Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0221 B 26. November 1991
Besprechung in:
AnwBl 5/1992; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 3 Stammrechtssatz Es ist keinesfalls erforderlich, daß dem Empfänger in Fällen einer Zustellung durch Hinterlegung stets die "volle Fri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0221 B 26. November 1991
Besprechung in:
AnwBl 5/1992; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0218 B 26. November 1991 RS 4 Stammrechtssatz Die sechswöchige Frist zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. April 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es am 18. August 1988 als Zulassungsbesitzer des Pkws G n.nnn unterlassen, der schriftlichen Aufforderung vom 29. Juli 1988, Zl. III/St-13.361/88, binnen zwei Wochen nach Zustellung (hinterlegt am 4. August 1988) der Behörde darüber Auskunft zu erteilen, wer sein Fahrzeug am 15. Juni 1988 um 19.15 Uhr in Graz 2, Kreuzung Mandellstraße-Petersgasse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;ZustG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0117 B 18. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Behauptung des Empfängers, eine Hinterlegungsanzeige sei "zu keinem Zeitpunkt .... vorgefunden worden, enthält implizit die Bestreitung der Richtigkeit der Angabe im Rückschein, die Verständigung von der Hinterlegung sei in das Hausbri... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 26. Februar 1991 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 8. August 1990, mit dem über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 2 GewO 1973 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,-- (Ersatzarreststrafe 48 Stunden) verhängt worden war, gemäß § 51 Abs. 3 VStG 1950 als verspätet zurückgewiesen. Zur Begründung: wurde ausge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0197 E 21. Jänner 1988 RS 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden. Der Beweis, dass die Zustellung vorschriftg... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 11. Juni 1990, Zl. III/St-1764/90, wurden über den Beschwerdeführer wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 und des Kraftfahrgesetzes 1967 Geldstrafen und für den Nichteinbringungsfall entsprechende Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. Dieses Straferkenntnis wurde laut Zustellnachweis nach zwei Zustellversuchen (am 15.6.1990 und am 18.6.1990) am 18. Juni 1990 beim Postamt hinterlegt; als Beginn der Abholfrist ist auf de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3; Beachte Der Beschwerdefall 91/03/0171 wurde am 30.10.1991 im
gleichen Sinn erledigt; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0201 2 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Einspruch der Beschwerdeführerin gegen eine Strafverfügung gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die Beschwerdeführerin behauptet Ortsabwesenheit im Zeitpunkt der Zustellung der Strafverfügung sowie Rückkehr nach Österreich am Tage der Behebung des Poststückes, weshalb ihr am folgenden T... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0093 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht da... mehr lesen...
Aus den Ausführungen in der Beschwerde im Zusammenhalt mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 6. September 1990 wurde dem Beschwerdeführer die Vorauszahlung für Kosten einer Ersatzvornahme in der Höhe von S 110.000,-- auferlegt. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 1. Oktober 1990 im Wege der Hinterlegung zugestellt. Gleichzeitig mit der Berufung gegen diesen B... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;BauO Wr;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991050015.X01 ... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 8. Februar 1988 wies die Wiener Landesregierung den Einspruch des Beschwerdeführers vom 26. September 1987 gegen die Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bundespolizeikommissariat Döbling vom 1. September 1987 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück. Zur Begründung: führte die Wiener Landesregierung aus, nach der Aktenlage habe der Beschwerdeführer vom Postbeamten bei dem am 3. September 1987 durchgeführten 1. Zustel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0036 1 Stammrechtssatz Bereits durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Zustellversuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwesend zu sein, kann der Adressat Kenntnis davon erlangen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob im Zuge eines gegen ihn gerichteten Abgabenvollstreckungsverfahrens mit Schriftsatz vom 22. April 1986 Einwendungen gemäß § 13 AbgEO und brachte vor, daß ihm die Abgabenbescheide, die zu dem aushaftenden Abgabenrückstand geführt hätten, nicht rechtswirksam zugestellt worden seien. Trotz seiner "Ortsabwesenheit" seien die Abgabenbescheide hinterlegt und nach Ablauf der Hinterlegungsfrist an die Abgabenbehörde zurückgestellt worden. Konkrete Angaben über den Z... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZPO §292;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 101;
Rechtssatz: Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sache des Empfä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 101;
Rechtssatz: Der Hinweis auf eine behauptete Ortsabwesenheit des Abgabepflichtigen, über die er keine konkreten Angaben macht, begründet nicht die Unwirksamkeit der Zustellung von Abgabenbescheiden. Es liegt nämlich in der Natur der Sache, daß Angaben darüber, wo sich eine Person während eines bestimmten... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. November 1989 erteilte der Magistrat Linz dem Beschwerdeführer eine Reihe baupolizeilicher Aufträge. Dieser Bescheid wurde nach einem Zustellversuch am 11. Jänner 1990 am selben Tage beim zuständigen Postamt hinterlegt. In seiner mit 2. Februar 1990 datierten, beim Magistrat Linz am 5. Februar 1990 dagegen eingebrachten Berufung wendete sich der Beschwerdeführer inhaltlich gegen die erteilten Bauaufträge, ohne zur Frage der Zustellung und der Rechtzeitigkeit d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Aus der bloßen Behauptung, die Sendung sei dem Empfänger erst an einem näher bestimmten Tag zugekommen, geht nicht hervor, ob und welche Mängel bei der Zustellung unterlaufen sind. Es besteht auf Grund eines solchens Vorbringens für die Behörde keine Veranlassung, weitere Erhebungen über den Zustellvorgang vorzunehmen, besteht... mehr lesen...
