Entscheidungen zu § 67c AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 91-120 von 168

RS UVS Vorarlberg 1992/05/08 3-50-02/92

Rechtssatz: Wenn in der schriftlichen Beschwerde nur die Festnahme und Anhaltung in Schubhaft nach §5a Fremdenpolizeigesetz bekämpft wurde, dann ist im Hinblick auf §13 AVG eine mündliche Erweiterung der schriftlichen Beschwerde in einer mündlichen Verhandlung auf eine allfällige Hausdurchsuchung oder eine sonstige Festnahme nicht zulässig. Schlagworte Erfordernis der Schriftlichkeit der Beschwerde nach §67c AVG, mündliche Erweiterung einer Beschwerde mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 08.05.1992

TE UVS Wien 1992/05/07 02/11/17/92

Begründung: I. In seiner Beschwerde vom 6.4.1992 führt der Beschwerdeführer im wesentlichen aus, er sei unter falschem Namen, nämlich Jordan D, in Schubhaft genommen worden. Sodann sei eine zwangsweise vorgenommene Beförderung unter Begleitung von Sicherheitsorgangen vom Polizeigefangenenhaus Wien zum Grenzübergang Spielfeld vorgenommen worden. Hinsichtlich der seines Erachtens eingetretenen Verwechslung der Person führte er aus: Er sei als Marko G am 1944 in Jugoslawien geboren. Durch die... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 07.05.1992

RS UVS Wien 1992/04/21 02/32/24/92

Rechtssatz: Gemäß Art8 MRK iVm §28 Abs3 FMG konnte daher die Sicherheitsbehörde eine Hausdurchsuchung in der Wohnung der Beschwerdeführerin anordnen, da die Beschwerdeführerin dringend einer Verwaltungsübertretung gemäß §26 FMG verdächtig war und weitere derartige Verwaltungsübertretungen verhindert werden sollten. Schlagworte Festnahme; Schutz der persönlichen Freiheit; Hausdurchsuchung; Hausrecht; Funksendeanlage; Ausstrahlung nicht genehmigter Sendungen; Wohnung; Fernmeldeanlage; M... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/21 02/32/24/92

Rechtssatz: Die Durchführung einer Hausdurchsuchung im Zuge eines Verwaltungsverfahrens bedarf keines richterlichen Befehls, kommt aber nur dann in Betracht, wenn dies durch ein Gesetz bestimmt ist. §28 Abs3 FMG ist - entgegen dem Vorbringen des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin - ein derartiges Gesetz (vgl Erkenntnis des VfGH vom 22.9.1983, B 7/81). Schlagworte Festnahme; Schutz der persönlichen Freiheit; Hausdurchsuchung; Hausrecht; Funksendeanlage; Ausstrahlung nicht genehmig... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/21 02/32/24/92

Rechtssatz: Die Organe der Bundespolizeidirektion Wien haben nach Auffassung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien weder eine Festnahme der Beschwerdeführerin beabsichtigt noch faktisch Handlungen gesetzt, die eine derartige Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Beschwerdeführerin zum Ziel hatten, welche einer Festnahme gleichzuhalten gewesen wäre. Somit fehlte ein tauglicher Beschwerdegegenstand und war die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Festnahme; Schutz ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/21 02/32/24/92

Rechtssatz: Da im vorliegenden Fall in der Wohnung der Beschwerdeführerin nach technischen Gerätschaften einer Sendeanlage (zB in den Laden des Schreibtisches) gesucht wurde, lag eine Hausdurchsuchung im Sinne des §9 StGG vor. Schlagworte Festnahme; Schutz der persönlichen Freiheit; Hausdurchsuchung; Hausrecht; Funksendeanlage; Ausstrahlung nicht genehmigter Sendungen; Wohnung; Fernmeldeanlage; Meinungsäußerungsfreiheit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/21 02/32/24/92

Rechtssatz: Die Bestimmungen des §26 Abs1 FMG, wonach unter anderem die unbefugte Errichtung, Änderung oder Betreibung einer Fernmeldeanlage eine Verwaltungsübertretung bildet und strafbar ist, verfolgen die Interessen der öffentlichen Sicherheit und der Aufrechterhaltung der Ordnung. §26 Abs1 FMG ist daher nach Auffassung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien dem Art10 Abs1 und 2 MRK vereinbar und keineswegs verfassungswidrig. Schlagworte Festnahme; Schutz der persönlichen Freihei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/21 02/32/24/92

