Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/06/0118 E 12. September 1985 VwSlg 11850 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine vorübergehende Abwesenheit, welche die Zustellung durch Hinterlegung unzulässig machen bzw die Anwendung des 3.Satzes des § 17 Abs 3 ZustellG nach sich ziehen würde, liegt nur dann vor, wenn der Empfänger dadurch gehindert ist, Zustellvorgänge im Bere... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/22 91/01/0199 1 Stammrechtssatz Der Antragsteller konnte - im Gegensatz zu einer Ortsabwesenheit, in welchem Falle die Hinterlegung noch nicht die Wirkung der Zustellung nach sich gezogen hätte - auf Grund der Verständigung von der Hinterlegung rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 25. Juli 1994 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: wird ausgeführt, das Straferkenntnis sei dem Beschwerdeführer am 28. Juli 1994 durch Hinterlegung beim Postamt F zugestellt worden. Die Ber... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994100172.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Post- und Telegraphendirektion für Steiermark als Fernmeldebehörde I. Instanz vom 10. November 1992, GZ. 343973-07/92, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, a) in seiner Wohnung in der Zeit vom August 1991 bis 21. September 1992 eine in Österreich nicht zugelassene Funkanlage PRESIDENT Grant und in der Zeit vom September 1991 bis 21. September 1992 eine in Österreich nicht zugelassene Funkanlage STANDARD C528 unbefugt besessen zu haben, b) die Funkanlage... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0204 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0053 2 Stammrechtssatz Die Auswahl der Abgabestelle bleibt, wenn mehrere (iSd § 4 ZustG) bestehen, der Behörde überlassen. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid und dem den Beschwerdeführer betreffenden hg. Beschwerdeakt Zl. 93/11/0139 ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16. Juni 1993 wurde eine Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien als verspätet zurückgewiesen. Der Bescheid wurde mit hg. Erkenntnis vom 17. Februar 1994, Zl. 93/11/0139, wegen Rechtswidrigkeit infolge Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Mit der bloßen Behauptung, während der fraglichen Zeit ortsabwesend gewesen zu sein und dem zuständigen Postamt mitgeteilt zu haben, während einer näher genannten Zeit verreist und daher ortsabwesend zu sein, wird bei einem tatsächlichen Aufenthalt an der Zustelladresse kein konkreter Sachverhalt geltend gemacht, der behauptungsmäßig ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 5. April 1994 wurde der Beschwerdeführer wegen dreier Verstöße gegen das AuslBG schuldig erkannt und zur Zahlung von Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 15.000,-- verurteilt. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer laut im Akt erliegenden Rückschein am 29. April 1994 durch Hinterlegung zugestellt. In seiner dagegen erhobenen, am 18. Mai 1994 zur Post gegebenen Berufung führte der Beschwerdeführer zu deren Rechtzeitigkeit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 3
(hier hat sich die belangte Behörde nicht der Aufgabe
unterzogen, den Beschuldigten zur behaupteten urlaubsbedingten
Ortsabwesenheit einzuvernehmen). Stammrechtssatz Der Umstand, daß der Zustellempfän... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen zwei Strafverfügungen des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz jeweils vom 25. Februar 1992 (betreffend Verwaltungsübertretungen nach dem Stmk. Parkgebührengesetz) mit Schriftsatz vom 23. März 1992 Einspruch. Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz wies diesen Einspruch mit Bescheid vom 1. Oktober 1994 zurück. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es, die Strafverfügungen seien dem Beschwerdeführer laut Rückschein am 5. März 1992 durch Hint... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Hinsichtlich der von der Partei des Verwaltungsverfahrens behaupteten vorübergehenden Ortsabwesenheit gemäß § 17 ZustG besteht keine Beweispflicht der Partei, sondern lediglich eine mit dem Grundsatz der Amtswegigkeit des Verwaltungsverfahrens korrespondierende Verpflichtung der Partei zur Mitwirkun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/07/14 93/17/0071 1 Stammrechtssatz Wie der VwGH bereits wiederholt ausgesprochen hat (Hinweis E 25.3.1988, 87/11/0275) ist der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, von der Behörde von Amts w... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerdebehauptung, der angefochtene Bescheid sei dem Beschwerdeführer "erst am 28.10.1993 vom Leiter der Fremdenpolizei Graz ... persönlich übergeben" worden und "vorher" sei "eine Zustellung an den BF nicht erfolgt", wurde das Vorverfahren eingeleitet. Nunmehr hat sich aber nach Vorlage der Verwaltungsakten durch die belangte Behörde herausgestellt, daß der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 3 Zustellgesetz im Wege der Hinterlegung bereits mit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993011438.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 3. März 1994 wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 5. August 1993, mit dem gegen den Beschwerdeführer ein bis zum 5. August 1998 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurück. