Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 19. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft. Dieses Straferkenntnis wurde ihm nach dem in den Verwaltungsstrafakten erliegenden Rückschein unter der Anschrift "R 8, 6... E" nach vergeblichen, am 20. Juni 1994 und 21. Juni 1994 unternommenen Zustellversuchen durch Hinterlegung beim Postamt mit Beginn der Abholfrist am 21. Juni 1994 zugestellt. Die gegen dieses Str... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995030200.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 15. Juli 1994 wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers - eines Staatsangehörigen von Zaire - in Erledigung seiner Berufung gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 7. Februar 1994 abgewiesen. Der Beschwerdeführer stellt nun in diesem Zusammenhang den vorliegenden Wiedereinsetzungsantrag, den er damit begründet, daß er "im Sommer 1994 durch eine Hinterlegungsanzeige der Post davon ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/01/0446 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/24 93/01/0950 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß das Postamt dem Empfänger mehrmals die Ausfolgung der hinterlegten Sendung verweigerte, weil er keinen gültige... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §23 Abs1;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/01/0446
Rechtssatz: Wenn auch vom Empfänger einer hinterlegten Sendung, deren Ausfolgung vom Postamt mangels Ausweisleistung verweigert wurde, billigerwei... mehr lesen...
Mit einem am 28. April 1994 zur Post gegebenen Antrag begehrte der Beschwerdeführer Verfahrenshilfe - einschließlich der Beigebung des Rechtsanwaltes Dr. M zum Verfahrenshelfer - zur Einbringung einer Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 9. März 1994, Zl. 317.030/1-III/4/94. Nach der mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Mai 1994, Zl. VH 94/04/0003, erfolgten Bewilligung der Verfahrenshilfe wurde gegen den genannten Besch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0003 1 Stammrechtssatz Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen beginnen an dem Tag, uzw um 24.00 Uhr dieses Tages, zu laufen, an dem das den Fristenlauf bestimmende Ereignis stattgefunden hat. Diese Fristen enden - von im Besc... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 10. Dezember 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, es unterlassen zu haben, die Vergnügungssteuer für ein näher beschriebenes Bildschirmgerät für die Monate Juni 1990 bis März 1991 mit dem richtigen Steuersatz von S 14.000,-- einzubekennen und zu entrichten. Sie habe dadurch § 19 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 14 Abs. 2 und 17 Abs. 3 des Vergnügungssteuergesetzes für Wien 1987 (in der Folge VGSG 1987) verletzt. Über... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0056 E 11. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufforderung der Behörde nicht entsprechend; Hinweis E 24.1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 5. Mai 1995 eine unter hg 95/14/0067 protokollierte Beschwerde gegen den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid (in der Folge nur: Bescheid) persönlich beim Verwaltungsgerichtshof ein. Als Zustelldatum wurde der 24. März 1995 angegeben. Da somit die im § 26 Abs 1 VwGG normierte Frist von sechs Wochen gewahrt schien, leitete der Verwaltungsgerichtshof das Vorverfahren ein. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsverfahrens vor und be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114
Rechtssatz: Die Nichtöffnung des Briefkastens während eines kurzen Aufenthalts an der Abgabestelle (hier: ca sieben Stunden) führt nicht zur Annahme, der Bescheidadressat sei weiterhin ortsabwesend gewesen. Europea... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;ZustG §21; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0010 E 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Zustellung zu eigenen Handen genügt für die Rechtswirksamkeit einer Hinterlegung, dass der Adressat zumindest am Tage des ersten Zustellvers... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;BAO §245 Abs1;VwGG §26 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114
Rechtssatz: Die sechswöchige Frist zur Einbringung einer Beschwerde an den VwGH wird nicht dadurch unangemessen verkürzt, daß die tatsächl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;BAO §245 Abs1;VwGG §26 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114
Rechtssatz: In Fällen einer Zustellung durch Hinterlegung ist es nicht erforderlich, daß dem Empfänger stets die "volle Frist" für die Erh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114