Rechtssatz: Im vorliegenden Fall war §52 Abs1 VwGG zu beachten, wonach dann, wenn von einem Beschwerdeführer in einer Beschwerde mehrere Verwaltungsakte angefochten werden, die Frage des Aufwandersatzes so zu beurteilen ist, wie wenn jeder der Verwaltungsakte in einer gesonderten Beschwerde angefochten worden wäre. Außerdem war im gegenständlichen Fall auf §51 VwGG Bedacht zu nehmen, wonach in Fällen, in denen die Beschwerde erst nach der Einleitung des Vorverfahrens zurückgewiesen wurde, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.04.1992

TE UVS Wien 1992/04/03 02/32/8/92

Begründung: Dr P brachte mit Schriftsatz vom 14.2.1991, eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 18.2.1991, für Antonis S eine Beschwerde wegen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ein. In dieser wurde ua vorgebracht, daß Antonis S dadurch unmenschlich und erniedrigend behandelt worden wäre, daß er während der nach seiner Festnahme am Wiener Westbahnhof sowie während seiner im Rahmen eines Schubhaftverfahrens erfolgten Anhaltung im Polizeigefangenenh... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 03.04.1992

TE UVS Wien 1992/04/03 02/32/10/92

Begründung: Dr P brachte mit Schriftsatz vom 14.2.1991, eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 18.2.1991, für einen Herrn Markandu S eine Beschwerde wegen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ein. In dieser wurde ua vorgebracht, daß Herr Markandu S dadurch unmenschlich und erniedrigend behandelt worden wäre, daß er während der nach seiner Festnahme am Wiener Westbahnhof sowie während seiner im Rahmen eines Schubhaftverfahrens erfolgten Anhaltung im... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 03.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/03 02/32/10/92

Rechtssatz: Da der Rechtsanwalt der schriftlichen Aufforderung, die Vollmacht binnen einer Frist von einer Woche vorzulegen, nicht nachgekommen ist, war die Beschwerde zurückzuweisen. Schlagworte Rechtsanwalt;Vollmacht;Schubhaft mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 03.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/03 02/32/8/92

Beachte 1) Beschluß des VfGH vom 30.11.1992, Zl B 643/92-3 über die Ablehung der Beschwerde 2) Beschluß des VwGH vom 29.7.1993, Zl 93/18/121 über die Einstellung des Verfahrens Rechtssatz: Die Vollmacht des Beschwerdeführers an den Rechtsanwalt zur Einbringung einer Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt hätte demnach entweder von ihm selbst oder von seinem Vater erteilt werden müssen. Schlagworte Vollmacht, Rechtsanwalt, minder... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 03.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/03 02/32/8/92

Beachte 1) Beschluß des VfGH vom 30.11.1992, Zl B 643/92-3 über die Ablehung der Beschwerde 2) Beschluß des VwGH vom 29.7.1993, Zl 93/18/121 über die Einstellung des Verfahrens Rechtssatz: Der nach dem Recht seines Heimatstaates minderjährige Beschwerdeführer wurde von seinem Vater vertreten. Schlagworte Vollmacht, Rechtsanwalt, minderjährige Parteien, Vertreter, Schubhaft, Zurückweisung der Beschwerde mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 03.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/03 02/32/8/92

Beachte 1) Beschluß des VfGH vom 30.11.1992, Zl B 643/92-3 über die Ablehung der Beschwerde 2) Beschluß des VwGH vom 29.7.1993, Zl 93/18/121 über die Einstellung des Verfahrens Rechtssatz: Dennoch war im Hinblick auf §11a Abs3 FrPolG, wonach minderjährige Fremde, deren Interessen von ihrem gesetzlichen Vertreter nicht wahrgenommen werden können, im eigenen Namen nur Verfahrenshandlungen zu ihrem Vorteil setzen dürfen, auch zu erwägen, ob nicht S selbst (zu seinen Gunsten) den Rechtsa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 03.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/03 02/32/10/92

Rechtssatz: Gemäß §37 Abs1 ZPO ist der Mangel der Bevollmächtigung in jedem Stadium des Verfahrens zu berücksichtigen, da die Vertretungsmacht eine Prozeßvoraussetzung darstellt. Schlagworte Rechtsanwalt;Vollmacht;Schubhaft mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 03.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/03 02/32/10/92

