Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ein vom Zusteller erstellter Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis dafür erbringt, dass die Zustellung vorschriftgemäß erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO zulässig. Behauptet jemand, es lägen Zustellmängel vor, so hat ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Aus einer Behauptung, die Sendung sei dem Empfänger erst an einem näher bezeichneten Tag "zugekommen", geht nicht hervor, ob und welche Mängel bei der Zustellung unterlaufen sind. Für die Beh besteht auf Grund eines solchen Vorbringens keine Veranlassung, allfäll... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits durch die Verständigung vom erfolglosen 1. Zustellversuch und die Aufforderung gem § 21 Abs 2 ZustellG Kenntnis davon erlangen, dass ihm ein behördliches Schriftstück zugestellt werden soll. War er somit an diesem Tage nicht iSd § 17 Abs 3 ZustellG von der Abgabestele... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. März 1984 untersagte der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz (belangte Behörde) gemäß § 18 Abs. 2 LMG 1975 das Inverkehrbringen der von der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 15. Dezember 1983, eingelangt bei der belangten Behörde am 20. Dezember 1983, angemeldeten Pflanzensäfte „Kneipp-Mistel-, Weißdorn-, Baldrian- und Johanniskrautsaft“ als Verzehrprodukte. Mit Bescheid vom 12. März 1984 untersagte der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz... mehr lesen...
Index: Gesundheitswesen - LMG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3 ZustG §7 ZustG § 17 heute ZustG § 17 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 17 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...