Entscheidungen zu § 67c AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 121-150 von 168

RS UVS Wien 1992/01/28 02/32/30/91

Beachte Beschluß des VfGH vom 14.6.1993, Zl B 767/92-10, über die Ablehung der Beschwerde Rechtssatz: Diese Entfernung aus dem Bus war die notwendige Folge der Festnahme des Beschwerdeführers, da dieser der Festnahme durch Festklammern an der Haltestange Widerstand entgegensetzte. Der Beschwerdeführer wurde daher durch dieses Verschaffen aus dem Bus nicht in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Schutz der persönlichen Freiheit verletzt, zumal er zu diesem Zeitpunkt ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 28.01.1992

RS UVS Wien 1992/01/28 02/32/30/91

Beachte Beschluß des VfGH vom 14.6.1993, Zl B 767/92-10, über die Ablehung der Beschwerde Rechtssatz: In der bloßen Tatsache der Festnahme an sich kann daher keinesfalls eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung des Beschwerdeführers erblickt werden. Schlagworte Entfernung aus dem Bus, Festnahme; Handfesseln, persönliche Freiheit, erniedrigende und unmenschliche Behandlung, Ordnungsstörung, Kostenzuspruch gem §79a AVG; mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 28.01.1992

TE UVS Wien 1991/12/30 02/32/26/91-2

Begründung: I. Beweisaufnahme 1. Vorbringen des Beschwerdeführers Der Beschwerdeführer wies in der mündlichen Verhandlung vom 19.12.1991 auf seine 10-seitige Beschwerde hin. In dieser gab er an, er habe am 8.7.1991 gegen 00.00 Uhr zu Fuß, mit Fahrrad, das Restaurantlokal "A" erreicht. Er habe das Fahrrad zwischen einer Bank und einem Blumenstock abgestellt und sich auf eine Bank gesetzt, von wo er das Geschehen auf der Freiluftdiskothek beobachtet habe. Kurz vor 02.00 Uhr sei er aufgestand... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 30.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/30 02/32/26/91-2

Beachte Beschluß des VfGH vom 15.3.1993, Zl B 154/92-13, über die Ablehnung der Beschwerde Rechtssatz: Beschimpfungen sind keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Schlagworte Festnahme, persönliche Freiheit, Anhaltung, erniedrigende und unmenschliche Behandlung, Verweigerung der Akteneinsicht mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 30.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/30 02/32/26/91-2

Beachte Beschluß des VfGH vom 15.3.1993, Zl B 154/92-13, über die Ablehnung der Beschwerde Rechtssatz: Eine Festnahme liegt - unabhängig davon, ob sie verbalisiert wird oder nicht - nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes immer dann vor, wenn der Wille der Behörde oder des behördlichen Hilfsorganes primär auf eine Beschränkung der Freiheit einer Person gerichtet ist. Hingegen liegt eine Festnahme nicht vor, wenn eine andere Maßnahme den Betroffenen dazu nötigt, sich nicht zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 30.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/30 02/32/26/91-2

Beachte Beschluß des VfGH vom 15.3.1993, Zl B 154/92-13, über die Ablehnung der Beschwerde Rechtssatz: Dennoch lag insofern eine Anhaltung vor, als der Beschwerdeführer sich ausweisen, zum Streifenkraftwagen mitgehen und beim Streifenkraftwagen warten mußte, bis die Perlustrierung abgeschlossen war. Diese Anhaltung war somit etwa jener bei einer Fahrzeug- und Lenkerkontrolle vergleichbar. Der Beschwerdeführer konnte es sich nicht aussuchen, ob er der Aufforderung durch den Sicherheit... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 30.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/30 02/32/26/91-2

Beachte Beschluß des VfGH vom 15.3.1993, Zl B 154/92-13, über die Ablehnung der Beschwerde Rechtssatz: Die Verweigerung der Akteneinsicht stellt keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Schlagworte Festnahme, persönliche Freiheit, Anhaltung, erniedrigende und unmenschliche Behandlung, Verweigerung der Akteneinsicht mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 30.12.1991

