RS UVS Wien 1992/04/03 02/32/8/92

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Veröffentlicht am 03.04.1992
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1) Beschluß des VfGH vom 30.11.1992, Zl B 643/92-3 über die Ablehung der Beschwerde 2) Beschluß des VwGH vom 29.7.1993, Zl 93/18/121 über die Einstellung des Verfahrens Rechtssatz

Der nach dem Recht seines Heimatstaates minderjährige Beschwerdeführer wurde von seinem Vater vertreten.

Schlagworte
Vollmacht, Rechtsanwalt, minderjährige Parteien, Vertreter, Schubhaft, Zurückweisung der Beschwerde
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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