Mit Eingabe vom 7.2.1994 wurde gegen die Bundespolizeidirektion I als belangte Behörde die Beschwerde mit folgendem Inhalt an den unabhängigen Verwaltungssenat gerichtet: "Nach Landung des Flugzeuges der Maschine Tyrolean VO228 am 23.1.1994 und nach Passieren der Zollkontrolle ging der Beschwerdeführer um ca. 21 Uhr zu seinem vor dem Flughafengebäude am dort befindlichen Parkplatz abgestellten PKW. Als er dort ankam, sprach ihn ein Beamter der Polizeieinsatzstelle Flughafen (Dienstnummer ... mehr lesen...
Rechtssatz: Laserwarngeräte sind bewilligungspflichtige Funkanlagen iS §4 Abs1 Fernmeldegesetz 1949. §28 Abs2 Fernmeldegesetz 1949 sieht ihren Verfall vor. Gemäß §39 Abs1 VStG kann die Behörde zur Sicherung des Verfalles ihre Beschlagnahme anordnen. Bei Gefahr im Verzuge können Organe der öffentlichen Sicherheit Laserwarngeräte gemäß §39 Abs2 VStG vorläufig in Beschlag nehmen. mehr lesen...
Am 27.4.1994 langte die mit 26.4.1994 datierte Beschwerde beim unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol mit folgendem Inhalt ein: "1. Die Beschwerde richtet sich gegen die gesetzwidrige Aufrechterhaltung der Verwahrungshaft über die Beschwerdeführerin in Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Beamten der Bundespolizeidirektion I im Wachzimmer Innere Stadt am 15.3.1994 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Beschwerde gründet sich dabei auf folgenden Sachverhalt: Am 15.3.1994... mehr lesen...
Rechtssatz: Die nicht begründete Aufrechterhaltung der Verwahrungshaft um 1 1/2 Stunden über das erforderliche Ausmaß hinaus verstößt gegen §177 Abs2 StPO; es wird dadurch das Recht auf persönliche Freiheit verletzt. mehr lesen...
Begründung: In seiner am 16.7.1993 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien eingebrachten und auf § 67c AVG gestützten Beschwerde beantragt der Beschwerdeführer, daß die durch Organe des Zollamtes Wien und des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk am 3.6.1993 erfolgte Beschlagnahme von Gegenständen für rechtswidrig erklärt werde. Im wesentlichen führt er darin aus, daß die Beschlagnahme der in den Beilagen angeführten Gegenstände am 3.6.1993 erfolgt sei, er sich im Ausland befunden und... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird durch noch nicht rechtskräftigen Bescheid die Bewilligung über den Betrieb einer Privatfernmeldeanlage so abgeändert, daß die Belegung eines im Rahmen dieser Privatfernmeldeanlage betriebenen Informationskanales ua so zu erfolgen hat, daß es sich hiebei nur um kommentarlose Informationsinhaltssendungen handeln darf, die die Belange des ORF nach dem Rundfunkgesetz, BGBl 397/1974 nicht verletzen, insbesondere keine Darbietungen nach dem Rundfunkgesetz darstellen und eine miß... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Nichtbestellung des Beschwerdeführers zum Beirat des Regierungskommissärs für die Gemeinde durch die Aufsichtsbehörde, trotz Vorschlag der wahlwerbenden Partei, ist keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt. Schlagworte Maßnahmenbeschwerde mehr lesen...
Begründung: Mit Beschwerde vom 18.5.1992, eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 19.5.1992, erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien wegen seiner nach seiner Festnahme am 5.4.1992 durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien erfolgten Anhaltung. Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien forderte daraufhin die Bundespolizeidirektion Wien als belangte Behörde mit Schriftsatz vom 19.5.1992 auf, die Akten zu übermitteln und eine Gegenschrift zu e... mehr lesen...
Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall war auf §51 VwGG Bedacht zu nehmen, wonach in Fällen, in denen die Beschwerde nach der Einleitung des Vorverfahrens zurückgezogen wird, die Frage des Anspruchs auf Aufwandersatz so zu beurteilen ist, wie wenn die Beschwerde abgewiesen worden wäre. Im vorliegenden Fall war nicht nur bereits das Vorverfahren eingeleitet, sondern sogar ein Teil der öffentlichen mündlichen Verhandlung abgehalten worden. Die belangte Behörde hätte als obsiegende Partei im F... mehr lesen...
