Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 10. September 1999 wurden für die Betriebsanlage der Beschwerdeführerin am näher bezeichneten Standort gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 zusätzliche Auflagen vorgeschrieben. Mit Schriftsatz vom 7. Dezember 1999 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag auf Zustellung dieses Bescheides, wobei ausgeführt wurde, dass dieser Bescheid nach einem (näher bezeichneten) Ladungsbescheid existiere, ohne dass dieser der Beschwerdeführerin zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;ZustG §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0264 E 24. Oktober 1989 RS 4 Stammrechtssatz Geht die Berufungsbehörde auf Grund des Zustellnachweises von einer zulässigen Ersatzzustellung nach § 16 Abs 1 ZustG aus, so hat sie dem Rechtsmittelwerber, der ein (ausgehend von einer Zustellung am Tag der vorgenommenen Ersatzzustellung - objektiv) verspätetes ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 bestraft, weil er "als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma C Stahlhandel GesmbH in ..." auf schriftliche Aufforderung der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. November 1993, zugestellt am 2. Dezember 1993, binnen zwei Wochen ab deren Zustellung keine Auskunft darüber erteilt habe, wer ein nach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs2;ZustG §16 Abs1;
Rechtssatz: Da die Zustellung an den Postbevollmächtigten eine Ersatzzustellung gemäß § 16 Abs 1 ZustG ausschließt (Hinweis E 22.2.1993, 92/07/0177), ändert die Ortsabwesenheit des Empfängers im Zeitpunkt der Zustellung nichts an der Wirksamkeit der Zustellung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:... mehr lesen...
Das Vermessungsamt Villach führte im Rahmen einer Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung des Grundstückes Nr. 502/1 der KG. S am 12. September 1986 um 10.00 Uhr eine Verhandlung über die Grenze des Grundstückes Baufläche Nr. .198 der KG. S mit dem Grundstück Nr. 502/1 durch. Eigentümer des Grundstückes Nr. .198 waren zum Zeitpunkt der Grenzverhandlung die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte. Die Grundstückseigentümer wurden mittels Rückscheinbriefes, aber nicht zu eigenen Handen, z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §13 Abs3;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;
Rechtssatz: Die Übernahme eines Schriftstückes durch einen Dienstnehmer einer GmbH stellt keine wirksame Ersatzzustellung dem Geschäftsführer der GmbH gegenüber dar (Hinweis E 21.9.1995, 95/07/0076). Es kommt nicht darauf an, ob (objektiv gesehen fälschlich) die Eigenschaft des Übernehmers als Arbeitnehmer des Empf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte einen mit 18. April 1994 datierten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, der am 25. April 1994 beim Magistrat der Stadt Wien einlangte. Mit Bescheid vom 22. Juli 1994 wies der Landeshauptmann von Wien den Antrag gemäß 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes zurück. Im Verwaltungsakt erliegt ein Kuvert eines Rückscheinbriefes, auf dem als Empfänger der Beschwerdeführer und als Adresse die von ihm im Antrag angegebene Adresse aufscheint. Ein Aufk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Kehrt der Empfänger nach seiner Ortsabwesenheit von seiner Abgabestelle erst eine Woche nach der Übernahme des Schriftstückes durch einen Mitbewohner der Abgabestelle an diese zurück, ist eine Heilung des allfälligen Zustellmangels gem § 7 ZustG durch tatsächliches Zukommen des Schriftstückes möglich geworden (Hinweis E 16.5.1995, 95/08/0... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 2. Februar 1996 die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung. Sie gab als aufrechte polizeiliche Meldung und als gesicherte Unterkunft in Österreich eine Adresse in der Laxenburgerstraße im 10. Wiener Gemeindebezirk an. Dem Antrag lag ein Meldezettel der Beschwerdeführerin bei, aus dem hervorging, daß diese seit 27. Dezember 1994 an der betreffenden Adresse in der Laxenburgerstraße gemeldet war und ihren früheren Wohnsitz in der Triesterstraße auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/05/16 95/08/0076 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach § 16 Abs 1 ZustG setzt zufolge § 16 Abs 5 ZustG voraus, daß sich der Empfänger im Zeitpunkt der Zustellung regelmäßig an der Abgabestelle aufhält (Hinweis E 7.7.1993, 92/04/0280). Eine mehrtägige Abw... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Juli 1995 erstellte die Agrarbezirksbehörde V. im Verfahren zur Regelung des Gemeinschaftsbesitzes "Nachbarschaft Sp." die Liste der Parteien. Dieser Bescheid wurde auch dem Beschwerdeführer zugestellt. Der Beschwerdeführer berief. Er wandte sich dagegen, daß er nicht als Partei des Regulierungsverfahrens anerkannt worden sei. Mit Schreiben vom 19. März 1996 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, nach Ausweis der Akten sei der erstinstanzlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Ist dem Zustellorgan bekannt, daß sich der Empfänger nicht regelmäßig iSd § 16 Abs 1 ZustG an der Abgabestelle aufhält, so darf eine Zustellung an einen Ersatzempfänger nicht erfolgen. Erfolgt die Ersatzzustellung dennoch, so ist diese Zustellung unwirksam und zieht demnach auch keine Rechtswirkungen nach sich. Insbesondere ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Hat der Adressat das was ihm möglich war, um die Unzulässigkeit der Ersatzzustellung darzulegen, getan, in dem er die Behauptung aufgestellt hat, der Post und dem Zustellorgan sei seine Abwesenheit von der Abgabestelle und sein Aufenthalt im Ausland bekannt gewesen, so ist es Sache der Behörde, durch entsprechen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Im Falle einer Unzulässigkeit der Ersatzzustellung, die ihren Grund darin hat, daß der Zusteller nicht davon ausgehen durfte, daß sich der Empfänger an der Abgabestelle aufhält, kommt § 16 Abs 5 ZustG nicht zur Anwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998070032.X03 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 4. April 1995 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen einen ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht stattgebenden Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. November 1994 gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, daß Berufungen gemäß § 63 Abs. 5 AVG binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung einzubringen se... