RS Vwgh 1977/2/17 2645/76

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Veröffentlicht am 17.02.1977
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Index

VwGG
10/07 Verwaltungsgerichtshof
70/08 Privatschulen

Norm

PrivSchG 1962 §14
PrivSchG 1962 §15
VwGG §36 Abs2

Rechtssatz

Hat die Behörde auf Grund des Antrages, das Öffentlichkeitsrecht "auf die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen" zu verleihen, der Bfrin das Öffentlichkeitsrecht für das Schuljahr 1975/76 verliehen, so hat sie damit den Antrag der Bfrin erledigt. Da die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes ein einheitlicher Abspruch ist, war die Abweisung eines "Mehrbegehrens" entbehrlich. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde ist einzustellen. Ob die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes nur für ein Schuljahr im konkreten Fall dem Gesetz entspricht, ist eine Frage der Gesetzmäßigkeit des über den Antrag der Bfrin ergangenen Bescheides.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002645.X02

Im RIS seit

15.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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