Begründung: 1. Beweismittel 1.1. Beschwerdevorbringen Die Beschwerdeführerin brachte vor, daß sie am 13.3.1992 um etwa 12.10 Uhr im Stiegenhaus der Hochschule gemeinsam mit M P, W Ste und I St vorerst von den Organen der Fernmeldebehörde mit dem Bemerken, sie seien von der Fernmeldeüberwachung, aufgehalten worden sei, als sie gerade vom Dachboden Richtung Erdgeschoß der Hochschule unterwegs gewesen wären. Sie seien von den Beamten der Post- und Telegraphendirektion aufgefordert worden, d... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer schilderte in der von ihm eingebrachten Beschwerde - wörtlich - folgenden Sachverhalt: "Am 7.8.1991 wurde ich um 23.44 Uhr durch den Anruf einer Passantin geweckt, die mich verständigte, mein Sohn habe soeben als Lenker eines einspurigen KFZ einen Verkehrsunfall erlitten, ich solle kommen. Um 23.50 Uhr traf ich an der Unfallstelle ein, sprach kurz mit der Passantin, die mich angerufen hatte, danach mit meinem Sohn, der bereits im Rettungswagen ärztlich... mehr lesen...
Rechtssatz: Art4 Abs5 PersFrSchG 1988 läßt demnach bei Festnahmen, denen eine Verwaltungsübertretung zugrundeliegt, eine maximale Anhaltedauer von 24 Stunden zu (ebenso einfachgesetzlich §36 Abs1 VStG, letzter Satz). Die konkrete Anhaltedauer im vorliegenden Fall betrug 6 3/4 Stunden und blieb daher innerhalb der vom Bundesverfassungsgesetzgeber als zulässig normierten Dauer. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen Freiheit mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Abmahnung eines bei einer strafbaren Tat Betretenen gibt es keine Formvorschriften. Im gegenständlichen Fall sagten die Sicherheitswachebeamten dem Beschwerdeführer mehrmals "Bitte, mäßigen Sie sich!" bzw "Bitte, beruhigen Sie sich!" sowie "Seien Sie ruhig, sonst verhafte ich Sie noch" etc. Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien sieht es daher als erwiesen an, daß der Beschwerdeführer trotz mehrfacher Abmahnung (zu der dann auch noch die Inkenntnissetzung von der Erstatt... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach Ansicht des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien war die Fesselung des Beschwerdeführers auf sein eigenes Verhalten zurückzuführen und erforderlich, um ihn widerstandsunfähig zu machen. Da es der Unabhängige Verwaltungssenat Wien als erwiesen ansieht, daß dem Beschwerdeführer die Handfesseln abgenommen worden waren, sobald er sich halbwegs beruhigt hatte und ein aktiver Widerstand gegen die weitere Amtshandlung nicht mehr zu erwarten war, wurden die Handfesseln dem Beschwe... mehr lesen...
Rechtssatz: Angesichts des nachhaltigen Widerstandes des Beschwerdeführers (auch gegen das Einsteigen in den Streifenkraftwagen) war die Anwendung von Körperkraft in der Form des Nachhintenbiegens der beiden Arme des Beschwerdeführers zwecks Schließung der am rechten Handgelenk bereits angebrachten Handfesseln zur Erreichung des Zwecks der Amtshandlung (Verschaffung des Festgenommenen vor die Behörde) gerechtfertigt. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Betretung auf frischer Tat ist nicht nur dann gegeben, wenn das einschreitende Organ das Vorliegen einer strafbaren Tat mit voller Verläßlichkeit festzustellen in der Lage ist, sondern schon dann, wenn es vertretbar erscheint, die Tat als strafbar zu beurteilen, wenn also das festnehmende Organ mit gutem Grund annehmen konnte, daß der Beschwerdeführer eine Verwaltungsübertretung begangen hat. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen Freihei... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine im Zuge einer Festnahme notwendige Fesselung mit Handschellen stellt nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art3 MRK dar. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen Freiheit mehr lesen...
Rechtssatz: Die Lärmentwicklung, die der Beschwerdeführer durch Schreien an der Kreuzung E-straße/R-Gasse entfaltet hatte, war so groß, daß Anrainer zu den Fenstern eilten und (mindestens) einer von ihnen auch um Ruhe schrie. Im vorliegenden Fall erfolgte dieses Schreien gegenüber Sicherheitswachebeamten, die zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden beordert worden waren und eine routinemäßige Amtshandlung durchführen wollten. Der Beschwerdeführer hielt die Sicherheitswachebeamten einer... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsanwalt brachte mit Schriftsatz vom 16.10.1992, eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 19.10.1992, "gegen die Akte der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien, und zwar die im Auftrage der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl/See am 6.9.1992 vorgenommene Überstellung vom Polizeigefangenenhaus Wien zum Flughafen Wien-Schwechat und die anschließend erfolgte zwangsweise Beförderung in ... mehr lesen...
Begründung: I. Schriftliche Sachverhaltsdarstellung des Beschwerdeführers einerseits und der belangten Behörde andererseits 1. Der Beschwerdeführer führt in seiner Beschwerde vom 8.1.1992 aus, daß er sich in der Nacht vom 6. auf den 7.12.1991 mit Freunden im "S" in W, B-gasse aufgehalten habe. Um etwa 5 Uhr morgens seien Beamte der belangten Behörde erschienen und hätten die Gäste aufgefordert, das Lokal zu verlassen. Dieser Aufforderung sei er - genauso wie die anderen Lokalgäste - ans... mehr lesen...
