RS UVS Tirol 1994/11/10 11/95-11/1994

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Veröffentlicht am 10.11.1994
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Rechtssatz

Die nicht begründete Aufrechterhaltung der Verwahrungshaft um 1 1/2 Stunden über das erforderliche Ausmaß hinaus verstößt gegen §177 Abs2 StPO; es wird dadurch das Recht auf persönliche Freiheit verletzt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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