RS Vwgh 1990/6/20 90/02/0036

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs2;
ZustG §17 Abs3;
ZustG §21 Abs2;

Rechtssatz

Bereits durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Zustellversuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwesend zu sein, kann der Adressat Kenntnis davon erlangen, daß ihm ein behördliches Schriftstück zugestellt werden soll (Hinweis E 25.6.1986, 85/11/0245).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020036.X01

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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