Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: PO §138 idF 1968/291;ZustG §1 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Vorschrift, beim "zuständigen Postamt" zu hinterlegen, belastet einen Zustellvorgang mit einem Mangel. In einem derartigen Fall gilt gem § 7 ZustG die Zustellung erst in dem Zeitpunkt als vollzogen, in dem das Schriftstück dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Welches Postamt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Nicht jede Ortsabwesenheit im Zeitpunkt der Zustellung schließt die Zulässigkeit der Hinterlegung aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1985060026.X02 Im RIS seit 29.06.2005 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Eine vorübergehende Abwesenheit von der Abgabestelle, welche die Zustellung durch Hinterlegung unzulässig machen bzw. die Anwendung des dritten Satzes des § 17 Abs 3 ZustellG nach sich ziehen würde, liegt nur dann vor, wenn der Empfänger dadurch gehindert ist, Zustellvorgänge im Bereich des Zustellortes wahrzunehmen, wie z. B. im Fall einer Reise,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0056 E 11. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufforderung der Behörde nicht entsprechend; Hinweis E 24.1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Behauptet der Beschwerdeführer in der Berufung vom 6.2.1987 dass er gegen den am 29. Jänner 1987 zugestellten Bescheid innerhalb offener Frist Berufung erhebe, muss dies die Behörde veranlassen, Ermittlungen in der Frage, ob die Zustellung durch Hinterlegung am 20. Jänner 1987 ordnungsgemäß erfolgt ist, anzustellen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: War eine Partei nicht regelmäßig im Zeitpunkt der Zustellung an der Abgabenstelle anwesend, kann ist bei Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Verfahrenshandlung (hier Einbringung einer Berufung) nicht nur vom Tag der Rückkehr an die Abgabenstelle auszugehen, sondern auch zu prüfen, ob die hinterlegte Sendung vom Empfänger BEHOBEN WERDEN KÖNNTE. Die R... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Auch bei behauptetem Verstoß der Behörde gegen die Pflicht, den Empfänger hinsichtlich seiner Ortsabwesenheit (näher) zu befragen, hat der Bf die Relevanz eines solchen behaupteten Verfahrensmangels in Hinsicht auf die behauptete Ortsabwesenheit in der Beschwerde darzutun. Er hat durch KONKRETES TATSÄCH... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0056 E 11. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufforderung der Behörde nicht entsprechend; Hinweis E 24.1... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0141 E 15. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ein vom Zusteller erstellter Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis dafür erbringt, dass die Zustellung vorschriftgemäß erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden. Der Beweis, dass die Zustellung vorschriftgemäß erfolgt ist, wird durch den... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ist der Adressat zur Zeit des Zustellversuches ortsabwesend, so kommt es gemäß § 17 Abs 3 ZustellG auf den Zeitpunkt der Rückkehr an die Abgabestelle und nicht auf das tatsächliche Zukommen der Hinterlegungsanzeige an. Eine von Adressaten angebotene Einvernahme eines Zeugen kann daher... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 lita;VwGG §26 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des 2. Zustellversuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwesend zu sein, Kenntnis davon erlange... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3ZustG §21 Abs2
Rechtssatz: Die Hinterlassung einer Visitenkarte mit dem Ersuchen "um einen Rückruf wegen der Kennzeicheneinziehung" an der Windschutzscheibe eines Pkws stellt kein Ersuchen iSd § 21 Abs 2 ZustellG dar, sodass auch die nachfolgende Hinterlegung der Sendung gem § 17 Abs 3 leg cit keine Rechtswirkung nach sich ziehen konnte. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Aus der Bezeichnung des "Empfängers" einer Sendung muss zweifelsfrei erkennbar sein, für wen sie bestimmt ist. Fehlt eine solche hinreichende Individualisierung, weil zufolge Namensgleichheit und identer Anschrift die angeführten Merkmale auf mehrere Personen zutreffen, so hat weder die Hinterlegung einer solchen Sendung noch di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §63 Abs1;ZustG §13;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Fehlt bei einer Sendung die hinreichende Konkretisierung des Empfängers (wegen Namensgleichheit und identer Abgabestelle und wird eine solche Sendung von einer Person, auf die (auch) die angeführten Merkmale zutreffen, übernommen (allenfalls erst nach unwirksamer Hinterlegung bei der Post), so k... