Entscheidungen zu § 17 Abs. 3 ZustG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 571-600 von 665

TE Vwgh Erkenntnis 1990/8/27 89/15/0139

Die Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 23. August 1988, Zl. GA 11-360/1/88, beruhte auf der Annahme, daß dem Finanzamt keine Kraftfahrzeugsteuerkarte für ein auf den Beschwerdeführer zugelassenes Kraftfahrzeug vorliege und der Beschwerdeführer die ordnungsmäßige Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer nicht habe beweisen können. Der Verwaltungsgerichtshof hob diese Berufungsentscheidung mit Erkenntnis vom 19. Juni 1989, Zl. 88/15/0130 ("Vorerkenntnis"), wegen Rechtswidrig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.08.1990

RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0139

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 585;
Rechtssatz: Wird eine Zustellung zu einem Zeitpunkt versucht, an dem der Empfänger nicht nur vorübergehend abwesend war und dadurch vom Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, so bleibt der Zustellvorgang durch Hinterlegung erfolglos, wenn der Empfänger erst nach Ablauf der Abholfrist ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.1990

RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0139

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;BAO §115 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3;ZustG §17 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 585;
Rechtssatz: Will eine Behörde davon ausgehen, daß eine Sendung durch Hinterlegung zugestellt wurde, so trifft sie von Amts wegen die Pflicht, festzustellen, ob auch tatsächlich du... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/20 90/02/0036

Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Wieden, vom 28. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer u.a. einer Übertretung des KFG 1967 für schuldig erkannt. Nachdem in Ansehung der diese Strafverfügung enthaltenden Sendung zwei Zustellversuche am 2. März und am 3. März 1989 wegen Abwesenheit des Beschwerdeführers von seiner Abgabestelle gescheitert waren, wurde die Sendung beim zuständigen Postamt hinterlegt und lag dort vom 6. März 1989 an zur Abho... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/20 90/02/0093

Mit Bescheid der belangten Behörde vom 14. März 1990 wurde das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 25. April 1989, betreffend Bestrafung des Beschwerdeführers wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960, gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 behoben. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, die diesem Straferkenntnis vorangegangene Strafverfügung vom 27. Juni 1988 sei laut Zustellnachweis (Rückschein) am 5. Juli 1988 mit der Wirkung einer Zustellun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 90/02/0036

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2 idF 1977/101 ;VStG §31 Abs3 idF 1987/516 ;VStG §32 Abs2;VStG §51 Abs5 idF 1984/299;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Erfährt eine Partei durch das Vorfinden einer Verständigung vom erfolglosen Versuch eines ersten Zustellversuches und der Aufforderung zur Anwesenheit bei dem gleichzeitig angekündigten zwei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 90/02/0036

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Bereits durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Zustellversuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwesend zu sein, kann der Adressat Kenntnis davon erlangen, daß ihm ein behördliches Schriftstück zugestellt werden soll (Hinw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 90/02/0093

Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden. Der Beweis, daß die Zustellung vorschriftsgemäß erfolg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/11 89/18/0165

Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wels vom 16. März 1989 wurde der Einspruch der Beschwerdeführerin gegen die wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung ergangene Strafverfügung derselben Behörde vom 18. April 1988 als verspätet eingebracht zurückgewiesen, wobei die Behörde entsprechend der Begründung: ihres Bescheides davon ausging, daß die erwähnte Strafverfügung laut Rückschein am 29. April 1988 beim Postamt 4600 Wels hinterlegt worden sei und die Abholfrist an diesem Tage z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.05.1990

RS Vwgh 1990/5/11 89/18/0165

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0197 E 21. Jänner 1988 RS 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden. Der Beweis, dass die Zustellung vorschriftg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 90/09/0015

Der Beschwerdeführer steht seit dem 1. September 1982 als Universitätsassistent in einem zeitlich begrenzten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit dem Bund und ist am Institut für Elektrotechnik der Universität T in der Forschung tätig. Wegen des Verdachtes, er habe im Zuge dieser Tätigkeit ohne Wissen des Institutsvorstandes Kontakte mit verschiedenen untereinander konkurrierenden Firmen wegen eines Elektroautos gepflogen und dadurch das Ansehen der Universität gefährdet, w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 90/09/0015

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090015.X01 Im RIS seit 25.04.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/21 89/02/0201

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 15. Juli 1988 um 22.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Bus auf einer näher beschriebenen, öffentlichen Straße gelenkt und sich um 23.55 Uhr auf dem Gendarmerieposten E. trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und trotz verbindlicher Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/2/21 89/02/0209

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 bestraft. Mit dem am 5. Juli 1989 beim Verwaltungsgerichtshof persönlich abgegebenen Schreiben begehrte der Beschwerdeführer, ihm zur Einbringung einer Beschwerde gegen den erwähnten Bescheid die Verfahrenshilfe zu bewilligen, wobei er zur Rechtzeitigkeit seines Antrages ausführte, der Bescheid sei am 22. Mai 1989 im ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.02.1990

RS Vwgh 1990/2/21 89/02/0209

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0213 E 7. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, an der für die Vornahme des zweiten Zustellversuches bestimmten Ze... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1990

RS Vwgh 1990/2/21 89/02/0201

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (Hinweis E 21.1.1988, 87/02/0197). Gleiches hat für die Frage der Unwirksamkeit der Zustellung im Wege der Ersatzzustellung ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1990