Rechtssatz: Gemäß §10 AVG hat die Behörde über den Inhalt und den Umfang einer Vollmacht auftauchende Zweifel nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (also auch nach der ZPO) zu beurteilen und die Behebung etwaiger Mängel unter sinngemäßer Anwendung des §13 Abs3 AVG zu veranlassen. Schlagworte Rechtsanwalt;Vollmacht;Schubhaft mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 03.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/03 02/32/8/92

Beachte 1) Beschluß des VfGH vom 30.11.1992, Zl B 643/92-3 über die Ablehung der Beschwerde 2) Beschluß des VwGH vom 29.7.1993, Zl 93/18/121 über die Einstellung des Verfahrens Rechtssatz: Gemäß §37 Abs1 ZPO ist der Mangel der Bevollmächtigung in jedem Stadium des Verfahrens zu berücksichtigen, da die Vertretungsmacht eine Prozeßvoraussetzung darstellt. Gemäß §10 AVG hat die Behörde über den Inhalt und den Umfang einer Vollmacht auftauchende Zweifel nach den Vorschriften des bürgerli... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 03.04.1992

TE UVS Wien 1992/04/02 02/32/6/92

Begründung: 1. Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien Gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG iVm §67a Abs1 Z2 AVG sind die unabhängigen Verwaltungssenate zur Entscheidung über Beschwerden unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zuständig. Im gegenständlichen Fall fand die behauptete Zwangsmaßnahme in Wien statt, sodaß der Unabhängige Verwaltungssenat Wien zuständig ist. 2. Sachverhalt Der Beschwerdeführer wurde in Wien 14, Linzer Straße auf Höhe ONr 352 zu einer... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 02.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/02 02/32/6/92

Rechtssatz: Unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt liegt nur vor, wenn es keines dazwischengeschaltenen weiteren Handelns mehr bedarf, um den behördlich gewollten Zustand herzustellen. Die von einem Organ der belangten Behörde verfügte Untersagung der Weiterfahrt bedeutet aber noch nicht die Anwendung eines solchen unmittelbaren Zwanges, weil der Zustand, auf den die Maßnahme der Behörde gerichtet ist, erst dadurch hergestellt wird, daß der Lenker der behördlichen Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 02.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/02 02/32/6/92

Rechtssatz: Bei der Untersagung der Weiterfahrt handelt es sich nicht nur nicht um einen Eingriff in das Recht auf persönliche Freiheit (es fand ja trotz Untersagung der Weiterfahrt überhaupt kein Freiheitsentzug statt, da der Beschwerdeführer sich bei ordnungsgemäßem Verhalten zwar nicht als Lenker eines Kraftfahrzeuges, aber auf andere Weise - zu Fuß, mit  Taxi, mit öffentlichen Verkehrsmitteln etc. - völlig frei im Bundesgebiet bewegen konnte), sondern auch nicht um einen Eingriff in ei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 02.04.1992

TE UVS Wien 1992/03/27 02/32/47/91

Begründung: I. Beschwerdevorbringen Der Beschwerdeführer brachte in seiner Beschwerde vom 23.12.1991 folgendes vor: "Die Großbetriebsprüfung Wien als - vorgebliche - Abgabenbehörde hat zur Steuernummer 840/1612 des Finanzamtes für den ersten Bezirk in Wien beim Einschreiter eine abgabebehördliche Prüfung gemäß §§147ff BAO durchgeführt, den Einschreiter, seinen Rechtsvertreter Dr Alfred K und seine Steuerberater Dr Peter S und Dkfm Günter S zu der gemäß §149 BAO für den 19.11.1991 anberaumt... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 27.03.1992

RS UVS Wien 1992/03/27 02/32/47/91

Rechtssatz: Der Beschwerdeführer behauptet in seiner Beschwerde, in seinem Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter (Art83 Abs2 B-VG) verletzt worden zu sein. Ein derartiges Recht steht aber einer Person - wie der Name schon sagt - nur in einem Verfahren zu. Die Ausübung einer unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt setzt aber geradezu voraus, daß es zu keinem Verfahren gekommen ist. Schlagworte Großbetriebsprüfung Wien, Betriebsprüfungen organisato... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 27.03.1992

RS UVS Wien 1992/03/27 02/32/47/91

Rechtssatz: Die "Großbetriebsprüfung Wien" ist keine Abgabenbehörde und kann daher keine hoheitlichen Befugnisse im eigenen Namen ausüben. Es handelt sich vielmehr um eine organisatorische Einheit im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, die Betriebsprüfungen bei Großbetrieben im Auftrag und im Namen des jeweils sachlich und örtlich zuständigen Finanzamtes tätigt. Die Behauptung, daß im gegenständlichen Abgabenverfahren eine unzuständige Behörde einge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 27.03.1992