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §51 Abs1;ZustG §13;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Ergibt sich auf Grund der Namensgleichheit und identer Abgabestelle mehrerer Personen der Empfänger weder aus der Bezeichnung der Sendung noch aus deren Inhalt, und wird die Sendung von einer Person, auf die die angeführten Merkmale (au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Aus der Bezeichnung des Empfängers einer Sendung muss zweifelsfrei erkennbar sein, für wen sie bestimmt ist. Dabei kann gewöhnlich mit der Angabe von Vor- und Zunamen und genauer Anschrift der Abgabestelle das Auslangen gefunden werden. Anders ist es bei einer Gleichheit dieser für mehrere Personen zutreffenden Merkmale, in welc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §62 Abs1;ZustG §13;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Namensgleichheit und idente Anschrift zweier verschiedener Personen ist der Behörde meist nicht bekannt. Die deshalb unterlassene nähere Individualisierung durch die Behörde ändert nichts daran, dass jedenfalls eine Willensentscheidung der Behörde, an eine Person dieses Namens an der betreffende... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §48 Abs1;VwGG §42 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Für den Zeitpunkt einer durch Hinterlegung bewirkten Zustellung zu eigenen Handen des Empfängers und damit für den Beginn eines von der Zustellung eines Bescheides abhängigen Fristenlaufes ist der Wissensstand des Bescheidempfängers nicht maßgeblich. Daher ist das Vorbringen des Bescheidempfä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §71 Abs1 litb;AVG §71 Abs1 Z2;VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 litb;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2;VwGG §46 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ist der Empfänger im Zeitpunkt des Zustellversuches bzw. der postamtlichen Hinterlegung eines Schriftstückes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §71 Abs1 litb;AVG §71 Abs1 Z2;VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 litb;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2;VwGG §46 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Befolgt eine Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens einen ihr erteilten Mängelbehebungsauftrag nicht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 litb;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2;VwGG §46 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ist ein Mängelbehebungsauftrag gem § 17 Abs 3 ZustellG als nicht rechtswirksam zugestellt zu beurteilen, dann liegt eine der Partei anzulastende Versäumung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs4;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Aufhebung der Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, weil die belangte Behörde die vom Bf erstmals vor dem VwGH aufgestellte Behauptung, der Berufungsb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1 impl;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Behauptet der Wiedereinsetzungswerber, dass die Unkenntnis von der Zustellung auf ein nach dieser eingetretenes Ereignis zurückzuführen sei, so ist dies so zu begründen, dass die Richtigkeit des behaupteten Verlustes oder der Entfernung der Verständigung vom Zustellversuch durch dritte Personen wahrscheinlich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0188 E 23. Oktober 1985 RS 2 Stammrechtssatz Ist ein Zustellvorgang rechtswidrig, daher die Zustellung nicht rechtswirksam, so ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht der zum Ziel führende Rechtsbehelf, weil mangels des Beginnes des Laufes der Berufungsfrist auch keine Frist versäumt werden kann ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Wenn die belangte Behörde in der Gegenschrift vorbringt, dass der Bf bereits in seiner Berufung seine Abwesenheit geltend machen hätte müssen, kann dieser Auffassung insbesondere deshalb nicht beigepflichtet werden, weil der Bf durch Angabe des Behebungsdatums deutlich erkennbar von dem im letzten Satz des § 17 Abs 3 ZustellG geregelten Fa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Versuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwesend zu sein, Kenntnis davon erlangen, dass ihm ein behördliches Schrif... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39;AVG §45 Abs2;AVG §46;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Die vom Adressaten behauptete Abwesenheit von der Abgabestelle mit der
Begründung: , er habe sich im betreffenden Zeitraum im Hause oder in der Wohnung seiner Ehefrau aufgehalten, verpflichtet die Behörde, an d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Der vom Adressaten bezüglich seiner Ortsabwesenheit beantragten Aufnahme des Alibibeweises wird nur dann entsprochen, wenn dem Zeugen die Frage gestellt wird, ob er über die Ortsabwesenheit des Adressaten im behaupteten Zeitraum etwas wisse. Schlagworte Beweismittel Amtspersonen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0056 E 11. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufforderung der Behörde nicht entsprechend; Hinweis E 24.1... mehr lesen...