RS UVS Wien 1992/03/27 02/32/47/91

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Veröffentlicht am 27.03.1992
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Rechtssatz

Die "Großbetriebsprüfung Wien" ist keine Abgabenbehörde und kann daher keine hoheitlichen Befugnisse im eigenen Namen ausüben. Es handelt sich vielmehr um eine organisatorische Einheit im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, die Betriebsprüfungen bei Großbetrieben im Auftrag und im Namen des jeweils sachlich und örtlich zuständigen Finanzamtes tätigt. Die Behauptung, daß im gegenständlichen Abgabenverfahren eine unzuständige Behörde eingeschritten sei, erweist sich daher als verfehlt.

Schlagworte
Großbetriebsprüfung Wien, Betriebsprüfungen organisatorische Einheit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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