Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft J. (kurz: BH) vom 3. März 2004 wurde dem Mitbeteiligten die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Wasserkraftanlage am L.-Bach in der Gemeinde S. nach Maßgabe der mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Projektsunterlagen und unter Zugrundelegung der folgenden Anlagenbeschreibung und unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. Mit Bescheid der BH vom 29. November 2005 wurde gemäß § 121 WRG 1959 festgestellt, dass di... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Darstellung des Sachverhaltes im hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 2009, 2008/07/0040, verwiesen. Dort hatte der Verwaltungsgerichtshof - entgegen der damaligen Rechtsansicht der belangten Behörde - den Standpunkt vertreten, dass dem Beschwerdeführer Parteistellung im vorliegenden Verwaltungsverfahren, in dem es um die wasserrechtliche Bewilligung einer Versickerungsmulde ging, zuzuerkennen sei und den die Parteistellung absprechenden Beschei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11 Abs1;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §121 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0080 E 21. Oktober 1999 VwSlg 15260 A/1999 RS 2(hier nur 1. Satz) Stammrechtssatz Im wasserrechtlichen Überprüfungsverfahren hat sich die Wasserrechtsbehörde von der Übereinstimmung der Anlage mit der erteilten Bewilligung zu überzeugen und die Beseitigung der dabei etwa wahrgenomme... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §3 Abs1 lita;WRG 1959 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/07/0128 E 25. Jänner 2007 RS 4(Hier: mögliche Beeinträchtigung einer angrenzenden Liegenschaft) Stammrechtssatz Eine wasserrechtliche Bewilligung - die Möglichk... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 22. Februar 2007 beantragten die Mitbeteiligten die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Landschaftsteiches auf den Grundstücken Nr. 1917 und Nr. 1918 der KG R. Dieser Landschaftsteich ist nach den Projektsangaben im Hauptschluss eines kleinen, namenlosen linksufrigen Zubringers zur P situiert; dieser Zubringer entspringt 15 m oberhalb des Teiches und mündet nach 120 m in die P. Die Wasserführung des Gerinnes beträgt im Jahresmittel 2 l/s. Der Teich so... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg; WRG 1959 §111 Abs1; WRG 1959 §15 Abs1; WRG 1959 § 111 heute WRG 1959 § 111 gültig ab 22.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2003 WRG 1959 § 111 gültig von 01.10.1997 bis 21.12.2003 zuletzt geänd... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2; AVG §60; VwGG §42 Abs2 Z3 litb; VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg; WRG 1959 §111 Abs1; WRG 1959 §13 Abs1; WRG 1959 §21 Abs1; AVG § 58 heute AVG § 58 gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 17. März 2003 ersuchte die A.-AG um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser zur Trink- und Grundwasserversorgung unter Vorlage von Projektsunterlagen. Die Grundwasserentnahme solle aus dem Brunnen auf Grundstück Nr. 360/3, KG A., erfolgen. Das beantragte Maß der Wasserbenutzung betrage max. 70 l/s. bzw. durchschnittlich 55 l/s. Dabei sollten die Brunnen so betrieben werden, dass im normalen Betriebszustand aus dem Brunnen VII durch... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist Wasserberechtigte der Wasserkraftanlage K-bach an der Unteren X, Postzahl 6 des Wasserbuches für den Verwaltungsbezirk der Bezirkshauptmannschaft (BH) M. Ihr wurde nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 2. August 2001 mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 31. August 2001 die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb eines Flusskraftwerkes an der X (anstelle des bisher bestehenden Ausleitungskraft... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0072 E 2. Oktober 1997 VwSlg 14756 A/1997 RS 8(hier nur die ersten beiden Sätze) Stammrechtssatz Parteistellung kommt den Inhabern der im § 12 Abs 2 WRG genannten Rechte sowie den Fischereiberechtigten dann zu, wenn eine Berührung ihrer Rechte d... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 10. Juli 2000 beantragte die Gemeinde V, die erstmitbeteiligte Partei, bei der Bezirkshauptmannschaft L (BH) die wasserrechtliche Bewilligung zur Aufstauung eines Begleitgerinnes der M und Ableitung des aufgestauten Wassers mit einer Rohrleitung in den Altarm des M-Ganges (M-Gang). Die Gemeinde beabsichtigte, den Altarm des M-Ganges wieder mit Frischwasser zu beleben, um so ein Verlanden des Gewässers zu verhindern. Weiters sollten im Zuge dieser Maßnahme vorhande... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Alleineigentümer des Erbhofes K (K-Gut), EZ 68, KG N. Bei diesem handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb und eine Gastwirtschaft, welche über eine eigene Wasserversorgungsanlage - bewilligt mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Z (BH) vom 16. Oktober 1975 - zur Versorgung mit Trink- und Nutzwasser aus der K-Quelle verfügt. Diese Quelle befindet sich auf dem im Eigentum der Österreichischen Bundesforste AG stehenden Grundstück Nr. 527/1. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0103 E 25. April 2002 RS 12
(Hier ohne den letzten Satz; Die Formulierung "während der
Weidezeit" ist klar bestimmbar, differieren doch die jährlichen
Weidezeiten aufgrund nicht zu beeinflussender natürlicher und
sonstiger Gegebenheiten. Es wurde "zur ordnungsgemä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;
Rechtssatz: Gegen den Wortlaut einer Auflage "zur ordnungsgemäßen Ausübung der Weiderechte ... eine entsprechende Abzäunung gegen die neu errichtete Straße zu errichten ..." bestehen keine Bedenken. Ist doch auf Grund der ausdrücklichen Anführung des Zweckes der Auflage ("zur ordn... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11 Abs1;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §121 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0080 E 21. Oktober 1999 VwSlg 15260 A/1999 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Im wasserrechtlichen Überprüfungsverfahren hat sich die Wasserrechtsbehörde von der Übereinstimmung der Anlage mit der erteilten Bewilligung zu überzeugen und die Beseitigung der dabei etwa wahrge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §121 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0016 E 10. Juni 1997 VwSlg 14692 A/1997 RS 3
(Hier: Die Auflage eines Bewilligungsbescheides (Stauhaltung)
sieht die Messung und Protokollierung des Wasserstandes VOR
Durchführung der Stauhaltung vor. Eine Vorschreibung dieser
Messungen im Kollaudierungsbescheid im Sinne einer Veranl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht erkennbar, dass die Auflage "während der Bauarbeiten für eine geeignete Ersatzwasserversorgung Sorge zu tragen" zu unbestimmt wäre, kann sie doch nur so verstanden werden, dass für die Dauer der Bauarbeiten eine Wasserversorgung in qualitativ und quantitat... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1 impl;VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;
Rechtssatz: Die Durchführung von Bauarbeiten mit einwandfrei gewarteten Geräten stellt eine Selbstverständlichkeit dar, die nicht eigens als Auflage eines Bewilligungsbescheides aufgenommen zu werden braucht. Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemei... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei stellte bei der Bezirkshauptmannschaft K (kurz: BH) den Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Ableitung von Oberflächenwässern im Bereich der M-Teichstraße L xx im Abschnitt "S-O" von km 4,427 bis km 5,752 im Ausmaß von 222,1 l/s in den M-Teich, U-Teich bzw. in den S-Bach, U-Bach und den O-Bach. Zu der im Zuge des Bewilligungsverfahrens am 21. November 2005 angesetzten und am selben Tag durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt auf dem Grundstück 2765/3, KG A., EZ 97, eine Buntpapierfabrik. Die elektrische Energie für diese Buntpapierfabrik wird durch die "A-Mühle" (A-Mühle bzw. Wasserkraftanlage L.) auf Grundstück 2765/6, KG A., erzeugt. Aus den in den Verwaltungsakten erliegenden Plänen ergibt sich, dass sich die genannte Wasserkraftanlage vormals auf der Baufläche Nr. .127 befand; diese Baufläche bildet nunmehr einen Bestandteil der Liegenschaft Nr. 2765/6. Eigentümerin die... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin und Wasserberechtigte der Wasserbenutzungsanlage "K-Bacher Wehr/K-Bach" an der X bei Flusskilometer 3,2 (Postzahl 6 des Wasserbuches für den Verwaltungsbezirk M). Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin und Wasserberechtigte der Wasserbenutzungsanlage "K-Bacher Wehr/K-Bach" an der römisch zehn bei Flusskilometer 3,2 (Postzahl 6 des Wasserbuches für den Verwaltungsbezirk M). Mit Bescheid vom 2. Jänner 1985 wurde von der Bezirkshauptmannschaft ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §111 Abs4;WRG 1959 §63 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0132 E 10. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Es ist grundsätzlich gleichzeitig mit der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für ein bestimmtes Projekt Vorsorge für dessen Realisierung, insb im Hinblick auf die Inanspruchnahme fremder Liegenschaften, zu treffen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;WRG 1959 §109;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §17;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Widerstreites stellt eine Vorfrage für die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung eines der in Frage kommenden Anträge dar. Die Behörde darf daher nicht in ein Bewilligungsverfahren eintreten, solange sie nicht über den Widerstreit abgesprochen hat. Ein dennoch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/07/0023 2006/07/0022
Rechtssatz: Einem Antrag gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 kann die Rechtskraft des Genehmigungs- bzw des Kollaudierungsbescheides und das Fehlen einer eig... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 21. Jänner 1921 stellte die Gewerkschaft R bei der Bezirkshauptmannschaft I (BH) den Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zum Betrieb einer Wasserkompressoranlage am T-Bach für den Bergbaubetrieb S. Auf dem im Eigentum der Staatsforstverwaltung stehenden (Wald)Grundstück 2742/1 KG N., das sich entlang beider Ufer des T-Bachs erstreckte, sollten zur Gewinnung der Wasserkraft eine künstliche Vereinigung des T-Baches und des H-Bach hergestellt, am so entstehenden küns... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Begriff "behandeln" in § 2 Abs. 1 lit. b WRG 1959 ist so zu verstehen, dass aus der Vorgehensweise der Behörde in dem mit der Erteilung einer Bewilligung abgeschlossenen Bewilligungsverfahren, wie z.B. aus den Verhandlungsprotokollen, hervorgeht, dass die Behörde bei der Erteilung ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Auf Grund des diesbezüglich eindeutigen Wortlauts ist klar, dass § 2 Abs 1 lit b WRG 1959 das Bestehen einer wasserrechtlichen Bewilligung voraussetzt (arg.: "anlässlich der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung"). Schlagworte Auslegung Anwendung der A... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Eigenschaft eines Gewässers als öffentlich iSd § 2 Abs 1 lit b WRG 1959 kann nur dann bejaht werden, wenn erkennbar ist, von welcher Stelle an die Bewilligungsbehörde das Gewässer als öffentliches Gewässer behandelte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2005070170.X06 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Für die Frage der Gewässereigenschaft gemäß § 2 Abs 1 lit b WRG 1959 ist entscheidend, dass das Gewässer anlässlich des Bewilligungsverfahrens faktisch von den beteiligten Parteien und der Behörde "als öffentlich behandelt wurde", dh dass die Behörde und die Verfahrensparteien während ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §2 Abs1 litb;
Rechtssatz: Es mag nun zutreffen, dass die öffentliche Eigenschaft der Gewässer nach § 2 Abs 1 lit b WRG 1959 erst mit der Existenz eines Verwaltungsaktes (also der "wasserrechtlichen Bewilligung") begründet wird. Allerdings kann angesichts der mit der Wendung "al... mehr lesen...