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZustG §16 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 24. März 1995 wurde der Beschwerdeführer wegen unrechtmäßiger Beschäftigung von vier Ausländern (jeweils Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG) mit vier Geldstrafen in Höhe von jeweils S 60.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 14 Tage) bestraft und zum Ersatz der Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens (S 24.000,--) verpflichtet. Dieses Straferkenntnis wurde dem Beschwerdeführer nach dem Inhalt des Zustellnach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;ZustG §16 Abs1;ZustG §21 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte eine vor Erlassung des Straferkenntnisses zu eigenen Handen zugestellte "Aufforderung zur Rechtfertigung" der Behörde erster Instanz unbeantwortet gelassen, besteht keine Veranlassung für die Behörde, iSd § 22 zweiter Satz AVG vorzugehen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;AVG §63 Abs5;VStG §24;VStG §54b Abs2;ZustG §16 Abs1;ZustG §21 Abs1;
Rechtssatz: Mangels gesetzlicher Anordnung einer besonderen Art der Zustellung im VStG für Straferkenntnisse - anders als etwa für Strafverfügungen (§ 48 Abs 2 VStG) oder Ladungsbescheide (§ 41 Abs 3 VStG) - war die Behörde erster Instanz befugt, die Zustellung ihres Bescheides betreffend Bestrafung ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 24. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 die Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Gastgewerbe in der Betriebsart "Cafe-Restaurant" am näher bezeichneten Standort nicht erteilt. Dieser Bescheid wurde laut Rückschein am 13. Mai 1996 von der Ehefrau des Beschwerdeführers, als Mitbewohnerin der Abgabestelle übernommen. Mit Anbringen vom 4. Juni 1996 richtete der Beschwerdeführer per Telefax an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;ZustG §16 Abs1;ZustG §17 Abs3 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0056 E 11. September 1985 RS 1(hier: Ersatzzustellung) Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufford... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 28. Juni 1996 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 22. Dezember 1995, betreffend Bescheidzustellung in einer Naturschutzangelegenheit, als unbegründet abgewiesen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel habe mit Bescheid vom 22. November 1993 das Ansuchen des Beschwerdeführers um nachträgl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;ZustG §16 Abs5;ZustG §7;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996100177.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Eingabe vom 1. September 1994 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung (BH) die Erteilung der Rodungsbewilligung für das Grundstück Nr. 245/46, KG P, wobei sie als Zustelladresse "p.A. Wien, F-G. 94/2/7" angab. Unter dieser Adresse wurden der Beschwerdeführerin im Verfahren zunächst auch die Schriftstücke der BH zugestellt. Im Februar 1996 wurde ein von der BH an die von der Beschwerdeführerin angegebene Adresse zugestelltes Schriftstück mit d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §13 Abs3;ZustG §16 Abs1;ZustG §4;ZustG §8;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996100133.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 20. April 1995 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen einen seinem Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nicht stattgebenden Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 26. Juli 1994 gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, daß Berufungen gemäß § 63 Abs. 5 AVG binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung einzubringen seien. Da die Zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;ZustG §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0264 E 24. Oktober 1989 RS 4 Stammrechtssatz Geht die Berufungsbehörde auf Grund des Zustellnachweises von einer zulässigen Ersatzzustellung nach § 16 Abs 1 ZustG aus, so hat sie dem Rechtsmittelwerber, der ein (ausgehend von einer Zustellung am Tag der vorgenommenen Ersatzzustellung - objektiv) verspätetes ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 15. März 1995 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wegen unrechtmäßiger Beschäftigung von zwei Ausländern mit einer Geldstrafe von insgesamt S 20.000,-- und einer Ersatzfreiheitsstrafe von acht Tagen bestraft sowie zur Bezahlung von Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens von S 2.000,-- verpflichtet. Dieses Straferkenntnis wurde am 23. März 1995 von einer Arbei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;ZustG §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0264 E 24. Oktober 1989 RS 4 Stammrechtssatz Geht die Berufungsbehörde auf Grund des Zustellnachweises von einer zulässigen Ersatzzustellung nach § 16 Abs 1 ZustG aus, so hat sie dem Rechtsmittelwerber, der ein (ausgehend von einer Zustellung am Tag der vorgenommenen Ersatzzustellung - objektiv) verspätetes ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. April 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 8. März 1994, zugestellt am 17. März 1994, innerhalb der Frist von zwei Wochen darüber Auskunft zu erteilen, wer ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kfz am 18. Dezember 1993 um 10.50 Uhr an einer näher bezeichneten Kreuzung in Niederösterreich gelenkt habe. Er habe hiedurch e... mehr lesen...