Rechtssatz: Sowohl die Verständigung eines Angehörigen als auch die eines Rechtsbeistandes braucht nur auf Verlangen des Festgenommenen zu erfolgen. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; persönliche Freiheit; Mißhandlungen; erniedrigende und unwürdige Behandlung; Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms; Verweigerung der Verständigung eines Rechtsbeistandes; Kostenzuspruch gemäß §79a AVG mehr lesen...
Rechtssatz: Der in den frühen Morgenstunden verhaftete Beschwerdeführer wurde noch am Morgen freigelassen; die gesamte Anhaltung des Beschwerdeführers dauerte somit 3 1/2 Stunden. Damit blieb die Anhaltung innerhalb der vom Bundesverfassungsgesetzgeber als zulässig normierten Dauer. Überdies vermochte der Unabhängige Verwaltungssenat Wien keine unnötigen Verzögerungen im Geschehensablauf, insbesondere auch im Hinblick auf die in dieser Zeit vorgenommenen Amtshandlungen (Visitierung des Bes... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschwerde wegen Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Unterlassung unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Art3 MRK) durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien war daher mangels Vorliegens des Beschwerdegegenstandes (= mangels Vorliegens der vom Beschwerdeführer behaupteten Mißhandlung durch Stöße und Fußtritte) als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; persönliche Freiheit; Mißhandlungen; erniedrigende und unwü... mehr lesen...
Rechtssatz: Es darf nicht übersehen werden, daß der Beschwerdeführer sein Schreien ungeachtet der Aufforderungen und Androhungen des Polizeibeamten stetig fortsetzte, sodaß der Sicherheitswachebeamte durchaus jeweils von einem Verharren in der Verwaltungsübertretung ausgehen konnte; der Sicherheitswachebeamte war jedenfalls nicht verpflichtet, zwischen seinen einzelnen Aufforderungen und Androhungen und deren Verwirklichung jeweils eine Minute oder länger dem Weiterlärmen des Beschwerdefüh... mehr lesen...
Begründung: Die Beschwerdeführerin brachte in ihrer Beschwerde folgendes vor: "Ich bin Mieterin der Wohnung Tür Nr2 im Haus ... Wien, M-g 4. Seit 24. Juli 1991 bin ich in dieser Wohnung ordnungsgemäß gemeldet; die Anmeldung von Strom und Gas auf meinen Namen für diese Wohnung ist am 25. Juli 1991 erfolgt und habe ich die Wohnung mit meiner Tochter E ständig bewohnt. Am 12. August 1991 gegen 18.00 Uhr war ich in dieser Wohnung mit meiner Tochter E und einer Bekannten anwesend. Plötzlich kam... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn von einem gewaltsamen Eindringen der Polizeibeamten nicht die Rede sein kann und auch nicht erwiesen ist, daß der Beschwerdeführer von den Sicherheitswachebeamten gezwungen wurde, die Wohnung zu verlassen, lag gar keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien vor. Daher mangelt es an einem tauglichen Beschwerdegegenstand und war die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Acht... mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen Der gesetzliche Vertreter der Beschwerdeführerin brachte am 15.9.1992 mittels Telefax eine mit gleichen Tag datierte Eingabe folgenden Inhaltes ein: "Maßnahmenbeschwerde An den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien Zu den Beschwerdesachen J, Be und Ba B hat der Direktor der Höheren Internatsschule des Bundes in G, Dr R U, dem Beschwerdeführer am heutigen Tage, 15.9.1992, dem Anreisetag ins Internat, die gleichfalls heute im Bundesministerium für Unterricht ... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch das nicht unmittelbar gegenüber der Beschwerdeführerin gesetzte Handeln wurde ihr gegenüber weder physischer Zwang ausgeübt noch angedroht. Schlagworte Schule; Schulunterricht; Internat; Gebühren; Ausschluß; Konvention zum Recht des Kindes mehr lesen...
Rechtssatz: Ein (uneingeschränktes) Recht auf den Besuch einer bestimmten Schule kennt die österreichische Rechtsordnung nicht. Ein Rechtsanspruch auf Besuch einer gebührenpflichtigen Schule ohne Leistung der Gebühren besteht nicht. Schlagworte Schule; Schulunterricht; Internat; Gebühren; Ausschluß; Konvention zum Recht des Kindes mehr lesen...
Rechtssatz: Der gesetzliche Vertreter der Beschwerdeführerin hat vom Schuldirektor von der (in der Beschwerde nicht näher bezeichneten) Maßnahme erfahren. Schlagworte Schule; Schulunterricht; Internat; Gebühren; Ausschluß; Konvention zum Recht des Kindes mehr lesen...