TE UVS Wien 1991/12/12 02/32/28/91

Begründung: I. Schriftliche Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin einerseits und der belangten Behörde andererseits 1. Die Beschwerdeführerin führt in ihrer Beschwerde vom 26.8.1991 aus, daß sie am 16.7.1991 um ca 23.30 Uhr mit ihrem Wagen von der Wohnung ihrer Freundin nach Hause in die B-Straße in Wien gefahren sei. Nachdem sie bereits in die Gemeinschaftsgarage ihrer Wohnhausanlage, welche im Miteigentum verschiedener Eigentümer stehe, eingefahren wäre und dort ihr Fahrzeug abg... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 12.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/12 02/32/28/91

Rechtssatz: Da die Beamten demnach in der Garage keine Suche (nach der Beschwerdeführerin) veranstalteten, kann eine Verletzung des Art9 StGG keinesfalls vorliegen (Erkenntnis des VfGH vom 26.9.1989, B 159/86 uva). Schlagworte Festnahme, Anhaltung, persönliche Freiheit, Hausrecht, Hausdurchsuchung, Achtung des Privat- und Familienlebens, ungestümes Benehmen, Fesselung mit Handschellen, Kostenzuspruch gem §79a AVG mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/12 02/32/28/91

Rechtssatz: Ungestümes Benehmen im Sinne des Art9 (1) Z2 EGVG ist ein sowohl in der Sprache als auch in der Gestik der gebotenen Ruhe entbehrendes, mit ungewöhnlicher Heftigkeit verbundenes Verhalten. Dazu zählt hier das Gestikulieren mit den Händen, das Herumfuchteln mit den Visitenkarten und dem Hörer des Funkgerätes. Schlagworte Festnahme, Anhaltung, persönliche Freiheit, Hausrecht, Hausdurchsuchung, Achtung des Privat- und Familienlebens, ungestümes Benehmen, Fesselung mit Handsch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/12 02/32/28/91

Rechtssatz: Da der Unabhängige Verwaltungssenat Wien nicht nur das "Ob", sondern auch das "Wie" der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu überprüfen hat, war auch zu überprüfen, ob die Beschwerdeführerin in dem von ihr relevierten Grundrecht auf den Schutz der persönlichen Freiheit durch das Anlegen von Handschellen verletzt worden sein konnte. Schlagworte Festnahme, Anhaltung, persönliche Freiheit, Hausrecht, Hausdurchsuchung, Achtung des Privat-... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/12 02/32/28/91

Rechtssatz: Wenngleich der Begriff der "Wohnung" auch in der Bedeutung des Art8 MRK nicht zu eng zu verstehen ist, können darunter keinesfalls Räumlichkeiten verstanden werden, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Das war aber hier der Fall: Zumindest zum Zeitpunkt, als die angefochtene Maßnahme stattfand, diente die von den Sicherheitswachebeamten betretene Garage nicht als Wohnraum im engeren Sinn, sondern stand auch anderen Parteien zur Verfügung. Schlagworte Festnahme, Anhaltun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.12.1991

TE UVS Wien 1991/12/11 02/32/24/91

Begründung: I. Schriftliche Sachverhaltsschilderung des Beschwerdeführers einerseits und der belangten Behörde andererseits 1. Der Beschwerdeführer führt in seiner Beschwerde vom 14.6.1991 aus, daß sich die Versammlung, welche am 8.5.1991 von 07.30 Uhr bis ca 09.45 Uhr in Wien, M-platz stattgefunden habe, gegen die geplante Errichtung der neuen Schule (durch welche ein wertvolles Kleingarten- und Grüngebiet vernichtet werden hätte sollen) richtete. Eine Gruppe von Gegnern der Bauführung an... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 11.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/11 02/32/24/91

Rechtssatz: Der Beschwerdeführer erlitt beim Getragenwerden eine schmerzvolle Verletzung an der linken Hand (dorsalseitige Absprengung der Radiusgelenksfläche). Hierbei kann allerdings - entgegen der Ansicht der Bundespolizeidirektion Wien in ihrer Gegenschrift -  nicht mehr von einem maßvollen Vorgehen der Sicherheitswachebeamten ausgegangen werden. Es kann zwar der vom Vertreter der belangten Behörde in der mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien vorgebrachten A... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 11.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/11 02/32/24/91

