Mit Bescheid vom 11. Oktober 1991 wies das Landesinvalidenamt für Oberösterreich (im folgenden LIA) die Anträge des Beschwerdeführers vom 27. November 1990 und vom 21. März 1991 auf Zuerkennung einer Beschädigtenrente nach dem Heeresversorgungsgesetz (HVG) wegen bestimmter geltend gemachter Gesundheitsschädigungen ab. Dieser Bescheid wurde an die vom Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren angegebene Wohnanschrift "L, R-Straße 2" gerichtet und laut Rückschein nach einem Zustellversuc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/09/0332
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/09/0332
Rechtssatz: Würden die beiden (von der Partei) angegebenen Wohnadressen (hier: in Linz) bloß in geringer Entfernung voneinander liegen, so könnte dies für die Wahrnehmbarkeit der Zustellvorgänge an der (bisherigen) Abgabestelle s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4;ZustG §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/09/0332
Rechtssatz: Der längere Aufenthalt in einer anderen Wohnung in derselben Ortsgemeinde (hier: Linz) schließt nicht von vornherein und in jedem Fall eine Abwesenheit von der Abgabestelle iSd § 17 Abs 3 ZustG aus (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Vorgeschichte:92/02/0293 B 11. November 1992;
Rechtssatz: Zwar wäre es der Partei freigestanden, wegen des von der belangten Behörde unrichtig angenommenen Zustelldatums den letztinstanzlichen Zurückweisungsbescheid mit Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §69 Abs1 Z2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Vorgeschichte:92/02/0293 B 11. November 1992;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Verwaltungsstrafverfahren European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992090385.X01 Im RIS seit 27.11.2000 ... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 15. Juni 1990 wurden gegen den Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Arbeitsruhegesetzes Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Dieses Straferkenntnis wurde nach den am 20. und 21. Juni 1990 an der Anschrift des Beschwerdeführers in W, unternommenen erfolglosen Zustellversuchen am 21. Juni 1990 beim Postamt W hinterlegt. An diesem Tag begann die Abholfrist. Nach Ablauf der Abholfrist sandte das Postamt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Die Sanierung einer gesetzwidrigen Hinterlegung iSd § 17 Abs 3 vierter Satz ZustG tritt auch dann ein, wenn der Empfänger nach seiner Rückkehr an die Abgabestelle an dem Tag, an dem die Abholung iSd § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG möglich wäre, oder vorher die Abgabestelle wieder verläßt. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. November 1991 wurde die Beschwerdeführerin als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges schuldig erkannt, sie habe es unterlassen, einer ihr am 23. Oktober 1990 zugestellten Aufforderung, der Bezirkshauptmannschaft Schwaz binnen zwei Wochen nach Zustellung Name und Anschrift jener Person bekanntzugeben, die das Kraftfahrzeug am 3. Oktober 1990 um 10.33 Uhr auf der Gerlos-Bundes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/03/0059 E 24. Februar 1993
Rechtssatz: Aus § 16 Abs 5 ZustG ergibt sich, daß, auch wenn die Ersatzzustellung wegen Abwesenheit von der Abgabestelle - etwa weil sich der Empfänger auf Urlaub befindet - zunächst unwirksam ist, die Rückkehr des Empfängers an die Abgabestelle bewirkt, da... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 27. Juni 1991 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Landeck die Beschwerdeführerin schuldig, sie habe entgegen § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) auf Grund der Versicherungszeitenbestätigung der Tiroler Gebietskrankenkasse drei namentlich genannte jugoslawische Staatsangehörige in der Zeit vom 19. März bis 15. November 1990 in ihrem Betrieb beschäftigt, ohne im Besitz der hiefür erforderlichen Beschäftigungsbewilligung des Arbeitsamtes Landec... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs4;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Ehegatte der Besch im Ermittlungsverfahren vor der Behörde erster Instanz nach § 10 Abs 4 AVG als Vertreter der Besch eingeschritten und hat die Besch im Verwaltungsverfahren nicht vorgebracht, daß ihr Ehegatte keine oder bloß eine auf die Abgabe einer Stellungnahme vor der Behörde ers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs4;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei aufrechtem Bestand einer Zustellbevollmächtigung kann - wie sich aus § 9 Abs 1 erster Satz ZustG ergibt - nicht an die Partei selbst rechtswirksam zugestellt werden. Dies bedeutet, daß (im Beschwerdefall) die Behebung des an den Ehegatten der Besch als Zustellbevollmächtigten adressierten,... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 6. September 1990, Zl. T 28/90, wurde der Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Obmann des Vereines "XY" (im folgenden: Verein) für die in der Zeit von April 1984 bis Jänner 1986 entstandene Getränkesteuerschuld im Betrag von insgesamt S 50.891... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZPO §292;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 87/13/0196 2 Stammrechtssatz Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sach... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk, vom 19. April 1991, wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie sei als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene der XY GesmbH dafür verantwortlich, daß diese am 10. August 1990 auf einer Baustelle in A, H-Straße 11, fünf namentlich genannte ausländische Staatsbürger, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befrei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung: seines Antrages, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung der Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde gegen den im
