Der 1948 geborene Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Heeresbild- und Filmstelle beim Bundesministerium für Landesverteidigung zur Dienstleistung zugewiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 27. Februar 1997 stellte der Bundesminister für Landesverteidigung gemäß § 13 Abs. 3 Z. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 - GG 1956, BGBl. Nr. 54, "in der geltenden Fassung", fest, dass die Bezüge des Beschwerdeführers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0050 E 21. März 2001 RS 5 Stammrechtssatz Die Rechtsfrage, ob ein ausreichender Entschuldigungsgrund für ein eigenmächtiges Fernbleiben vom Dienst bestanden hat oder nicht, ist von der Dienstbehörde auf Grund ... mehr lesen...
Die am 1. Juli 1976 in Mödling geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit Geburt mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Baden gemeldet. Seit 16. April 1999 ist die Zweitmitbeteiligte in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet. Die Zweitmitbeteiligte ist in Wien berufstätig (sie bezeichnet sich selbst als "Angestellte") un... mehr lesen...
Der am 15. Juni 1975 in Schwaz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt in Jenbach mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Am 9. März 1999 meldete der Zweitmitbeteiligte Wien als weiteren Wohnsitz. Der Zweitmitbeteiligte besucht in Wien einen zweijährigen Ausbildungslehrgang und bewohnt am gemeld... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 17. August 1993 stellten zwölf "Verkehrsinteressenten" den an die mitbeteiligte Marktgemeinde gerichteten Antrag "auf Feststellung des Gemeingebrauches gem. § 10 des O.ö. Straßengesetze 1991" für das Grundstück Nr. 1078/1, "da seit mehr als 30 Jahren dieses Straßenstück für Verkehrszwecke benützt wird". Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung stellte der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde mit Bescheid vom 25. Oktober 1995 "für den in der Beilage 1 ge... mehr lesen...
Die am 5. Dezember 1962 in Gröbming geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist in Gröbming mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) gemeldet. Am 5. Jänner 1999 meldete die Zweitmitbeteiligte Wien als weiteren Wohnsitz. Die Zweitmitbeteiligte ist in Wien und im Ausland berufstätig (nähere Angaben über Art der beruflichen Tätigkeit fe... mehr lesen...
Die am 21. Juni 1963 geborene, geschiedene Zweitmitbeteiligte war im Zeitraum vom 23. September 1991 bis 27. Jänner 1995 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Wien gemeldet. Seit 29. Jänner 1995 ist die Zweitmitbeteiligte mit Hauptwohnsitz in Graz gemeldet; eine neue Wiener Adresse gab sie als weiteren Wohnsitz an. Die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §46;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 5 Stammrechtssatz Eine "absolute Sicherheit" über die Lebenssituation des Meldepflichtigen für die Evaluierung des zu beurteilenden Sachverhaltes ist nicht notwendig; der Gesetzgeber hat durch die Regelung des § 17 Abs. 3 MeldeG 1991 bewusst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §46;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 5 Stammrechtssatz Eine "absolute Sicherheit" über die Lebenssituation des Meldepflichtigen für die Evaluierung des zu beurteilenden Sachverhaltes ist nicht notwendig; der Gesetzgeber hat durch die Regelung des § 17 Abs. 3 MeldeG 1991 bewusst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §46;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 5 Stammrechtssatz Eine "absolute Sicherheit" über die Lebenssituation des Meldepflichtigen für die Evaluierung des zu beurteilenden Sachverhaltes ist nicht notwendig; der Gesetzgeber hat durch die Regelung des § 17 Abs. 3 MeldeG 1991 bewusst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §46;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 5 Stammrechtssatz Eine "absolute Sicherheit" über die Lebenssituation des Meldepflichtigen für die Evaluierung des zu beurteilenden Sachverhaltes ist nicht notwendig; der Gesetzgeber hat durch die Regelung des § 17 Abs. 3 MeldeG 1991 bewusst... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;