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Behauptet der Fremde bloß "vorsorglich", daß nicht ordnungsgemäß hinterlegt wurde, insbesondere nicht in gesetzmäßiger Weise zwei Zustellversuche durchgeführt wurden, er nicht vom Zeitpunkt des zweiten Zustellversuches verständigt wurde, die Mitteilung von der Hinterlegun... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZPO §292;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 87/13/0196 2 Stammrechtssatz Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sach... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 2. Juni 1992 wurde die Beschwerdeführerin unter Angabe des Tatortes und der Tatzeit schuldig erkannt, sie habe ein näher bezeichnetes Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem richtig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, weil der Parkschein gefehlt habe. Sie habe dadurch § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Parkometergesetzes verletzt. Wegen dieser Verwaltu... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die durch einen Gegenbeweis zu widerlegende - vom Gesetz aufgestellte - Vermutung bezieht sich (nur) darauf, daß der Zusteller, "Grund zur Annahme" hätte, daß sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält (§ 17 Abs 1 ZustG), nicht jedoch (auch) darauf, ob es (iSd § 17... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 Abs1;AVG §39 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Wie der VwGH bereits wiederholt ausgesprochen hat (Hinweis E 25.3.1988, 87/11/0275) ist der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, von der Behörde von Amts wegen zu prüfen. Daran ändert auch nichts, daß mit dem Grundsatz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Ein Bescheid einer Behörde ist mit Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften belastet, wenn die Behörde, ohne auf das angebotene Bescheinigungsmittel der Einvernahme der Beschwerde... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 20. Juni 1989 beantragten die Beschwerdeführer die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 19 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1977 - ROG 1977 zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit angebauter Garage auf Grundstück Nr. 220/16. Mit Bescheid vom 14. September 1990 (auf Grund des Beschlusses des Stadtsenates vom 10. September 1990) wies der Stadtsenat der mitbeteiligten Stadtgemeinde das Ansuchen der Beschwerdeführer ab. Dieser Bescheid wurde den... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0197 E 21. Jänner 1988 RS 1
(hier: Die bloße Behauptung, eine dritte, nicht bekannte Person
habe die Hinterlegungsanzeige aus dem Briefkasten entfernt, wird
im allgemeinen nicht ausreichen; hier sprechen aber im
Zusammenhang mehrere Umstände dafür, das Vorbringen nicht von
vornherein als Schutzbehauptung abzutun)... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) vom 10. März 1993 wurden über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 4 Abs. 1 iVm § 1 des Tiroler Landes-Polizeigesetzes sowie des Art. IX Abs. 1 Z. 2 EGVG Geldstrafen verhängt. Mit zwei weiteren Strafverfügungen derselben Behörde vom 11. März 1993 wurden über den Beschwerdeführer Geldstrafen wegen Übertretung des § 4 Abs. 1 iVm § 1 des Tiroler Landes-Polizeigesetzes verhängt. Alle drei Strafverfügungen wurden am 18. März... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/06/0118 E 12. September 1985 VwSlg 11850 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine vorübergehende Abwesenheit, welche die Zustellung durch Hinterlegung unzulässig machen bzw die Anwendung des 3.Satzes des § 17 Abs 3 ZustellG nach sich ziehen würde, liegt nur dann vor, wenn der Empfänger dadurch gehindert ist, Zustellvorgänge im Bere... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der an der Universität XY Musikwissenschaft und Russisch studiert, stellte im Sommersemester 1984 unter Anschluß von Einkommensnachweisen seiner Eltern den Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe. Nach der Aktenlage lagen diesem Antrag als Nachweise über das Einkommen seines Vaters folgende Belege vor: a) die Bestätigung des Landesarbeitsamtes XY vom 17. Februar 1984, wonach der Vater des Beschwerdeführers seit 21. Dezember 1981 als arbeitssuchend und arbeit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Das Vorbringen, der Bf habe sich in der fraglichen Zeit "zeitweilig" an einem anderen Ort aufgehalten, tut schon behauptungsmäßig eine relevante Abwesenheit iSd § 17 Abs 3 ZustG nicht dar (Hinweis E 15.11.1989, 89/02/0186). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990120188.X03 Im R... mehr lesen...
Der Antragsteller vertritt die Auffassung, daß ihm der Bescheid des Bundesministers für Inneres "auf Nichtanerkennung als Flüchtling" vom 15. Dezember 1993, Zl. 4.334.184/2-III/13/93, von dessen Existenz er am 10. Februar 1994 durch Einsichtnahme in den ihn betreffenden Asylakt beim Bundesasylamt in Wien Kenntnis erlangt habe, "nicht gültig zugestellt" worden sei. Dadurch sei es ihm nicht möglich gewesen, innerhalb der sechswöchigen Frist eine Beschwerde "an den VfGh" (da die Eingabe ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/01/0175 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/20 92/01/0490 1 Stammrechtssatz Ein Zustellmangel, der dazu geführt hat, daß eine Frist nicht in Gang gesetzt wurde, ist kein unvor... mehr lesen...