TE UVS Steiermark 1992/03/24 25.3-3/92

I.1. In der Beschwerde vom 10.3.1992 wird nachfolgendes vorgebracht: "Gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 27.2.1992 der mir am 2.3.1992 hier im Gefangenenhaus Leoben zugestellt wurde, lege ich das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Da ich der deutschen Sprache und vor allem der deutschen Grammatik in Schriftform nicht mächtig bin, wird die Begründung: meiner Beschwerde von meinem Rechtsanwalt nachgereicht! Ich wahre somit meine 14-tägige Einspruchsfrist und ersuche um Ihr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 24.03.1992

RS UVS Steiermark 1992/03/24 25.3-3/92

Rechtssatz: Da es weder im Fremdenpolizeigesetz noch im AVG eine "Beschwerdevorankündigung" gibt, wurde das vom Beschwerdeführer vorgelegte Schreiben (Beschwerdebegründung soll durch Rechtsanwalt nachgeholt werden) als Beschwerde gewertet. Schlagworte Beschwerdevorankündigung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.03.1992

TE UVS Wien 1992/01/28 02/32/30/91

Begründung: I. Schriftliche Sachverhaltsschilderung des Beschwerdeführers einerseits und der belangten Behörde andererseits 1. Der Beschwerdeführer brachte in seiner am 10.9.1991 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien eingelangten Beschwerde vor, daß er auf Grund eines erlittenen Unfalles stark gehbehindert sei und seit 1984 die Autobusse der Linie 49B und 52B benütze. Da ihm das Aufstehen größere Schwierigkeiten und Schmerzen verursache, stehe er immer hinter dem Lenkersitz und halte sic... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 28.01.1992

RS UVS Wien 1992/01/28 02/32/30/91

Beachte Beschluß des VfGH vom 14.6.1993, Zl B 767/92-10, über die Ablehung der Beschwerde Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist das Tatbild der "Ordungstörung" durch zwei Elemente gekennzeichnet: Zum ersten muß der Täter ein Verhalten gesetzt haben, das objektiv geeignet ist, Ärgernis zu erregen. Zum zweiten muß durch dieses Verhalten die Ordnung an einem öffentlichen Ort gestört worden sein. Im gegenständlichen Fall verstieß der Beschwerdeführ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 28.01.1992

RS UVS Wien 1992/01/28 02/32/30/91

Beachte Beschluß des VfGH vom 14.6.1993, Zl B 767/92-10, über die Ablehung der Beschwerde Rechtssatz: Angesichts des nachhaltigen Widerstandes des Beschwerdeführers war die Anwendung von Körperkraft in der Form des Hinaustragens aus dem Bus zur Erreichung des Zwecks der Amtshandlung (Verschaffung des Festgenommenen vor die Behörde) gerechtfertigt. Jedoch ist nicht gesagt, daß eine an sich gerechtfertigte Anwendung von Körperkraft in jedem Fall den Gesetzen entspricht. Vielmehr hat de... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 28.01.1992

RS UVS Wien 1992/01/28 02/32/30/91

Beachte Beschluß des VfGH vom 14.6.1993, Zl B 767/92-10, über die Ablehung der Beschwerde Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat in seinem Beschwerdeantrag nicht differenziert, durch welche der von ihm angeführten drei Handlungen (Entfernung aus dem Bus, Festnahme und Anlegen der Handfesseln) seitens der Organe der Bundespolizeidirektion Wien in das Grundrecht auf den Schutz der persönlichen Freiheit und durch welche dieser Handlungen in das Grundrecht auf menschliche und nicht erniedr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 28.01.1992

RS UVS Wien 1992/01/28 02/32/30/91

Beachte Beschluß des VfGH vom 14.6.1993, Zl B 767/92-10, über die Ablehung der Beschwerde Rechtssatz: Da der Unabhängige Verwaltungssenat Wien nicht nur das "Ob", sondern auch das "Wie" der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu überprüfen hat, war weiters auch zu überprüfen, ob der Beschwerdeführer in dem von ihm relevierten Grundrecht auf den Schutz der persönlichen Freiheit durch das Anlegen von Handschellen verletzt worden sein konnte. Die Fes... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 28.01.1992

Entscheidungen 91-120 von 168

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