Entscheidungen zu § 17 Abs. 3 ZustG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 361-390 von 581

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/20 94/10/0022

Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) vom 10. März 1993 wurden über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 4 Abs. 1 iVm § 1 des Tiroler Landes-Polizeigesetzes sowie des Art. IX Abs. 1 Z. 2 EGVG Geldstrafen verhängt. Mit zwei weiteren Strafverfügungen derselben Behörde vom 11. März 1993 wurden über den Beschwerdeführer Geldstrafen wegen Übertretung des § 4 Abs. 1 iVm § 1 des Tiroler Landes-Polizeigesetzes verhängt. Alle drei Strafverfügungen wurden am 18. März... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.06.1994

RS Vwgh 1994/6/20 94/10/0022

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/06/0118 E 12. September 1985 VwSlg 11850 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine vorübergehende Abwesenheit, welche die Zustellung durch Hinterlegung unzulässig machen bzw die Anwendung des 3.Satzes des § 17 Abs 3 ZustellG nach sich ziehen würde, liegt nur dann vor, wenn der Empfänger dadurch gehindert ist, Zustellvorgänge im Bere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/5/11 90/12/0188

Der Beschwerdeführer, der an der Universität XY Musikwissenschaft und Russisch studiert, stellte im Sommersemester 1984 unter Anschluß von Einkommensnachweisen seiner Eltern den Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe. Nach der Aktenlage lagen diesem Antrag als Nachweise über das Einkommen seines Vaters folgende Belege vor: a) die Bestätigung des Landesarbeitsamtes XY vom 17. Februar 1984, wonach der Vater des Beschwerdeführers seit 21. Dezember 1981 als arbeitssuchend und arbeit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.05.1994

RS Vwgh 1994/5/11 90/12/0188

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Das Vorbringen, der Bf habe sich in der fraglichen Zeit "zeitweilig" an einem anderen Ort aufgehalten, tut schon behauptungsmäßig eine relevante Abwesenheit iSd § 17 Abs 3 ZustG nicht dar (Hinweis E 15.11.1989, 89/02/0186). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990120188.X03 Im R... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/3/16 94/01/0160

Der Antragsteller vertritt die Auffassung, daß ihm der Bescheid des Bundesministers für Inneres "auf Nichtanerkennung als Flüchtling" vom 15. Dezember 1993, Zl. 4.334.184/2-III/13/93, von dessen Existenz er am 10. Februar 1994 durch Einsichtnahme in den ihn betreffenden Asylakt beim Bundesasylamt in Wien Kenntnis erlangt habe, "nicht gültig zugestellt" worden sei. Dadurch sei es ihm nicht möglich gewesen, innerhalb der sechswöchigen Frist eine Beschwerde "an den VfGh" (da die Eingabe ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.03.1994

RS Vwgh 1994/3/16 94/01/0160

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/01/0175 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/20 92/01/0490 1 Stammrechtssatz Ein Zustellmangel, der dazu geführt hat, daß eine Frist nicht in Gang gesetzt wurde, ist kein unvor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/23 93/09/0462

Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (BH) Salzburg-Umgebung vom 8. März 1993 wegen mehrerer Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu Geldstrafen verurteilt. Gemäß dem im Verwaltungsakt liegenden Rückschein wurde dieser Bescheid dem Beschwerdeführer am 17. März 1993 an der Adresse E, R-Straße 6, durch Hinterlegung zugestellt. Am 7. April 1993 langte bei der BH ein vom Beschwerdeführer an diesem Tage zur Post gegebener "Einspruch" ein, in welchem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/09/0462

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0201 2 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (Hinweis E 21.1.1988, 87/02/0197). Gleiches hat für die Fr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/09/0462

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Grundsätzlich kommt es im Falle der Ortsabwesenheit gem § 17 Abs 3 ZustG auf den Zeitpunkt der Rückkehr an die Abgabestelle und nicht auf das tatsächliche Zukommen der Hinterlegungsanzeige an (Hinweis E 21.1.1988, 87/02/0076, E 18.10.1989, 89/02/0117, E 13.11.1991, 91/03/0134). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/09/0462

