Begründung: I. Beschwerdevorbringen Abgesehen von der mit 5.9.1992 datierten Beschwerde langten auch Ergänzungsschreiben vom 7.9.1992 und 8.9.1992 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien ein. Der gesetzliche Vertreter der Beschwerdeführerin bringt hierbei im wesentlichen vor, durch das in Ablichtung beigeschlossene Schreiben des Direktors der Höheren Internatsschule des Bundes (Bundeserziehungsanstalt) G vom 7.8.1992, Zl 1066/92/U/ME, am 10.8.1992 erfahren zu haben, daß seitens des Bundesm... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wird weder durch das Schreiben des Direktors der Höheren Internatsschule des Bundes G vom 7.8.1992, Zahl 1066/92/U/ME, noch durch die in diesem Schreiben enthaltene telefonische Mitteilung des Leiters der Abteilung I/III des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst für sich allein betrachtet die von der Beschwerdeführerin bzw von ihrem gesetzlichen Vertreter behauptete faktische Auswirkung, nämlich der Schulausschluß der Beschwerdeführerin, erzielt. Eine... mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen Der Beschwerdeführer brachte (wörtlich) folgendes vor: "Die belangte Behörde beantragte mit undatiertem Schriftsatz, beim Exekutionsgericht Wien eingelangt am 17.6.1992 auf Grund des Rückstandsausweises 04/91 vom 24.11.1991, die Bewilligung der Pfändung der Bezüge des Beschwerdeführers zur Hereinbringung einer Forderung in Höhe von S 385,60. Der dieser Exekution zugrundeliegende Rückstandsausweis wurde am 22.11.1991 durch Hinterlegung in Wien, T-gasse zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall hat jedoch die bloße Bestätigung der Vollstreckbarkeit des Rückstandsausweises bzw das an das Exekutionsgericht Wien gerichtete Gesuch der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter um Exekution des Gehalts des Beschwerdeführers für sich allein betrachtet keine faktischen Auswirkungen. Dazu bedarf bzw bedurfte es erstens noch eines weiteren behördlichen Handelns, nämlich einer Exekutionsbewilligung (bzw einer Vollstreckungsverfügung), und zweitens deren... mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen Die Beschwerdeführerin brachte in ihrer rechtzeitig eingebrachten Beschwerde unter anderem folgendes vor: "Als infolge betriebsorganisatorischer
Gründe: die Anzahl der Arbeitsplätze im Vorstandssekretariat von 3 auf 2 reduziert werden mußte, bot man Frau Doris R zunächst 5 (!) Ersatzarbeitsplätze an, wovon mindestens 2 einen Karrieresprung dargestellt hätten. Dennoch lehnte sie sämtliche ihr angebotenen zumutbaren Ersatzarbeitsplätze beharrlich ab und for... mehr lesen...
Rechtssatz: Empfehlungen und Aufforderungen der Gleichbehandlungskommission, die Diskriminierung zu beenden, stellen keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Schlagworte Gleichheit in Bezug auf die Geschlechter; Gleichbehandlungsgesetz; Dienstverhältnis; Gleichbehandlungskommission; Gleichbehandlungspflicht mehr lesen...
Rechtssatz: Die Geltendmachung von Verfahrensmängeln (Verweigerung der Akteneinsicht, Nichtausfolgung von Protokollen, Ausschluß des Rechtsvertreters vom Verfahren) im Rahmen einer Beschwerde wegen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bedeutet daher einen Widerspruch in sich. Schlagworte Gleichheit in Bezug auf die Geschlechter; Gleichbehandlungsgesetz; Dienstverhältnis; Gleichbehandlungskommission; Gleichbehandlungspflicht mehr lesen...
Rechtssatz: Wie VwSen-400045 mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen Der Beschwerdeführer brachte in seiner Beschwerde vom 20.5.1992 wörtlich folgendes vor: "Die Großbetriebsprüfung Wien als - vorgebliche - Abgabenbehörde hat zur Steuernummer GrBp-348/1988 beim Einschreiter eine abgabenbehördliche Überprüfung durchgeführt. Rechtsgrundlage dieser Betriebsprüfung ist - der Angabe der Großbetriebsprüfung zur Folge - der gemäß §197 Finanzstrafgesetz dem Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz erteilte Auftrag (Beschlu... mehr lesen...
Rechtssatz: Die "Großbetriebsprüfung Wien" ist keine Abgabenbehörde und kann daher keine hoheitlichen Befugnisse im eigenen Namen ausüben. Es handelt sich vielmehr um eine organisatorische Einheit im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, die Betriebsprüfungen bei Großbetrieben im Auftrag und im Namen des jeweils sachlich und örtlich zuständigen Finanzamtes tätigt. Somit sind die in Beschwerde gezogenen Handlungen keineswegs einer rechtlich nicht exist... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn in der schriftlichen Beschwerde nur die Festnahme und Anhaltung in Schubhaft nach §5a Fremdenpolizeigesetz bekämpft wurde, dann ist im Hinblick auf §13 AVG eine mündliche Erweiterung der schriftlichen Beschwerde in einer mündlichen Verhandlung auf eine allfällige Hausdurchsuchung oder eine sonstige Festnahme nicht zulässig. Schlagworte Erfordernis der Schriftlichkeit der Beschwerde nach §67c AVG, mündliche Erweiterung einer Beschwerde mehr lesen...