Spruch: bezeichneten Bescheid zu gewähren, im wesentlichen vor: Der Beschwerdeführer habe bei seinem Rechtsvertreter behauptet, daß er den angefochtenen Bescheid vom 22. April 1992 am 18. Mai 1992 zugestellt bekommen habe. Da dem angefochtenen Bescheid kein Zustellnachweis zu entne... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §4;
Rechtssatz: Die Auswahl der Abgabestelle bleibt, wenn mehrere (iSd § 4 ZustG) bestehen, der Behörde überlassen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992090053.X02 Im RIS seit 25.09.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §26 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/09/0175 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/26 91/14/0218 6 Stammrechtssatz Ein Rechtsirrtum betreffend den Zeitpunkt der rechtswirk... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, mit der vorliegenden Beschwerde angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 21. April 1992, Zl. VI/6-853/1-1992, betreffend Versicherungspflicht in der Pensionsversicherung der Bauern gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2 und Abs. 3 BSVG ab 1. Juli 1982 bis laufend, keine Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 6. Juli 1992 durch postamtliche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/08/0185 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/26 91/14/0218 6 Stammrechtssatz Ein Rechtsirrtum betreffend den Zeitpunkt der rechtswirksamen Zustellung des angefochtenen Bescheides und damit betr... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 30. September 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er hätte am 28. August 1988 anläßlich seiner Einreise über das Zollamt Flughafen Wien versucht, eingangsabgabenpflichtige Waren, nämlich Zigaretten, unter Verletzung seiner zollrechtlichen Stellungs- und Erklärungspflicht dem Zollverfahren zu entziehen und zugleich diese Monopolgegenstände einem monopolrechtlichen Einfuhrverbot zuwider einzufü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Bei einem Beginn der Abholfrist als Freitag, dem 14.10.1988, hätte ein Großteil der berufstätigen Bevölkerung das Schriftstück erst am Montag, dem 17.10.1988, behoben. Somit muß diese Fristverkürzung als vom Gesetzgeber gewollt in Kauf genommen werden. Der AbgPfl war aber bis zum 19.10.1988 abwesend, sodaß von einer gesetzlich gebilligten, weil ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Im § 17 Abs 3 ZustG ist mehrfach von der Abholfrist die Rede, aber von keinem anderen zeitlich bestimmten Umstand, insbesondere weder von einer anderen Frist noch von einem Termin. Es ist daher die Annahme naheliegend, daß sich "rechtzeitig" auf die einzige zeitbestimmte Angabe in diesem Absatz bezieht. Europ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §145;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: In Fällen, in denen Entscheidungswirkungen unmittelbar an die Zustellung anknüpfen, ergibt die Wendung "nicht rechtzeitig" überhaupt keinen Sinn. Dies spricht dafür, "rechtzeitig" ausschließlich im Zusammenhang mit der Abholfrist zu sehen (Hinweis Rechberger, Glosse zu OGH 1.6.1987, 3 Ob 2... mehr lesen...
Die gegenständliche, am 16. April 1992 zur Post gegebene Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde darauf gestützt, daß der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 2. Oktober 1991 abgewiesen worden sei und die belangte Behörde über die dagegen am 15. Oktober 1991 zur Post gegebene Berufung bisher noch nicht entschieden habe. Über Auftrag des Verwaltungsgerichtshofes führte de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;AVG §33 Abs3;VwGG §27;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/20 92/01/0492 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist gem § 34 Abs 1 VwGG mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen, wenn an dem Tag, an dem die Behörde noch fristgerecht ihre Ent... mehr lesen...
Mit der offenbar unter Zuhilfenahme automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten, als Bescheid bezeichneten Erledigung vom 23. Dezember 1991 hat das Landesarbeitsamt Vorarlberg den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG für den türkischen Staatsangehörigen CC als Stickereiarbeiter abgelehnt. Gemäß dem dazu im Akt erliegenden Rückschein wurde am 24. Dezember 1991 der Versuch unternommen, diese Erledigung an die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VwRallg;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Hat auch der äußere Tatbestand (Rückschein) der Berufungsbehörde den Gedanken an eine Gesetzwidrigkeit der Zustellung (des erstinstanzlichen Bescheides) nicht nahegelegt, so kommt doch hier der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verwaltungsverfahrens zur Geltun... mehr lesen...
Mit hg Beschluß vom 31. März 1992, 91/14/0134, dem Vertreter des Beschwerdeführers am 13. April 1992 zugestellt, wurde eine Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Dabei ging der Gerichtshof davon aus, daß der Bescheid, gegen den die Beschwerde gerichtet war, dem Beschwerdeführer bereits am 24. Mai 1991 durch Hinterlegung und nicht erst - wie behauptet - am 28. Mai 1991 rechtswirksam zugestellt worden war. Mit dem vorliegend... mehr lesen...