RS Vwgh 1991/10/16 91/03/0178

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Veröffentlicht am 16.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §16 Abs1;
ZustG §22;
ZustG §7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellte Vermutung der vorschriftsmäßigen Zustellung zu widerlegen geeignet erscheinen lassen (Hinweis E 13.9.1985, 84/08/0074, E 17.9.1986, 86/03/0100).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030178.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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