Begründung: I. In seiner Beschwerde vom 6.4.1992 führt der Beschwerdeführer im wesentlichen aus, er sei unter falschem Namen, nämlich Jordan D, in Schubhaft genommen worden. Sodann sei eine zwangsweise vorgenommene Beförderung unter Begleitung von Sicherheitsorgangen vom Polizeigefangenenhaus Wien zum Grenzübergang Spielfeld vorgenommen worden. Hinsichtlich der seines Erachtens eingetretenen Verwechslung der Person führte er aus: Er sei als Marko G am 1944 in Jugoslawien geboren. Durch die... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß Art8 MRK iVm §28 Abs3 FMG konnte daher die Sicherheitsbehörde eine Hausdurchsuchung in der Wohnung der Beschwerdeführerin anordnen, da die Beschwerdeführerin dringend einer Verwaltungsübertretung gemäß §26 FMG verdächtig war und weitere derartige Verwaltungsübertretungen verhindert werden sollten. Schlagworte Festnahme; Schutz der persönlichen Freiheit; Hausdurchsuchung; Hausrecht; Funksendeanlage; Ausstrahlung nicht genehmigter Sendungen; Wohnung; Fernmeldeanlage; M... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Durchführung einer Hausdurchsuchung im Zuge eines Verwaltungsverfahrens bedarf keines richterlichen Befehls, kommt aber nur dann in Betracht, wenn dies durch ein Gesetz bestimmt ist. §28 Abs3 FMG ist - entgegen dem Vorbringen des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin - ein derartiges Gesetz (vgl Erkenntnis des VfGH vom 22.9.1983, B 7/81). Schlagworte Festnahme; Schutz der persönlichen Freiheit; Hausdurchsuchung; Hausrecht; Funksendeanlage; Ausstrahlung nicht genehmig... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Organe der Bundespolizeidirektion Wien haben nach Auffassung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien weder eine Festnahme der Beschwerdeführerin beabsichtigt noch faktisch Handlungen gesetzt, die eine derartige Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Beschwerdeführerin zum Ziel hatten, welche einer Festnahme gleichzuhalten gewesen wäre. Somit fehlte ein tauglicher Beschwerdegegenstand und war die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Festnahme; Schutz ... mehr lesen...
Rechtssatz: Da im vorliegenden Fall in der Wohnung der Beschwerdeführerin nach technischen Gerätschaften einer Sendeanlage (zB in den Laden des Schreibtisches) gesucht wurde, lag eine Hausdurchsuchung im Sinne des §9 StGG vor. Schlagworte Festnahme; Schutz der persönlichen Freiheit; Hausdurchsuchung; Hausrecht; Funksendeanlage; Ausstrahlung nicht genehmigter Sendungen; Wohnung; Fernmeldeanlage; Meinungsäußerungsfreiheit mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmungen des §26 Abs1 FMG, wonach unter anderem die unbefugte Errichtung, Änderung oder Betreibung einer Fernmeldeanlage eine Verwaltungsübertretung bildet und strafbar ist, verfolgen die Interessen der öffentlichen Sicherheit und der Aufrechterhaltung der Ordnung. §26 Abs1 FMG ist daher nach Auffassung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien dem Art10 Abs1 und 2 MRK vereinbar und keineswegs verfassungswidrig. Schlagworte Festnahme; Schutz der persönlichen Freihei... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall war §52 Abs1 VwGG zu beachten, wonach dann, wenn von einem Beschwerdeführer in einer Beschwerde mehrere Verwaltungsakte angefochten werden, die Frage des Aufwandersatzes so zu beurteilen ist, wie wenn jeder der Verwaltungsakte in einer gesonderten Beschwerde angefochten worden wäre. Außerdem war im gegenständlichen Fall auf §51 VwGG Bedacht zu nehmen, wonach in Fällen, in denen die Beschwerde erst nach der Einleitung des Vorverfahrens zurückgewiesen wurde, ... mehr lesen...
Begründung: Dr P brachte mit Schriftsatz vom 14.2.1991, eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 18.2.1991, für Antonis S eine Beschwerde wegen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ein. In dieser wurde ua vorgebracht, daß Antonis S dadurch unmenschlich und erniedrigend behandelt worden wäre, daß er während der nach seiner Festnahme am Wiener Westbahnhof sowie während seiner im Rahmen eines Schubhaftverfahrens erfolgten Anhaltung im Polizeigefangenenh... mehr lesen...
Begründung: Dr P brachte mit Schriftsatz vom 14.2.1991, eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 18.2.1991, für einen Herrn Markandu S eine Beschwerde wegen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ein. In dieser wurde ua vorgebracht, daß Herr Markandu S dadurch unmenschlich und erniedrigend behandelt worden wäre, daß er während der nach seiner Festnahme am Wiener Westbahnhof sowie während seiner im Rahmen eines Schubhaftverfahrens erfolgten Anhaltung im... mehr lesen...