RS Vwgh 1990/2/21 89/02/0201

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Mit der bloßen Behauptung des Empfängers, er sei auswärtig mit Montagearbeiten beschäftigt gewesen, kann keine unwirksame Zustellung infolge Ortsabwesenheit dargetan werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989020201.X05 Im RIS seit 12.06.2001 Zul... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/2/6 89/14/0253

Mit dem eben erwähnten Beschluß vom 12. September 1989 hatte der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Antragstellers gegen den ebenfalls bereits erwähnten Bescheid (angefochtener Bescheid) als verspätet zurückgewiesen. Der Gerichtshof ging dabei davon aus, daß der angefochtene Bescheid dem Antragsteller entgegen seinen Angaben in der Beschwerde nicht erst am 24. März, sondern schon - durch Hinterlegung beim Postamt - am 14. März 1989 zugestellt worden wäre. Der Antragsteller ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.02.1990

RS Vwgh 1990/2/6 89/14/0253

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Bei vorübergehender Abwesenheit (Urlaub) des Empfängers von der Abgabestelle gilt eine hinterlegte Sendung erst an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist als zugestellt (Hinweis E 29.11.1984, 83/15/0133) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989140253.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.02.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/17 89/03/0003

Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 16. Mai 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen mehrerer Übertretungen des Kraftfahrgesetzes bestraft. Die Strafverfügung wurde laut Zustellschein am 25. Mai 1988 zugestellt, wobei als Beginn der Abholfrist der "25.5.88" angegeben wurde. Der gegen diese Strafverfügung vom Beschwerdeführer erhobene Einspruch - der im Einspruch hilfsweise gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.01.1990

RS Vwgh 1990/1/17 89/03/0003

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen beginnen an dem Tag, uzw um 24.00 Uhr dieses Tages, zu laufen, an dem das den Fristenlauf bestimmende Ereignis stattgefunden hat. Diese Fristen enden - von im Beschwerde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.01.1990

RS Vwgh 1989/12/13 89/03/0214

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §66 Abs4;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Wird ein Einspruch gegen eine Strafverfügung als verspätet zurückgewiesen, ohne vorher dem Empfänger die Feststellung der Verspätung (zwecks Wahrung des Parteiengehörs) vorzuhalten, bringt dieser dann in der Berufung ausdrücklich vor, erst nach seiner Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt an die Abg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1989

RS Vwgh 1989/11/15 89/02/0186

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Das Vorbringen des Empfängers, er benütze seine Wohnung "nicht regelmäßig", ist nicht auf einen bestimmten Sachverhalt abgestellt und daher schon behauptungsmäßig nicht geeignet, eine nach § 17 Abs 3 ZustellG relevante Abwesenheit von der Abgabestelle darzutun (Hinweis E 21.9.1988, 88/03/0032). European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.1989

RS Vwgh 1989/11/15 89/02/0186

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Durch die bloße Behauptung, bei den Eltern übernachtet zu haben, wird nicht dargetan, dass der Empfänger nicht in der Lage war, Zustellvorgänge am Zustellort (Wohnung des Empfängers) wahrzunehmen (Hinweis E 24.4.1987, 86/18/0276). Aus diesem Vorbringen allein ist nicht der Schluss zu ziehen, dass sich der Empfänger auch "am Tag" der Hinterlegung b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.1989

RS Vwgh 1989/10/24 88/08/0264

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3 impl;
Rechtssatz: Der Empfänger einer Sendung, deren Zustellung einen Fristenlauf auslöst, konnte iSd §16 Abs 5 ZustG dann wegen seiner Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig von dem (eine zulässige Zustellung bewirkenden) Zustellvorgang nach § 16 Abs 1 ZustG Kenntnis erlangen, wenn ihm wegen seiner Abwesenheit von der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1989

RS Vwgh 1989/10/24 88/08/0264

Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0141 E 15. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ein vom Zusteller erstellter Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis dafür erbringt, dass die Zustellung vorschriftgemäß erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1989

RS Vwgh 1989/10/24 88/08/0264

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3 impl;
Rechtssatz: Die Unterlassung sonst üblicher Mitteilungen über Inhalte von Postsendungen durch einen Ersatzempfänger an den Empfänger während dessen Abwesenheit oder unrichtige Mitteilungen des Ersatzempfängers über den Tag der Ersatzzustellung nach Rückkehr des Empfängers an die Abgabestelle vermögen nicht einen Ausschluss der Anordnung de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1989

TE Vwgh Beschluss 1989/10/18 89/02/0117

Vorauszuschicken ist, daß der angefochtene Bescheid zwar an die „Firma“ E Gesellschaft mbH in Wien, F-Gasse, adressiert ist, jedoch - im Sinne einer dementsprechenden Beschwerdebehauptung - von einer mit der Beschwerdeführerin bestehenden Personenidentität auszugehen ist, weil laut Eintragung vom 26. Februar 1988 im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien zu HRB nn (dessen beglaubigte Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt wurde) eine Firmenänderung auf die Beschwerdeführeri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.10.1989

TE Vwgh Erkenntnis 1989/10/18 89/03/0158

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 22. März 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 11. September 1987 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 30 Abs. 1 zweiter Satz der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Z. 7 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) verhängt. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 22. März 1988 wurde der Besch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1989

RS Vwgh 1989/10/18 89/03/0159

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §66 Abs4;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/03/0158 E 18. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ergibt sich aus dem Rückschein, dass die Hinterlegung eines Poststückes bei einem anderen Postamt (hier: 1113) erfolgen soll als beim Zustellpostamt (hier: 1110) und daher die Sendung erst dort zur Abholung bereit sein kann, befindet sich jedoch am Rücksch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1989

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