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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH stellt die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 19 Abs 3 Slbg ROG 1977 eine Dispens mit Bescheidcharakter dar, wobei (zunächst in rechtlicher Gebundenheit) zu prüfen ist, ob die Ausnahme im Einzelfall geeignet wäre, die Erreichung von konkreten Planungszielen zu stören. Eine solche Bewilligung ist dann gerechtfertigt, wenn besondere, von der Partei angeführte, oder aus ihrem Vorbringen im Zusammenhang mit der jeweils gegebenen Situation erkennbaren Gründe dafür sprechen (Hinweis E 24.3.1983, 06/2949/80).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989060212.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
22.10.2018