Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;ZustG §16 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: War der Bf an dem von der belBeh angenommenen Tag der Zustellung der Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG bereits in Untersuchungshaft und daher zwangsläufig von der Abgabestelle in Anbetracht der Haftdauer nicht nur vorübergehend abwesend, so war auch die durch Hinterlegung er... mehr lesen...
Mit Erledigung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 22. Februar 1994 wurde "über die Berufung des Herrn R gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 1. Juni 1993" (betreffend Konzessionsansuchen und Geschäftsführerbestellung) gemäß § 66 Abs. 4 iVm § 8 AVG dahin entschieden, daß die Berufung als unzulässig zurückgewiesen wurde. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es im wesentlichen, ein im Sinne des § 8 AVG aus den gewerberechtlichen Vorschriften ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;ZustG §22 Abs2;
Rechtssatz: Scheint auf einem Zustellnachweis als Übernehmer der Sendung nicht ein "Mitbewohner der Abgabestelle" auf, sondern wurde auf dem Formular als Übernehmer der Sendung vielmehr (handschriftlich) die "Zimmerwirtin" bezeichnet, so darf die Behörde nicht (schon) von der vom Gesetz im Zusammenhalt mit einem vorh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 2. November 1992 auf Gewährung von Arbeitslosengeld ab 1. November 1992 gemäß § 12 Abs. 1 AlVG und gemäß § 12 Abs. 3 lit. b AlVG abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer laut Gesellschaftsvertrag vom 27. Jänner 1992 handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma R Ges.m.b.H. in M sei. Er sei mit 25... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/08/0137 E 3. September 1996 94/08/0056 E 5. September 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/05/16 95/08/0076 1 Stammrechtssatz Die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach § 16 Abs 1 ZustG setzt zufolge § 16 Abs 5 ZustG voraus, daß sich der Empfänger im Zeitpunkt der Zustel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §46 Abs1;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;ZustG §7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/08/0137 E 3. September 1996 94/08/0056 E 5. September 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/05/16 95/08/0076 2 Stammrechtssatz Eine mehrtägige Abwesenheit macht die Ersatzzustellung unwirksam, da § 16 Abs 5 ZustG nicht anz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde ausgesprochen, daß ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ab 1. November 1992 des Beschwerdeführers nicht gegeben sei. In der gegen diesen Bescheid erhobenen, zur hg. Zl. 93/08/0138 protokollierten Beschwerde führte der Antragsteller aus, der anzufechtende Bescheid sei ihm am (Montag, den) 19. April 1993 zugestellt worden. Die belangte Behörde wies in ihrer Gegenschrift darauf hin, daß laut dem Rückschein der angef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach § 16 Abs 1 ZustG setzt zufolge § 16 Abs 5 ZustG voraus, daß sich der Empfänger im Zeitpunkt der Zustellung regelmäßig an der Abgabestelle aufhält (Hinweis E 7.7.1993, 92/04/0280). Eine mehrtägige Abwesenheit erfüllt das Tatbestandslement des regelmäßigen Aufenthaltes an der Abgabestelle ni... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §46 Abs1;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;ZustG §7;
Rechtssatz: Eine mehrtägige Abwesenheit macht die Ersatzzustellung unwirksam, da § 16 Abs 5 ZustG nicht anzuwenden ist. Eine Heilung dieses Mangels ist nur gemäß § 7 ZustG durch das tatsächliche Zukommen des betroffenen Schriftstückes möglich, sodaß damit der Fristenlauf in Gang gesetzt wird. ... mehr lesen...
Mit dem am 4. Dezember 1989 bei der belangten Behörde eingelangten Schreiben vom 1. Dezember 1989 meldete die Beschwerdeführerin das Produkt "XY GOLDKORN HAFERKLEIE" als diätetisches Lebensmittel gemäß § 17 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975) an. Dem Schreiben waren der vorgesehene Verpackungstext, ein Warenmuster sowie ein Gutachten des Vorstandes des Institutes für Ernährung der Veterinärmedizinischen Universität Wien über Haferkleie "an sich" und ein Gutachten eines Diplomernä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;ZustG §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/19 91/10/0122 3 Stammrechtssatz Das Gesetz stellt es der Behörde frei, bei der Zustellung eines seinem Inhalt nach für eine (nicht durch einen gewillkürten Bevollmächtigten vertretene) juristische Person bestimmten Schriftstücks entweder einen - individuell bestimmten - "zur Empfangnahme befugten ... mehr lesen...