Rechtssatz: Da der Rechtsanwalt der schriftlichen Aufforderung, die Vollmacht binnen einer Frist von einer Woche vorzulegen, nicht nachgekommen ist, war die Beschwerde zurückzuweisen. Schlagworte Rechtsanwalt;Vollmacht;Schubhaft mehr lesen...
Beachte 1) Beschluß des VfGH vom 30.11.1992, Zl B 643/92-3 über die Ablehung der Beschwerde 2) Beschluß des VwGH vom 29.7.1993, Zl 93/18/121 über die Einstellung des Verfahrens Rechtssatz: Die Vollmacht des Beschwerdeführers an den Rechtsanwalt zur Einbringung einer Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt hätte demnach entweder von ihm selbst oder von seinem Vater erteilt werden müssen. Schlagworte Vollmacht, Rechtsanwalt, minder... mehr lesen...
Beachte 1) Beschluß des VfGH vom 30.11.1992, Zl B 643/92-3 über die Ablehung der Beschwerde 2) Beschluß des VwGH vom 29.7.1993, Zl 93/18/121 über die Einstellung des Verfahrens Rechtssatz: Der nach dem Recht seines Heimatstaates minderjährige Beschwerdeführer wurde von seinem Vater vertreten. Schlagworte Vollmacht, Rechtsanwalt, minderjährige Parteien, Vertreter, Schubhaft, Zurückweisung der Beschwerde mehr lesen...
Beachte 1) Beschluß des VfGH vom 30.11.1992, Zl B 643/92-3 über die Ablehung der Beschwerde 2) Beschluß des VwGH vom 29.7.1993, Zl 93/18/121 über die Einstellung des Verfahrens Rechtssatz: Dennoch war im Hinblick auf §11a Abs3 FrPolG, wonach minderjährige Fremde, deren Interessen von ihrem gesetzlichen Vertreter nicht wahrgenommen werden können, im eigenen Namen nur Verfahrenshandlungen zu ihrem Vorteil setzen dürfen, auch zu erwägen, ob nicht S selbst (zu seinen Gunsten) den Rechtsa... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß §37 Abs1 ZPO ist der Mangel der Bevollmächtigung in jedem Stadium des Verfahrens zu berücksichtigen, da die Vertretungsmacht eine Prozeßvoraussetzung darstellt. Schlagworte Rechtsanwalt;Vollmacht;Schubhaft mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß §10 AVG hat die Behörde über den Inhalt und den Umfang einer Vollmacht auftauchende Zweifel nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (also auch nach der ZPO) zu beurteilen und die Behebung etwaiger Mängel unter sinngemäßer Anwendung des §13 Abs3 AVG zu veranlassen. Schlagworte Rechtsanwalt;Vollmacht;Schubhaft mehr lesen...
Beachte 1) Beschluß des VfGH vom 30.11.1992, Zl B 643/92-3 über die Ablehung der Beschwerde 2) Beschluß des VwGH vom 29.7.1993, Zl 93/18/121 über die Einstellung des Verfahrens Rechtssatz: Gemäß §37 Abs1 ZPO ist der Mangel der Bevollmächtigung in jedem Stadium des Verfahrens zu berücksichtigen, da die Vertretungsmacht eine Prozeßvoraussetzung darstellt. Gemäß §10 AVG hat die Behörde über den Inhalt und den Umfang einer Vollmacht auftauchende Zweifel nach den Vorschriften des bürgerli... mehr lesen...
Begründung: 1. Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien Gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG iVm §67a Abs1 Z2 AVG sind die unabhängigen Verwaltungssenate zur Entscheidung über Beschwerden unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zuständig. Im gegenständlichen Fall fand die behauptete Zwangsmaßnahme in Wien statt, sodaß der Unabhängige Verwaltungssenat Wien zuständig ist. 2. Sachverhalt Der Beschwerdeführer wurde in Wien 14, Linzer Straße auf Höhe ONr 352 zu einer... mehr lesen...
Rechtssatz: Unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt liegt nur vor, wenn es keines dazwischengeschaltenen weiteren Handelns mehr bedarf, um den behördlich gewollten Zustand herzustellen. Die von einem Organ der belangten Behörde verfügte Untersagung der Weiterfahrt bedeutet aber noch nicht die Anwendung eines solchen unmittelbaren Zwanges, weil der Zustand, auf den die Maßnahme der Behörde gerichtet ist, erst dadurch hergestellt wird, daß der Lenker der behördlichen Ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Untersagung der Weiterfahrt handelt es sich nicht nur nicht um einen Eingriff in das Recht auf persönliche Freiheit (es fand ja trotz Untersagung der Weiterfahrt überhaupt kein Freiheitsentzug statt, da der Beschwerdeführer sich bei ordnungsgemäßem Verhalten zwar nicht als Lenker eines Kraftfahrzeuges, aber auf andere Weise - zu Fuß, mit Taxi, mit öffentlichen Verkehrsmitteln etc. - völlig frei im Bundesgebiet bewegen konnte), sondern auch nicht um einen Eingriff in ei... mehr lesen...