RS Vwgh 1987/7/7 87/07/0063

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Veröffentlicht am 07.07.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5;
AVG §69 Abs1 litb;
AVG §69 Abs1 Z2;
AVG §71 Abs1 litb;
AVG §71 Abs1 Z2;
VwGG §34 Abs2;
VwGG §45 Abs1 litb;
VwGG §45 Abs1 Z2;
VwGG §45 Abs2;
VwGG §46 Abs1;
VwRallg;
ZustG §17 Abs1;
ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Ist der Empfänger im Zeitpunkt des Zustellversuches bzw. der postamtlichen Hinterlegung eines Schriftstückes (hier: Mängelbehebungsauftrag nach § 34 Abs 2 VwGG) nicht regelmäßig an dem als Zustelladresse genannten Wohnsitz anwesend (hier: der Empfänger befindet sich zwecks Erstellung eines Gutachten laufend vorwiegend in einem anderen Bundesland), kann gem § 17 Abs 3 ZustellG nicht davon ausgegangen werden, das Schriftstück sei als dem Empfänger durch postamtliche Hinterlegung zugestellt anzusehen.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987070063.X02

Im RIS seit

21.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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