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §63 Abs5;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Hat der Berufungswerber in seiner Berufung den Hinweis "in offener Frist" angebracht, so gibt dies zu behördlichen Erhebungen über die Rechtzeitigkeit oder Verspätung dieses Rechtsmittels Anlaß (Hinweis E 9.3.1988, 87/03/0138 und E 18.5.1988, 88/02/0010). Schlagworte Sachverhalt Sachverha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

RS Vwgh 1994/2/23 93/09/0462

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;ZustG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0117 B 18. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Behauptung des Empfängers, eine Hinterlegungsanzeige sei "zu keinem Zeitpunkt ... vorgefunden worden, enthält implizit die Bestreitung der Richtigkeit der Angabe im Rückschein, die Verständigung von der Hinterlegung sei in das Hausbrie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/22 93/04/0064

Mit dem als Ersatzbescheid für den mit hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 1992, Zl. 90/04/0278, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehobenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 14. April 1990 erlassenen Bescheid vom 9. Februar 1993 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 29. Jänner 1990 als verspätet zurückgewiesen. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, nach dem Erkenntnis de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1994

RS Vwgh 1994/2/22 93/04/0064

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 3 Stammrechtssatz Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis E 18.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/16 93/03/0128

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Einspruch der Beschwerdeführerin gegen die Strafverfügung der politischen Expositur Bad Aussee der Bezirkshauptmannschaft Liezen als verspätet zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin habe zwar vorgebracht, die Strafverfügung erst am 26. Februar 1992 in ihrem Hausbriefkasten gefunden zu haben, sodaß der am 27. Februar 1992 zur Post gegebene Einspruch rechtzeitig eingebracht worden sei. Die Strafverfügung sei abe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.02.1994

RS Vwgh 1994/2/16 93/03/0128

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Die hinterlegte Sendung gilt gem § 17 Abs 3 ZustellG mit dem ersten Tag der Abholfrist als zugestellt. Die bereits eingetretene Zustellwirkung kann aber nicht dadurch in Wegfall gebracht werden, daß der Empfänger der Sendung mit dem Zustellorgan vereinbart, letzterer möge die Sendung beheben und in den für die Abgabestellte bestimmten Briefkasten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

RS Vwgh 1994/2/16 93/03/0128

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/06/0118 E 12. September 1985 VwSlg 11850 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine vorübergehende Abwesenheit, welche die Zustellung durch Hinterlegung unzulässig machen bzw die Anwendung des 3.Satzes des § 17 Abs 3 ZustellG nach sich ziehen würde, liegt nur dann vor, wenn der Empfänger dadurch gehindert ist, Zustellvorgänge im Bere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/20 93/02/0298

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 26. März 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 sowie mehrerer Übertretungen des EGVG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Oktober 1992 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: wurde unter anderem darauf verwiesen, daß der erste Zustellversuch hinsichtlich des... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.1993

RS Vwgh 1993/12/20 93/02/0298

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;KFG 1967;VwRallg;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/10/0228 E 21. Jänner 1994
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020298.X0... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/15 92/03/0276

Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. Oktober 1992 wurde der vom Beschwerdeführer erhobene, am 29. Oktober 1990 zur Post gegebene Einspruch gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 4. Oktober 1990 als verspätet zurückgewiesen. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschrift... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1993

RS Vwgh 1993/12/15 92/03/0276

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Die Behörde hat die Verpflichtung, die iSd § 17 Abs 3 4. Satz ZustG relevanten Umstände von Amts wegen zu prüfen (Hinweis: E 28.2.1986, 85/18/0357). Die Partei ist aber verpflichtet, einer Aufforderung der Behörde zur Mitwirkung an der Ermittlung des zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit maßgebenden Sachverhalts nachzukommen, we... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/24 93/01/0950

Aufgrund der Beschwerde und der der Beschwerde angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem auszugehen: Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 27. Februar 1991 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes (BGBl. Nr. 126/1968) in Verbindung mit der Genfer Flüchtlingskonvention sei. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wurde mit dem angefochtenen Bescheid gem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 93/01/0950