Rechtssatz: Gemäß §50 VwGG steht der obsiegenden Partei auch dann der volle Aufwandersatz zu, wenn sie nur mit einem Teil ihrer Beschwerde gegen den Verwaltungsakt durchdringt. Schlagworte Mißhandlung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, Körperhaft, Kostenzuspruch, mündliche Verhandlung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 11.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/11 02/32/24/91

Rechtssatz: Die Anwendung von Körperkraft muß gerechtfertigt und maßhaltend sein. Schlagworte Mißhandlung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, Körperhaft, Kostenzuspruch, mündliche Verhandlung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 11.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/11 02/32/24/91

Rechtssatz: Verletzungen, wie sie der Beschwerdeführer im gegenständlichen Fall erlitten hat, sind bei einer derart schwierigen Bergung (ähnlich einer Bergung einer Person im Hochgebirge) niemals völlig auszuschließen und hat der Beschwerdeführer zu ihrer Entstehung entscheidend beigetragen. Schlagworte Mißhandlung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, Körperhaft, Kostenzuspruch, mündliche Verhandlung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 11.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/11 02/32/24/91

Rechtssatz: Da demnach eine schonendere Vorgangsweise angebracht und auch durchführbar gewesen wäre, jedoch nicht gewählt wurde, wurde der Beschwerdeführer in seinem Recht auf Unterlassung einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (Art3 MRK) verletzt, selbst wenn die Verletzung nicht in Mißhandlungsabsicht - deren Vorliegen vom Gericht zu klären wäre - entstanden sein sollte. Schlagworte Mißhandlung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, Körperhaft, Kostenzuspruch, mün... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 11.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/11 02/32/24/91

Rechtssatz: Eine nicht maßvolle Anwendung von Körperkraft kann sogar dann vorliegen, wenn die Art der angewendeten Körperkraft unter den gegebenen spezifischen Verhältnissen der Amtshandlung nicht als in Mißhandlungsabsicht erfolgt und auch nicht als Ausdruck persönlicher Mißachtung zu qualifizieren ist . Schlagworte Mißhandlung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, Körperhaft, Kostenzuspruch, mündliche Verhandlung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 11.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/11 02/32/24/91

Rechtssatz: Zum Verhandlungsaufwand wird noch bemerkt, daß die an vier Tagen durchgeführte Verhandlung eine einzige Verhandlung bildet und daher - entgegen der in der mündlichen Verhandlung vorgetragenen Ansicht des Rechtsanwalts des Beschwerdeführers - auch der Verhandlungsaufwand nur einmal zuzusprechen ist. Daß der Verhandlungsaufwand nur einmal zu ersetzen ist, ergibt sich im übrigen auch dann, wenn die über 4 Tage anberaumte Verhandlung nicht als Einheit angesehen werden würde: Denn §... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 11.12.1991

TE UVS Wien 1991/11/07 02/32/41/91

Begründung: Zunächst ist festzuhalten, daß sich die Beschwerde gemäß dem Wortlaut des Schriftsatzes, mit dem sie eingebracht wurde, sowohl auf §67a Abs1 Z2 AVG als auch auf §5a FrPG stützt (vgl S1, unten, S2 unter der Überschrift "Beschwerde" und S6), ohne daß aber darin differenziert wurde, ob und welche der aufgezählten Beschwerdepunkte seitens der Beschwerdeführerin als Ausübung der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt qualifiziert und durch eine Beschwerde ge... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 07.11.1991

RS UVS Wien 1991/11/07 02/32/41/91

Rechtssatz: Amtssprache ist in Österreich die deutsche Sprache. Bescheide österreichischer Behörden sind daher in dieser Sprache zu erlassen. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Schubhaft; zwangsweise Verbringung in ein Flugzeug; Sprengel; Amtssprache mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 07.11.1991

RS UVS Wien 1991/11/07 02/32/41/91

Rechtssatz: Gemäß dem Beschwerdevorbringen wurde der Schubhaftbescheid der Beschwerdeführerin am 20.9.1991 um 03.07 Uhr zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt lag jedenfalls keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor, unabhängig davon, ob nun die Beschwerdeführerin den Inhalt dieses Bescheides verstehen konnte oder nicht. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Schubhaft; zwangsweise Verbringung in ein Flugzeug; Sprengel; Amtssprache mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 07.11.1991

