Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §66 Abs4;VStG §51 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Galt zum Zeitpunkt der durch die Zustellung und nicht durch seine Datierung bewirkten Erlassung des vor dem VwGH angefochtenen Bescheides das Straferkenntnis gem § 51 Abs 5 VStG bereits als aufgehoben, war eine meritorische Entscheidung über die Berufung dur... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß die Bezirkshauptmannschaft Tulln mit Bescheid vom 27. Juli 1990 sowohl das die Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers betreffende Verfahren als auch das Verfahren über den Antrag des Beschwerdeführers auf Ausfolgung seines Führerscheines bis zum rechtskräftigen Abschluß des gegen ihn wegen der Übertretung nach (§ 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit) § 5 Abs. 1 StVO 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für die Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm "auf die Dauer seiner geistigen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rec... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Wurde spruchmäßig die Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung entzogen, so ist der Bf durch die in der
Begründung: zum Ausdruck gebrachte Annahme, er sei auch verkehrsunzuverlässig in seinen Rechten nicht verletzt. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §56;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein Aussetzungsbescheid nach § 38 AVG verliert seine Rechtswirksamkeit jedenfalls mit dem Eintritt des Zeitpunktes, bis zu welchem die Aussetzung verfügt worden ist, also bei einer Aussetzung bis zur rechtskräftigen Beendigung eines Verwaltungsverfahrens mit dessen Beendigung. Ab diesem Zeitpunkt ist die ... mehr lesen...
I. 1. Mit der an das Amt der Vorarlberger Landesregierung gerichteten Eingabe vom 2. April 1990 stellte die im nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligte Partei (mP) einen Antrag auf Erlassung folgenden Feststellungsbescheides: "Es wird festgestellt, daß der B.-See nicht Gegenstand des Reviers nn - S. ist". Dieser Antrag wurde wie folgt begründet: "Die Stadt D als Grundeigentümerin hat ein rechtliches Interesse an dieser Feststellung, weil die Ausübung des Fi... mehr lesen...
Index: L65508 Fischerei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;FischereiG Vlbg §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1333/72 E 10. September 1974 RS 6 Stammrechtssatz Die Erlassung eines Feststellungsbescheides ist dann zulässig, wenn sie entweder im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist oder wenn eine gesetzliche Regelung zwar nicht besteht, die Erlassung eines solchen Bescheides aber im öffentlichen Inte... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 12. Mai 1986 die Baubewilligung zum Wiederaufbau der abgebrannten Almhütte "D" auf der in seinem Eigentum befindlichen Bauparzelle Nr. nn der Kat. Gem. W erteilt. Bei einer am 4. August 1986 an Ort und Stelle durchgeführten Überprüfung des Bauvorhabens wurden bedeutende Abweichungen von der Baubewilligung festgestellt, worauf mit dem (in der Folge im Instanzenzug bestätigten) Bescheid des Bürger... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 6. September 1988 bei der mitbeteiligten Gemeinde die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für den "Wiederaufbau des Gebäudes nnn1 Sch, das durch Brandstiftung am 18. August 1988 zerstört wurde". Dieses Haus sollte - der vom Beschwerdeführer beigeschlossenen Baubeschreibung zufolge - als Einfamilienhaus dienen. Dieses Bauansuchen wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 27. Oktober 1988 gemäß den §§ 31 Abs. 3 und 50 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Zollamt K. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die belangte Behörde am 30. Juli 1990 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979), ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Im Spruch: dieses Bescheides wird dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er h... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mehrheitseigentümer der Liegenschaft EZ nn der KG Innsbruck, bestehend aus der Bauparzelle Nr. n1. Nach Verstreichen einer den Eigentümern dieser Liegenschaft (darunter dem Beschwerdeführer) unter Androhung eines Entfernungsauftrages vom 28. Juni 1986 gesetzten einmonatigen Frist erließ der Stadtmagistrat Innsbruck am 2. Juni 1987 folgenden Bescheid: "Baupolizeilich wurde festgestellt, daß am Objekt X-Straße 1 diverse bewilligungspflichtige Fassadenänderungsar... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion R, Sicherheitswacheabteilung T. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die belangte Behörde am 7. August 1990 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979) ein Disziplinarverfahren durchzuführen (einzuleiten). Im Spruch: dieses Bescheides wird... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft EZ nn KG R, zu der u.a. die Parzellen Nr. 365, 366, 367, 374/1 und 375/1 gehören. Zwischen den Grundparzellen Nr. 366, 367 und 365 südlich der Grundparzellen 374/1 und 377 verläuft die Wegparzelle 1154 "öffentliches Gut". Die mitbeteiligte Gemeinde beantragte beim Bürgermeister die Erteilung einer Straßenbaubewilligung für den Ausbau dieses Weges. Nach der Projektsbeschreibung ist vorgesehen, den bestehenden Gemeindeweg auszubau... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Universitätsdozent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Z-Klinik der Universität Wien im Krankenhaus der Stadt Wien. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer folgende Erledigung erlassen: "Betrifft: Disziplinarverfahren Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Senat IV für Universitätsprofessor... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/09/0178 Rechtssatz: Die Verfügung über die Unterbrechung eines Disziplinarverfahrens ist in der Form eines anfechtbaren verfahrensrechtlichen Bescheides zu treffen (Hinweis E 13.11.1985, 84/09/0151, 0152). Das im Art 131 Abs1 B-VG aufgestellte Erfordernis der Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges hat zur Folge, daß immer nur der Bescheid, der von der nach der gesetzlichen Ordnung des Inst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §123 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 4 Stammrechtssatz Der Bescheid, das Disziplinarverfahren gem § 123 Abs 2 BDG einzuleiten, ist nicht bloß eine prozessuale Verfügung, sondern er gestaltet vielmehr das bestehende Dienstverhältnis (Hinweis E 5.11.1976, 1337/75, VwSlg 9168 A/1976, E 27.... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;
