

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Veröffentlicht am 02.03.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
ZustG §17 Abs1;
ZustG §17 Abs3;
ZustG §21 Abs2;

Rechtssatz

Bei einer Zustellung zu eigenen Handen hat die Hinterlegung des behördlichen Schriftstückes die Wirkung einer Zustellung, wenn der Empfänger auch nur am Tag des ersten Zustellversuches (hier: 1. Februar 1996) nicht ortsabwesend war (Hinweis E vom 15. Oktober 1998, 96/18/0210); diesfalls hindert eine allfällige Ortsabwesenheit des Empfängers am Tag des zweiten Zustellversuchs (hier: am 2. Februar 1996) das Zustandekommen einer wirksamen Zustellung nicht.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996180495.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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