RS Vwgh 1986/6/24 86/14/0048

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Veröffentlicht am 24.06.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §36 Abs2;

Rechtssatz

Ein nachgeholter Bescheid im Sinne des § 36 Abs 2 VwGG kann auch in einem Bescheid der Oberbehörde bestehen, die den mit der Berufung angefochtenen Bescheid gemäß § 299 Abs 1 lit a BAO wegen Unzuständigkeit der den Bescheid erlassenden Behörde behebt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140048.X02

Im RIS seit

24.06.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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