RS Vwgh 1998/12/17 95/06/0254

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Veröffentlicht am 17.12.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs1;
ZustG §13 Abs3;
ZustG §16 Abs1;
ZustG §16 Abs2;

Rechtssatz

Die Übernahme eines Schriftstückes durch einen Dienstnehmer einer GmbH stellt keine wirksame Ersatzzustellung dem Geschäftsführer der GmbH gegenüber dar (Hinweis E 21.9.1995, 95/07/0076). Es kommt nicht darauf an, ob (objektiv gesehen fälschlich) die Eigenschaft des Übernehmers als Arbeitnehmer des Empfängers auf dem Rückschein angegeben wird, sondern ob der Arbeitnehmer tatsächlich ein Arbeitnehmer des Empfängers ist. Dies ist jedoch dann, wenn der Übernehmende Angestellter einer GmbH ist, die nicht der Empfänger ist, nicht der Fall.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995060254.X01

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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