RS Vwgh 1994/6/30 93/06/0002

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Veröffentlicht am 30.06.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
ZustG §13 Abs1;
ZustG §16 Abs1;
ZustG §22 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/06/0003

Rechtssatz

Für eine ordnungsgemäße Zustellung ist auch bei Ehegatten die Zustellung mittels zweier Zustellnachweise erforderlich. Eine Sendung (Rückscheinbrief), die an beide Ehegatten adressiert ist und von einem Ehegatten unterfertigt wurde, kann für den anderen Ehegatten nicht als Ersatzzustellung wirksam sein (Hinweis E 13.9.1977, 682/77, VwSlg 9383 A/1977).

Schlagworte

Verfahrensrecht AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993060002.X02

Im RIS seit

28.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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