RS UVS Wien 1991/11/07 02/32/41/91

Rechtssatz: Gemäß §67c Abs1 AVG sind Beschwerden nach §67a Abs1 Z2 AVG, also Beschwerden, mit denen eine Person behauptet, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel der angefochtene Verwaltungsakt gesetzt wurde. Unter dem "Sprengel" eines unabhängigen Verwaltungssenates  ist das jeweilige Bundesland zu verstehen, für welches der unabhängige Verw... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 07.11.1991

TE UVS Vorarlberg 1991/11/06 3-50-08/91

1. Der Verwaltungssenat geht aufgrund der Aktenlage von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer ist im Dezember 1990, ohne im Besitze eines Sichtvermerkes zu sein, in Kärnten in das Bundesgebiet eingereist. Anschließend reiste er zu Bekannten nach Vorarlberg. Er heiratete am 5.3.1991 eine türkische Staatsbürgerin. Am 11.4.1991 wurde er von Gendarmeriebeamten des Gendarmeriepostens R von seinem damaligen Aufenthaltsort in M der Bezirkshauptmannschaft F vorgeführt. Diese hat am selbe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Vorarlberg | 06.11.1991

RS UVS Kärnten 1991/11/05 KUVS-173/3/91; 91/05/0237

Rechtssatz: Die Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt setzt begriffsnotwendig ein positives Tun der die Zwangsgewalt gebrauchenden Behörde einer bestimmten Person gegenüber voraus und liegt nur vor, wenn es keines der zwischengeschalteten weiteren Handelns mehr bedarf, um den behördlich gewollten Zustand herzustellen. Das Beseitigen konsenslos aufgestellter Werbetafeln ist eine solche Maßnahme, durch welche unmittelbar der behördlich angestrebte Zustand hergestellt wird. Eine Beschwerde dage... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.11.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/10/24 VwSen-420000/15/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VfSlg 5738/1967; 6560/1971; 6968/1973; 7062/1973; 1906/1950; 5182/1965; 6696/1972; s.a. VfGH v. 29.9.1992, B 590/89 u.v. 29.9.1992, B1379/91; VwSen-400044 v. 18.10.1991 Rechtssatz: Maßnahmenbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen: Schroffes und flegelhaftes Benehmen staatlicher Organe allein ist keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Hausdurchsuchung, Begriff: Keine Hausdurchsuchung, wenn der Verfügungsberechtigte dem Betr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.10.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/09/19 VwSen-400054/3/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VfSlg 11638/1988; VfSlg 8038/1977; VfGH vom 11.6.1990, B 947, 1006/89. Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherheitsdirektion: Bloß inhaltliche Kontrolle des Vollzuges des Bescheides durch UVS - formelle Elimation durch Sicherheitsdirektion oder erstinstanzliche Behörde von Amts wegen. Kein Eingriff in die persönliche Freiheit, wenn die Behörde zu Unrecht da... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 19.09.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/08/14 VwSen-400022/5/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VfSlg 3848/1960; 8981/1980; 9490/1982; 11650/1988; 11820/1988; VwSlg 12683 A/1988; VwGH vom 30.1.1991, Zl.89/01/0442; VwSen-220013 vom 9.8.1991 Rechtssatz: Beschlagnahme und anschließende Nichtherausgabe als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Organe des Aufsichts- und Ausforschungsdienstes der Post sind "Organe der öffentlichen Aufsicht" i.S.d. § 39 VStG; Vertriebskontrolle gemäß § 4 Privatfernmeldeanlagenverordnung (als Gese... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 14.08.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/08/01 VwSen-400045/5/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VfSlg 8038/1977; VfGH vom 11.6.1990, B 947 und 1006/89; VfGH vom 6.10.1988, B 888/88; VfSlg 11638/1988; VfSlg 6240/1970; VwSen-400014 vom 3.5.1991; VwSen-400017 vom 17.5.1991; VwSen-400020 vom 27.5.1991; VwSen-400041 vom 23.7.1991; VwSen-400026 vom 13.6.1991; VwSen-400027 vom 24.6.1991; VwSen-400032 vom 24.6.1991; VwSen-400034 vom 28.6.1991; VwSen-400035 vom 4.7.1991; Wie VwSen-400045 vom 1.8.1991. Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Bescheid als Voraussetzung; Zustä... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.08.1991

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