Unbestritten ist, daß die angefochtenen Bescheide Rudolf L. in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH zuzustellen waren. Als Zustelldatum wird in beiden Beschwerden jeweils der 8. März 1993 genannt. Träfe dies zu, so wären beide Beschwerden rechtzeitig, nämlich am letzten Tag der sechswöchigen Beschwerdefrist, erhoben. Die belangte Behörde verweist allerdings in ihrer Gegenschrift auf die in den Verwaltungsakten befindlichen Rückscheine, aus denen hervorge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §46 Abs1;ZustG §16 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/13/0060
Rechtssatz: Gerade bei Ersatzzustellungen, bei denen die sonst übliche Eintragung des Zustelldatums in einem Fristenbuch oder eine anderweitige Evidenthaltung von Fristen regelmäßig unterbleibt, gehört es zu de... mehr lesen...
Die zweitmitbeteiligte Partei (kurz: Bauwerberin) beabsichtigte die Errichtung einer Wohnhausanlage, bestehend aus sechs Wohnhäusern (mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoß) mit Tiefgaragen (bezeichnet als Häuser A - F) auf zwei aneinandergrenzenden Grundstücke im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde und kam hiezu mit Zustimmung des Grundeigentümers mit drei gesonderten Gesuchen - betreffend die Häuser A und B, C und D, sowie E und F - beim Bürgermeister der mitbeteiligten ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 1. Dezember 1993 stellten die Beschwerdeführer den Antrag auf Zustellung des Baubewilligungsbescheides vom 22. November 1985, Zl. A 10/3-KI-30.30.456/1985-2. Der Antrag wurde damit begründet, daß der Baubewilligungsbescheid aus dem Jahre 1985 dem Rechtsvorgänger der Beschwerdeführer, A, nie ordnungsgemäß zusgestellt worden sei, da die diesbezügliche Bescheidzustellung an die Adr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §4;
Rechtssatz: Der Umstand, daß ungefähr zur gleichen Zeit an einer anderen Abgabestelle (zulässig) zugestellt werden konnte, sagt für sich allein nichts über eine Unzulässigkeit der Zustellung an einer anderen Abgabestelle aus, da nach § 4 ZustG zum gleichen Zeitpunkt an mehreren Orten eine Abgabestelle im Sinne dieses Gesetzes vorliegen kann, an dem d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;ZustG §13 Abs1;ZustG §16 Abs1;ZustG §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/06/0003
Rechtssatz: Für eine ordnungsgemäße Zustellung ist auch bei Ehegatten die Zustellung mittels zweier Zustellnachweise erforderlich. Eine Sendung (Rückscheinbrief), die an beide Ehegatten adressiert ist und von einem E... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den von der belangten Behörde vorgelegten Akten ergibt sich, daß der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft an der Mur vom 16. Juli 1991, mit welchem gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 iVm § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Z. 6 und § 7 des Namensänderungsgesetzes vom 21. April 1988, BGBl. Nr. 195/1988 der mj. S, die Änderung des Familiennamens von S in P bewilligt wurde, unter der Anschrift B, X-Gasse, am 19. Juli 1991 durch Ersatzzustellung an den Sohn des Beschwerdeführers gleichen Name... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/03 Personenstandsrecht
Norm: NÄG 1988 §1;NÄG 1988 §2;NÄG 1988 §7;ZustG §13;ZustG §16 Abs1;
Rechtssatz: Mangels einer positiv-rechtlichen Regelung im NÄG kommen die allgemeinen Regeln über die Zustellung von Poststücken gemäß § 13 ff ZustellG zur Anwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992010864.X04 Im ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Dezember 1990 genehmigte die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch der Beschwerdeführerin die Änderung ihrer im Standort E-Platz 1, bestehenden gewerblichen Betriebsanlage durch Austausch eines Spannrahmens sowie durch Wechsel des Brennstoffes der Heizung von Heizöl extra leicht auf Erdgas unter Auflagen. Eine hiegegen erhobene Berufung der Beschwerdeführerin nahm der Landeshauptmann von Vorarlberg zum Anlaß, mit seinem Bescheid vom 17. Oktober 1991, eine Auflage abzuä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Bei einem Betriebsurlaub vom 24.Dezember bis 1.Jänner ist das Tatbestandslement des regelmäßigen Aufenthalts an der Abgabestelle nicht erfüllt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992040280.