RS Vwgh 1993/7/7 92/04/0280

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Veröffentlicht am 07.07.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §16 Abs1;
ZustG §16 Abs5;

Rechtssatz

Bei einem Betriebsurlaub vom 24.Dezember bis 1.Jänner ist das Tatbestandslement des regelmäßigen Aufenthalts an der Abgabestelle nicht erfüllt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040280.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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