RS Vwgh 1999/9/27 99/17/0303

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5;
VStG §51 Abs5;
ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Im Fall der Behebung der Sendung drei Tage nach der erfolgten Hinterlegung liegt kein Fall vor, wonach wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangt werden konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999170303.X02

Im RIS seit

09.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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