Rechtssatz: Die Vorstellungsbehörde darf im Rahmen der ihr übertragenen aufsichtsbehördlichen Rechtmäßigkeitskontrolle eines gemeindebehördlichen Bescheides durch eigene Ermittlungen die Voraussetzungen für die endgültige Lösung der Frage, ob eine Rechtsverletzung des Vorstellun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb seit dem Jahr 1968 ein Friseurunternehmen, das er im Dezember 1989 aufgegeben hat. Nach den Feststellungen einer im Jahr 1990 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung hatte der Beschwerdeführer für die Jahre 1987 und 1988 keine Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 3 EStG 1972) erstellt. Der Prüfer nahm eine Schätzung gemäß § 184 BAO vor, wobei insbesondere der in den Jahren 1987 und 1988 erfolgte Verkauf der Geschäftsräumlichkeiten Berücksichtigung fand. Mit dem E... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung der beschwerdeführenden GmbH gegen den Bescheid (Berufungsentscheidung) des Gemeinderates der mitbeteiligten Partei vom 8. Mai 2001 als unbegründet ab. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde habe der Beschwerdeführerin mit Bescheid (nach den Angaben im angefochtenen Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs1;AVG §45 Abs2;AVG §46;BAO §166;BAO §167 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §183 Abs3;FinStrG §98; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/16/0129 E 22. Oktober 1992 VwSlg 6722 F/1992 RS 3 Stammrechtssatz Um sich einerseits der Gefahr einer (unzulässigen) "vorgreifenden" Beweiswürdigung nicht auszusetzen, andererseits dem (verfahrensö... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreichL34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z1;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;KommStG 1993 §5;LAO OÖ 1996 §1 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/14/0035 E 18. Oktober 2007
2002/14/0067 E 27. August 2002 ... mehr lesen...
Die am 20. März 1971 in Linz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte war im Zeitraum vom 21. Jänner 1992 bis 21. Mai 1992 sowie vom 5. Februar 1997 bis 25. Jänner 1999 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Wien XVII., Kainzgasse 2/2/7, gemeldet. Am 25. Jänner 1999 meldete die Zweitmitbeteiligte ihren bisherigen weiteren Wohnsit... mehr lesen...
Die am 27. November 1938 in Wien geborene, verheiratete, seit Anfang Dezember 1998 pensionierte Zweitmitbeteiligte war im Zeitraum vom 10. Oktober 1973 bis 19. März 1999 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Wien XVII., Pezzlgasse 71-73/1/7, gemeldet. Am 19. März 1999 meldete die Zweitmitbeteiligte St. Jakob im Walde, ... mehr lesen...
Der am 2. August 1962 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte war im Zeitraum vom 26. Februar 1985 bis 8. Jänner 1999 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Wien XVII., Hernalser Hauptstraße 206/18, gemeldet. Am 8. Jänner 1999 meldete der Zweitmitbeteiligte Weissenbach an der Triesting, Furtherstraße 34, als Hauptwohnsitz und den bisherigen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §46;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Eine "absolute Sicherheit" über die Lebenssituation des Meldepflichtigen für die Evaluierung des zu beurteilenden Sachverhaltes ist nicht notwendig; der Gesetzgeber hat durch die Regelung des § 17 Abs. 3 MeldeG 1991 bewusst Unschärfen in Kauf genommen, um bestimmte behördliche Vorgangsweisen hinta... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §46;AVG §52 impl;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Eine Stellungnahme des Österreichischen Statistischen Zentralamtes (nunmehr: Bundesanstalt "Statistik Österreich"), die einem Gutachten eines Sachverständigen vergleichbar ist, kann sich nicht in einer unbegründeten und nicht nachvollziehbaren Aussage erschöpfen, "das Ausmaß der Zeit, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §46;AVG §52 impl;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;MeldeG 1991 §17 Abs3a idF 2001/I/028;
Rechtssatz: Die Einholung einer Stellungnahme des Österreichischen Statistischen Zentralamtes (nunmehr Bundesanstalt "Statistik Österreich") zum Ermittlungsergebnis kommt nur dann in Betracht, wenn die für die Durchführung des Reklamationsverfahrens der Behörd... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 19. Dezember 1997 wies die belangte Behörde den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen von Ghana, gemäß § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, aus. Nach ihren begründenden Ausführungen sei der Beschwerdeführer am 11. August 1997 aus Slowenien kommend in einem Lkw versteckt und ohne Reisedokumente nach Österreich eingereist und habe noch am gleichen Tag einen Asylantrag ges... mehr lesen...