Rechtssatz: Für die Sachentscheidung der Vorstellungsbehörde ist jene Sachlage und Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt des letztinstanzlichen gemeindebehördlichen Bescheides bestanden hat (Hinweis E 30.5.1985, 82/06/0100). Schlagworte Inhalt der Vorstellungsentscheidun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs2;BDG 1979 §123 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/09/0178 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 4 Stammrechtssatz Der Bescheid, das Disziplinarverfahren gem § 123 Abs 2 BDG einzuleiten, ist nicht bloß eine prozessuale Verfüg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §114 Abs1;B-VG Art131 Abs1;StPO 1975 §84;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/09/0179 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0153 5... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs2;BDG 1979 §123 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/09/0179 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 4 Stammrechtssatz Der Bescheid, das Disziplinarverfahren gem § 123 Abs 2 BDG einzuleiten, ist nicht bloß eine prozessuale Verfüg... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BauO Tir 1989 §3 Abs5;BauO Tir 1989 §31 Abs8;BauRallg;
Rechtssatz: Bestehen die Überreste eines abgebrannten Bauwerks nur aus dem Fundament und dem (schwerbeschädigten) seitlichen Mauerwerk, die (zumindest) nicht mehr raumbildend sind, so hat die... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;BauO Tir 1978 §31 Abs8 idF 1989/010;BauO Tir 1978 §40 Abs2 idF 1989/010;BauRallg;VwGG §30 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Baubewilligung iSd § 40 Abs 2 Tir BauO 1978 ist schon dann "nicht ... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;BauO Tir 1978 §44 Abs3 lita;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/06/0151 E 18. April 1985 RS 3 Stammrechtssatz Der Abspruch eines baupolizeilichen Befehls muss so bestimmt sein, dass kein Zweifel besteht, was im Detail beseitigt werden s... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;BauO Tir 1978 §40 Abs1 idF 1989/010;BauO Tir 1978 §40 Abs2 idF 1989/010;BauO Tir 1978 §40 Abs3 idF 1989/010;BauO Tir 1978 §44 Abs2;BauO Tir 1978 §44 Abs3 idF 1989/010;BauO Tir 1978 §44 Abs4 idF 1989/010 ;BauRallg;VVG §1 Abs1;VVG §10 Abs2;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/09/0179 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0166 E 10. Dezember 1986 RS 5 Stammrechtssatz Das Fehlen der ausdrücklichen Bezeichnung einer behördlichen Erledigung als Bescheid allein schließt noch nicht das Vorliegen eines rechtsverbindlichen Abspruche... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. April 1990 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich unter Spruchteil I. gemäß § 38 AVG 1950 den Antrag des Beschwerdeführers auf Aussetzung des Verfahrens zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes betreffend die Müllablagerungen auf einer Teilfläche des Grundstückes n/4 sowie auf den Grundstücken n/1, n/3 und n/6, alle KG Theresienfeld, ab und erteilte dem Beschwerdeführer unter Spruchteil II. gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 den Auftrag, bis spätestens 3... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 29. März 1989 stellte die Beschwerdeführerin an den Magistrat der Landeshauptstadt Linz den Antrag auf Entschädigung nach § 25 des O.ö. Raumordnungsgesetzes (ROG) für die Grundstücke n/1 in EZ nn und Nr. n/2 in EZ nn, je KG Y. Der Antrag wurde damit begründet, daß mit 10. Mai 1988 der neue Flächenwidmungsplan für die genannten Grundstücke rechtswirksam geworden sei. Vor dem Inkrafttreten dieses Flächenwidmungsplanes seien diese beiden Grundstücke Bauland gewesen; nunme... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 14. Oktober 1988 wurde den Beschwerdeführern mit diversen Vorschreibungen die baubehördliche Bewilligung "zur Errichtung von verschiedenen Um- u. Zubauten beim Wohnhaus X-Straße Nr. n" auf dem Grundstück Nr. n/1, EZ. nn des Grundbuches über die Kat.Gem. Y, erteilt. Unter Punkt 21. dieses Bescheides wurde der schriftliche Antrag der Erstmitbeteiligten vom 20. September 1988 auf Vertagung der diesem Bescheid vorausgegangene... mehr lesen...
I. Bereits mit hg. Erkenntnis vom 29. Juni 1982, Zl. 81/05/0077, hat der Verwaltungsgerichtshof auf Grund der Säumnisbeschwerde einiger der nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß § 42 Abs. 5 VwGG in Verbindung mit § 62 leg. cit. und § 66 Abs. 4 AVG 1950 den gegen den Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 16. Oktober 1980 betreffend die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung zur Errichtung einer Produktionshalle sowie eines viergeschoßigen Stahlbetonskelettbaues sa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;VVG §4 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Nur ein ausreichend bestimmter Beseitigungsauftrag darf den Inhalt eines wasserpolizeilichen Auftrages darstellen, iSd § 138 Abs 1 lit a WRG eigenmächtig vorgenommene Neuerungen zu beseitigen (Hinweis E 13.9.1979, 2611/78, VwSlg 9922 A/1979). ... mehr lesen...