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 12. Mai 1992 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 19. Mai 1989 zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Tatort als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges eine Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs. 1 lit. c StVO 1960 begangen zu haben, weshalb über sie eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. Gleichzeitig wurde das Strafverfahren hinsichtlich zweier weitere... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 litc;VStG §31 Abs3;ZustG §16 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020202.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 13. April 1992 weist folgende Gegenstandsbezeichnung auf: "Betr.: A J, X 73; Asphaltmischanlage auf Gst. Nr. 1297 KG X; Schließung der Asphaltmischanlage gem. § 360 Abs. 2 GewO." Der Spruch: lautet wie folgt: "Gemäß § 360 Abs. 2 GewO wird die auf Gst. Nr. 1297 KG X befindliche Asphaltmischanlage mit sofortiger Wirsamkeit geschlossen. Gemäß § 360 Abs. 2 GewO wird ferner verfügt: Sämtliche im Betriebsbereich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §13 Abs1;ZustG §13 Abs3;ZustG §16 Abs1;
Rechtssatz: War der erstbehördliche Bescheid, wie sich aus der Gegenstandsbezeichnung als auch aus dem Verteiler ergibt, nur für den Erstbf als physische Person bestimmt, der auch gewerberechtlicher Geschäftsführer der Zweitbf ist, begann mit der Wirkung der Ersatzzustellung für den Erstbf daher auch nicht die Berufu... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 29. November 1989 beantragte die beschwerdeführende Partei bei der belangten Behörde die Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung einer Wasserkraftanlage am O. Die belangte Behörde teilte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben vom 5. Februar 1990 mit, das Projekt beanspruche nach Ansicht des Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz bereits abgeleitetes Gewässer; daher sei die beantragte Nutzung vom ökologischen Standpunkt aus a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;ZustG §16 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/10/0164
Rechtssatz: Das Gesetz stellt es der Behörde frei, bei der Zustellung eines seinem Inhalt nach für eine (nicht durch einen gewillkürten Bevollmächtigten vertretene) juristische Person bestimmten Schriftstücks entweder einen - individuell ... mehr lesen...
Mit gesonderten Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 29. Juli 1988 waren über den Beschwerdeführer jeweils Geld- und Ersatzarreststrafen wegen Übertretungen des Sonderabfallgesetzes 1983 verhängt worden. Diese Straferkenntnisse wurden von der Ehefrau des Beschwerdeführers am 5. August 1988 übernommen. Mit einem bei der genannten Behörde am 16. Dezember 1991 eingelangten Schriftsatz des Beschwerdeführers vom 10. Dezember 1991 erhob er gegen diese St... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: SAG;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992050113.X01 Im RIS seit 13.10.1992 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. Juni 1989 schrieb das Landesinvalidenamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland der beschwerdeführenden Partei die Entrichtung einer Ausgleichstaxe (45.900 S) nach § 9 des Behinderteneinstellungsgesetzes für das Kalenderjahr 1988 vor. Nach dem bei den Akten befindlichen Zustellnachweis wurde dieser Bescheid am 3. Juli 1989 nach der Übernahmsbestätigung von einem Arbeitnehmer des Empfängers entgegengenommen. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführ... mehr lesen...