Der im Jahr 1924 geborene Beschwerdeführer stellte mit Schreiben vom 19. März 1985 den Antrag auf Gewährung einer Beschädigtenrente nach dem Kriegsopfergesetz 1957 (KOVG 1957), weil er während des Zweiten Weltkrieges bei der Deutschen Wehrmacht (Waffengattung Panzerartillerie) eine Gehörschädigung erlitten habe. Er führte die geltend gemachte Gesundheitsschädigung "Schwerhörigkeit" auf dauernden Lärm mit extremer Stärke sowie praktisch ununterbrochenen Einsatz auf verschiedenen Kriegs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;KOVG 1957 §4 Abs1;KOVG 1957 §90 Abs1;
Rechtssatz: Lässt ein ärztliches Attest nicht erkennen, auf welchem Weg sein Aussteller zu seinen Schlussfolgerungen gekommen ist, ist es mit einem wesentlichen Mangel behaftet und als Beweismittel nicht geeignet. Dies gilt unabhängig davon, dass für den Kausalitätsnachweis nach § 4 Abs. 1 KOVG 195... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH meldete beim Zollamt Innsbruck am 9. Mai 1995 23 Stück reinrassige weibliche Zuchtrinder-Kühe bis zum Alter von 60 Monaten, Mindestgewicht: 250 kg, WE-Nr. 01021030120, Eigenmasse 17.670 kg und 11 Stück reinrassige weibliche Zuchtrinder-Färsen bis zum Alter von 36 Monaten, Mindestgewicht: 250 kg, WE-Nr. 01021010120, Eigenmasse 8.280 kg zur Ausfuhr aus dem Zollgebiet an. Der Anmeldung waren Rechnungen, in denen die Kühe und Färsen mit der jeweiligen Ohrm... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;BAO §115 Abs1;BAO §166;BAO §167 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0102 E 13. Oktober 1999 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Werden in einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde Verfahrensmängel geltend gemacht, so sind sie vom Gericht... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Juli 1999 trug die Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) der beschwerdeführenden Partei gemäß den §§ 16 Abs. 1 lit. b und 46 Abs. 5 des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997, LGBl. Nr. 33/1997 (Tir NatSchG 1997), iVm §§ 2 Abs. 2 lit. a und 5 der Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 20. Dezember 1988 zum Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender, nicht jagdbarer Tiere im Gebiet des "Alpenparks Karwendel" LGBl. Nr. 32/1989 (in der Folge: Verordnung), auf, bis ... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;NatSchG Tir 1997 §16 Abs1 litb;
Rechtssatz: Auf Beweisanträge von Parteien muss nur dann nicht eingegangen werden, wenn sie offenbar unerheblich sind. Ein angebotener Zeugenbeweis darf daher nach ständiger Rechtsprechung nur dann von vornherein abgelehnt werden, wenn er objektiv gesehen nicht geeignet ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer suchte am 15. Jänner 1999 bei der Bezirkshauptmannschaft V um die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer biologischen Abwasserbeseitigungsanlage auf dem Grundstück 39/3, KG P., an. Nach vorläufiger Überprüfung des Projektes gemäß § 104 WRG wurde dieser Antrag mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft V vom 1. September 1999 abgewiesen. Dies im Wesentlichen unter Hinweis darauf, dass sich nach Einholung verschiedener Gutachten ergeben ... mehr lesen...