Rechtssatz: Bei der Anwendung des § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG kommt es nicht darauf an, ob der Empfänger auf Grund privater oder beruflicher Aktivitäten keine Zeit für die Abholung einer Sendung findet. Entscheidend ist, ob er inner... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/26 91/14/0218 6 Stammrechtssatz Ein Rechtsirrtum betreffend den Zeitpunkt der rechtswirksamen Zustellung des angefochtenen Bescheides und damit betre... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VStG §25 Abs2;VwGG §41 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Bf weder im erstinstanzlichen noch im zweitinstanzlichen Verfahren ein Vorbringen erstattet, wonach er zu keinem Zeitpunkt eine Ankündigung oder eine Verständigung von einer Hinterlegung vorgefunden hätte (hier hat die Behörde erster Instanz dem Bf ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Bei Einhaltung der Bestimmungen des § 21 Abs 2 ZustG durch den Postzusteller kann schon aufgrund des in der zitierten Vorschrift enthaltenen Hinweises auf § 17 ZustG an der Anwendbarkeit des letzten Halbsatzes des § 17 Abs 3 legcit kein Zweifel bestehen (Hinweis E 23.2.1994, 93/09/0462). European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;ZPO §292;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Der VwGH hat zwar in seinem E 22.9.1987, 86/14/0170, im Ergebnis die Heilung einer infolge - nicht bloß vorübergehender - Ortsabwesenheit des Zustelladressaten unwirksamen Zustellung durch Rückkehr desselben an die Abgabestelle verneint, jedoch hat der VwGH diese Rechtsfolge nicht aus der Or... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 5. Jänner 1995 als verspätet gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurückgewiesen. Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, daß die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides rechtswirksam durch Hinterlegung am 27. Jänner 1995 erfolgt sei, die dagegen erhobene Berufung jedoch erst am 20. Februar 1995, somit verspätet, eingebracht worden sei. Die Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/19/0339 E 4. September 1998
Rechtssatz: Die Zustellung iSd § 17 ZustG ist mit der Hinterlegung in Verbindung mit der Abholbereitschaft beendet. Das Ergebnis, daß die Abholung nicht mehr zur Zustellung gehört, läßt sich zwingend aus dem Normzweck ableiten, welcher sicherzuste... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 25. November 1994 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers, eines jugoslawischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 5. April 1994, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 2 dieses Gesetzes abgewiesen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurück. Begründend wurde ausg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §66 Abs4;VwRallg;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Verbindet die Partei des Verwaltungsverfahrens die Setzung einer nach der Aktenlage verspäteten Verfahrenshandlung mit der Wendung "in offener Frist", so trifft die Behörde die Verpflichtung zur amtswegigen Prüfung der Richtigkeit dieser Behauptung (Hinweis E 9.3.1988, 87/03/0138). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §4;
Rechtssatz: Die Zustellfiktion iSd letzten Satzes des § 17 Abs 3 ZustG hat auch zur Voraussetzung, daß ein Versuch der Zustellung an der Abgabestelle erfolgt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210109.X04 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt akt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 29. Dezember 1994 wurde die Berufung der Beschwerdeführerinnen gegen den Bescheid der Berghauptmannschaft Leoben vom 13. September 1994, betreffend die Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen im Kalksteinbergbau St. E., als verspätet eingebracht zurückgewiesen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerinnen seien im bergbehördlichen Verfahren durc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 3 Stammrechtssatz Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis ... mehr lesen...
Aus den vom Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren vorgelegten Unterlagen geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Mit Bescheid vom 21. Dezember 1992 wies das Finanzamt einen Einspruch des Beschwerdeführers gegen eine Strafverfügung wegen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG (begangen durch Nichtabgabe der Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung für das Jahr 1990), mit welcher über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 6.000,-... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;ZustG §21;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH bewirkt bei einer Zustellung zu eigenen Handen gemäß § 21 ZustG die Anwesenheit des Adressaten an seiner Abgabestelle auch nur an einem Tag der beiden Zustellversuche, daß die anschließende Hinterlegung als rechtswirksame Zustellung iSd dritten Satzes des § 17 Abs 3 legcit gilt (H... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 30. Juli 1993 wurde die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin einer Baugesellschaft wegen der unberechtigten Beschäftigung von zehn polnischen Staatsbürgern gemäß § 28 AuslBG zu zehn Geldstrafen a S 10.000,-- und zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens schuldig erkannt. Dieses Straferkenntnis wurde der Beschwerdeführerin am 11. August 1993 unter der Adresse 2483 Ebreichsdorf durch Hinterlegung zugestellt. Am 20. September 1993 richt... mehr lesen...