Die gegen den obzitierten Bescheid der belangten Behörde vom 22. Mai 1990 erhobene Beschwerde wurde am 28. September 1990 zur Post gegeben. Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beginnt die sechswöchige Frist zur Erhebung einer auf Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG gestützten Beschwerde dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Die vorliegende Beschwerde wäre daher nur dann rechtzeitig erhoben worden, wenn die Zustellung des angefochtenen Beschei... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0093 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht da... mehr lesen...
Die vom Beschwerdeführer geschiedene Ehefrau stellte am 8. Mai 1989 den Antrag, den Familiennamen ihres aus der geschiedenen Ehe entstammenden Sohnes R. in ihren nunmehrigen Familiennamen M. zu ändern. Nach einem von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch durchgeführten Ermittlungsverfahren wurden dem Beschwerdeführer die Ermittlungsergebnisse mit Schreiben vom 3. August und 4. September 1989 bekanntgegeben und ihm Gelegenheit gegeben, hiezu binnen zwei Wochen Stellung zu nehmen; diese ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990010152.X01 Im RIS seit 21.11.1990 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, vom 16. November 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der geltenden Fassung (AuslBG), schuldig erkannt, weil er am 17. Oktober 1988 zwei namentlich genannte ausländische Arbeitskräfte (Ungarn) in seinem Gewerbebetrieb in Wien VI, X-Straße, beschäftigt habe, für die weder eine Bes... mehr lesen...
Der Magistrat Salzburg als Strafbehörde erster Instanz (Mag.) verfügte am 29. Dezember 1989 an den Beschwerdeführer unter der Adresse X-Straße 42 eine Aufforderung zur Rechtfertigung, weil er als Obmann des Vereines K Salzburg und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 zu deren Vertretung nach außen berufenes Organ den deutschen Staatsbürger A vom 1. Mai 1989 bis zum 31. August 1989 beschäftigt habe, ohne daß eine Beschäftigungsbewilligung oder ein Befreiungsschein vorgelegen sei. Diese Au... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4;VStG §40 Abs2;VStG §42;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Hat die Beh dem Besch die Feststellung der Versäumung der Rechtsmittelfrist vorgehalten und ihn aufgefordert, binnen einer Frist von vierzehn Tagen zur Frage des allfälligen Vorliegens eines Zustellmangels Stellung zu nehmen, so ist die hiebei ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs1;ZustG §21 Abs2;ZustG §4;
Rechtssatz: Die Vereinsadresse stellt eine für Zustellungen an den Obmann dieses Vereines taugliche Abgabestelle dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090106.X01 Im RIS seit 18.10.1990 mehr lesen...
Die an den Beschwerdeführer gerichtete Strafverfügung vom 30. August 1989, betreffend Bestrafung wegen Übertretung der StVO, wurde entsprechend dem im Akt erliegenden Zustellnachweis in der Form zugestellt, daß der erste Zustellversuch am 4. September 1989 und der zweite Zustellversuch am 5. September 1989 stattgefunden hat. Die Hinterlegung der Sendung erfolgte am 5. September 1989; sie wurde am selben Tag erstmals zur Abholung bereitgehalten (vgl. § 21 Abs. 2 und § 17 Zustellgesetz)... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0093 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß sich Studenten in den Ferien eher zu Hause und nicht an der Studienadresse aufhalten. Schlagworte freie Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020117.X03 Im RIS seit 03.10.1990 mehr lesen...