Index: Gesundheitswesen001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4AVG §68 Abs1VwGG §36 Abs2VwRallg
Rechtssatz: Wurde der versäumte Bescheid innerhalb der vom Berichter der belangten Behörde (telefonisch bewilligten) verlängerten Frist nachgeholt und das Verfahren über die Säumnisbeschwerde in der Folge eingestellt, so ist die Rüge der Unzuständigkeit der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 litb;VwGG §42 Abs2 Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0752/76 E VS 16. März 1977 VwSlg 9274 A/1977 RS 1 Stammrechtssatz Die infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde gegebene Rechtswidrigkeit des nach Ablauf der gem § 36 Abs 1 und 2 gesetzten Frist erlassenen Bescheides ist nicht gem. § 41 Abs 1 VwGG von amtswegen vom VwGH wahrzunehme... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0032 E 28. Februar 1985 VwSlg 11688 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Einbringung einer Säumnisbeschwerde nach Art 132 B-VG zieht - im Gegensatz zur Einbringung eines Devolutionsantrages gem § 73 Abs 2 AVG 1950 - noch nicht den Übergang der Zuständigkeit der säumigen Verwaltungsbehörde auf den VwGH nach sich, sondern erst... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Eine Entscheidungspflicht wird auch dann verletzt, wenn die Verwaltungsakten einer anderen Behörde übersandt wurden. Dabei ist der pauschalierte Schriftsatzaufwand zuzusprechen, wenn die Behörde innerhalb der ihr gesetzten Frist den Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0144 B 16. Dezember 1986 VwSlg 12345 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Die belangte Behörde bleibt bis zur Nachholung des versäumten Bescheides innerhalb der nach dieser Gesetzesstelle eingeräumten Frist zuständig. Mit dem ergebnislosen Verstreichen dieser Frist geht die Zuständigkeit zur Entscheidung auf den Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Damit die Frist zur Nachholung des versäumten Bescheides gewahrt ist, muss innerhalb derselben der Bescheid durch die belangte Behörde erlassen werden. Erlassen ist der Bescheid gegenüber der Partei, die die Säumnisbeschwerde erhoben hat, wenn ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55;VwGG §56 Satz1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/5, S 292;
Rechtssatz: Weist die bel Beh während des Laufes der Frist nach § 36 Abs 2 VwGG den Devolutionsantrag des Bf ab, so hat sie zwar nicht den Bescheid nachgeholt, auf dessen Erlassung der Devolutionsantrag, die Säumn... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 litb;VwGG §42 Abs2 Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0752/76 E VS 16. März 1977 VwSlg 9274 A/1977 RS 1 Stammrechtssatz Die infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde gegebene Rechtswidrigkeit des nach Ablauf der gem § 36 Abs 1 und 2 gesetzten Frist erlassenen Bescheides ist nicht gem. § 41 Abs 1 VwGG von amtswegen vom VwGH wahrzunehme... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/17/0246 Besprechung in:ÖJZ 10/1991; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0248 B 19. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Wird der versäumte Bescheid nach Einbringung der Beschwerde, jedoch vor Einleitung des Vorverfahrens zugestellt, dann ist nach... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0197/68 B 22. November 1968 VwSlg 3815 F/1968; RS 2 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist nach § 33 Abs 1 VwGG und nicht nach § 36 Abs 2 VwGG einzustellen, wenn der versäumte Bescheid nach Einbringung der Beschwerde, aber vor der Einleitung des Vorverfahrens zugestellt wurde. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;AVG §73 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Die Zurückziehung einer Berufung wird mit dem Zeitpunkt ihres Einlangens bei der Behörde wirksam. Ab diesem Zeitpunkt ist - mangels einer aufrechten Berufung - die Pflicht der Berufungsbehörde zur Entscheidung weggefallen. Aus dem AVG läs... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;AVG §73 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Stützt sich die Säumnisbeschwerde eines Bfr auf die Behauptung, über die Berufungen ZWEIER Berufungswerber sei nicht fristgerecht entschieden worden, besteht die Säumigkeit solange als noch EINE BERUFUNG offen ist. Sch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;AVG §73 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Hatte zwar ein Berufungswerber seine Berufung vor Einbringung der Säumnisbeschwerde des Bfr zurückgezogen, war aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht über die Berufung des anderen Berufungswerbers entschieden und wurde dadurch in die Rechtss... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2;VwGG §45 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0144 B 16. Dezember 1986 VwSlg 12345 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Wird vom VwGH das bei ihm anhängige Säumnisbeschwerdeverfahren wegen Klaglosstellung eingestellt, weil die belangte Behörde nach Ablauf der gem § 36 Abs 2 VwGG eingeräumten Frist den versäumten Bescheid nachgeholt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0144 B 16. Dezember 1986 VwSlg 12345 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Die belangte Behörde bleibt bis zur Nachholung des versäumten Bescheides innerhalb der nach dieser Gesetzesstelle eingeräumten Frist zuständig. Mit dem ergebnislosen Verstreichen dieser Frist geht die Zuständigkeit zur Entscheidung auf den Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Wird der versäumte Bescheid nach Einbringung der Beschwerde, jedoch vor Einleitung des Vorverfahrens zugestellt, dann ist nach stRspr des VwGH (Hinweis auf die B 22.11.1968, 0197/68, VwSlg 3815/F, 16.11.1984, 84/17/0166, 22.11.1984, 84/16/0152) das Verfahren über die Säumnisbeschwerde nach § 33 Abs 1 und nicht nach § 36 Abs 2 VwGG ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1987/5;
Rechtssatz: Die belangte Behörde bleibt bis zur Nachholung des versäumten Bescheides innerhalb der nach dieser Gesetzesstelle eingeräumten Frist zuständig. Mit dem ergebnislosen Verstreichen dieser Frist geht die Zuständigkeit zur Entscheidung auf den Verwaltungsgerichtshof über (Hinweis B 22.9.1969, 946/6... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2;VwGG §45 Abs1 Z5; Beachte Besprechung in:AnwBl 1987/5;
Rechtssatz: Wird vom VwGH das bei ihm anhängige Säumnisbeschwerdeverfahren wegen Klaglosstellung eingestellt, weil die belangte Behörde nach Ablauf der gem § 36 Abs 2 VwGG eingeräumten Frist den versäumten Bescheid nachgeholt hat, dieser Bescheid aber in der Folge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Ein nachgeholter Bescheid im Sinne des § 36 Abs 2 VwGG kann auch in einem Bescheid der Oberbehörde bestehen, die den mit der Berufung angefochtenen Bescheid gemäß § 299 Abs 1 lit a BAO wegen Unzuständigkeit der den Bescheid erlassenden Behörde behebt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986140048.X... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob vor dem Verwaltungsgerichtshof mit Schriftsatz vom 24. Mai 1976 gemäß Art. 132 B-VG Beschwerde, weil die belangte Behörde über seine am 9. August 1975 erhobene Berufung gegen den Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid des Finanzamtes Gmunden auf den 1. Jänner 1973, betreffend das Grundstück 254/9, inneliegend der EZ. 242 des Grundbuches über die KG E., bis zum Tage der Beschwerdeerhebung nicht entschieden habe. Noch vor Einleitung des Vorverfahrens über di... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei bringt in ihrer gegen den Bundesminister für Unterricht und Kunst eingebrachten Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht vor, sie habe am 30. September 1975 im Wege über den Stadtschulrat für Wien an das genannte Bundesministerium das Ansuchen um Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes gestellt, über das bisher noch nicht entschieden worden sei. Der Bundesminister für Unterricht und Kunst hat, nachdem der Verwaltungsgerichtshof mit der am 11. De... mehr lesen...
Index: VwGG10/07 Verwaltungsgerichtshof70/08 Privatschulen
Norm: PrivSchG 1962 §14PrivSchG 1962 §15VwGG §36 Abs2
Rechtssatz: Hat die Behörde auf Grund des Antrages, das Öffentlichkeitsrecht "auf die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen" zu verleihen, der Bfrin das Öffentlichkeitsrecht für das Schuljahr 1975/76 verliehen, so hat sie damit den Antrag der Bfrin erledigt. Da die Verleihung des Öffentli... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit dem Beschluß vom 22. September 1969 die Beschwerde der Kärntner Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte gegen die gemäß § 35 Abs. 2 des Tiroler Fremdenverkehrsgesetzes, LGBl. Nr./1963, beim Amt der Tiroler Landesregierung eingerichtete Berufungskommission wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß § 33 Abs. 1 VwGG 1965 als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt. Die Entscheidung über den Antrag der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Der Obmann des Fremdenverkehrsverbandes St. Jakob im Defreggental hatte der Kärntner Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte mit Bescheid vom 24. Oktober 1966 und mit Bescheid vom 16. Oktober 1967 gemäß §§ 5 und 7 des Tiroler Landesgesetzes vorn 29. November 1962 , LGBl. Nr. 9/1963, über die Erhebung der Aufenthaltsabgabe (Aufenthaltsabgabegesetz) Aufenthaltsabgaben vorgeschrieben. Gegen den Bescheid vom 24. Oktober 1966 hatte die Kärntner Gebietskrankenkasse für. Arbeiter un... mehr lesen...