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/02/26 91/01/0193 1 Stammrechtssatz Davon, ob und wann eine gem § 17 Abs 3 dritter Satz ZustellG rechtswirksam hinterlegte Sendung vom Empfänger behoben wird und ob hiebei Hindernisse auftreten, wird die Rechtswirksamkeit der Zustellung nicht abhängig gemacht, derartige Umstände können vielmehr allen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 93/01/0950

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Umstand, daß das Postamt dem Empfänger mehrmals die Ausfolgung der hinterlegten Sendung verweigerte, weil er keinen gültigen Ausweis vorlegen konnte, vermag an der Ordnungsmäßigkeit der Zustellung nichts zu ändern. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010950.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/23 93/11/0085

Mit Eingabe an die Bundespolizeidirektion Wels vom 4. November 1991 beantragte der Beschwerdeführer die Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung aufgrund seines türkischen Führerscheins. Dabei gab er als ordentlichen Wohnsitz die Anschrift N, X-Straße 22, an. Am 22. November und am 13. Dezember 1991 sprach der Beschwerdeführer jeweils bei dieser Behörde vor. Anläßlich der letzten Vorsprache wurde ihm mitgeteilt, daß seinem Antrag wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit nic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.11.1993

RS Vwgh 1993/11/23 93/11/0085

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §8;
Rechtssatz: Eine die Wirksamkeit der Zustellung hindernde Abwesenheit von der Abgabestelle iSd § 17 Abs 3 ZustG liegt dann nicht vor, wenn der Zustellempfänger durchaus in der Lage war, Zustellvorgänge am Zustellort wahrzunehmen (Hinweis E 15.11.1989, 89/02/0186; hier hat der Zustellempfänger alle zwei bis drei Tage seine Post von einem eigens für ih... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/10/7 92/01/1068

Der Beschwerdeführerin wurde auf Grund ihres Antrages vom 28. September 1992 die Verfahrenshilfe mit hg. Beschluß vom 3. November 1992, Zl. VH 92/01/0187, bewilligt, worauf innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des Bescheides über die Bestellung des Rechtsanwaltes an diesen die vorliegende Beschwerde erhoben wurde. Dennoch kann nicht von der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung gemäß § 26 Abs. 3 VwGG ausgegangen werden, weil nach dieser Gesetzesstelle die Frist zur Erhebung der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 07.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/7 92/01/1093

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 10. August 1992 wurde die Berufung des Beschwerdeführers, eines albanischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 18. April 1992, mit dem sein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Berufungsfrist abgewiesen worden war, abgewiesen und die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Besch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/7 92/01/0864

Aus der Beschwerde und den von der belangten Behörde vorgelegten Akten ergibt sich, daß der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft an der Mur vom 16. Juli 1991, mit welchem gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 iVm § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Z. 6 und § 7 des Namensänderungsgesetzes vom 21. April 1988, BGBl. Nr. 195/1988 der mj. S, die Änderung des Familiennamens von S in P bewilligt wurde, unter der Anschrift B, X-Gasse, am 19. Juli 1991 durch Ersatzzustellung an den Sohn des Beschwerdeführers gleichen Name... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.10.1993

RS Vwgh 1993/10/7 92/01/1068

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/26 91/01/0193 1 Stammrechtssatz Davon, ob und wann eine gem § 17 Abs 3 dritter Satz ZustellG rechtswirksam hinterlegte Sendung vom Empfänger behoben wird und ob hiebei Hindernisse auftreten, wird die Rechtswirksamkeit der Zustellung nicht abhängig gemacht, derartige Umstände können vielmehr allen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1993

RS Vwgh 1993/10/7 92/01/1093

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0188 E 23. Oktober 1985 RS 2 Stammrechtssatz Ist ein Zustellvorgang rechtswidrig, daher die Zustellung nicht rechtswirksam, so ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht der zum Ziel führende Rechtsbehelf, weil mangels des Beginnes des Laufes der Berufungsfrist auch keine Frist versäumt werden ka... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1993

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