1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg, mit dem die für die Monate Jänner bis Dezember 2015 bewilligten Geldleistungen mit 31. Mai 2015 eingestellt wurden, abgewiesen. Begründend führte das Landesverwaltungsgericht aus, der Lebensbedarf, der Wohnbedarf und der Bedarf im Krankheitsfall des Revisionswerbers seien durch Ansprüche gegenüber seiner Schwester - der Alleinerbin des ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde - im Beschwerdeverfahren - der Antrag des Revisionswerbers auf Gewährung von Bedarfsorientierter Mindestsicherung für den Monat Jänner 2016 abgewiesen. Begründend führte das Landesverwaltungsgericht aus, der Lebensbedarf, der Wohnbedarf und der Bedarf im Krankheitsfall des Revisionswerbers seien durch Ansprüche gegenüber seiner Schwester - der Alleinerbin des Vermögens des Vaters des Revisionswerbers - zumindest bis zur Höhe des Vorteils a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs3; VwGG §38 Abs1; VwGG §38 Abs4; VwGG § 34 heute VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel, der belangten Behörde des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht (iF auch: BH), vom 15. Jänner 2016 war dem Antragsteller eine Übertretung des § 37a Abs 1 iVm § 70 Abs 1 Z 13 TJG angelastet worden, weil er am 9. Oktober 2015 in einem näher genannten Eigenjagdgebiet einen - aus näher dargelegten Gründen als schonungswürdig zu bewertenden - Hirsch erlegt habe. Er habe deshalb zu verantworten, dass er einen schonungswürdige... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1; B-VG Art133 Abs4; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs3; AVG § 59 heute AVG § 59 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 59 gültig von 01... mehr lesen...
1 Im Anschluss an ein Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt machte der Revisionswerber mit Antrag vom 25. Juni 2014 Schadenersatzansprüche wegen Mehrfachdiskriminierung geltend, wobei u.a. folgende Anspruchsgrundlagen genannt wurden: Antragspunkt 1. (Diskriminierung durch unzutreffende Angaben im Bescheid vom 4. August 2010), Antragspunkt 3. (Diskriminierung durch Unterlassung von Erledigungen ohne unnötigen Aufschub), Antragspunkt 4. (Diskriminierung durch die Verweigeru... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 27. April 2015 wurde gegenüber der revisionswerbenden Partei gemäß § 52 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme von vier Glücksspielgeräten angeordnet. 1 Mit Bescheid der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 27. April 2015 wurde gegenüber der revisionswerbenden Partei gemäß Paragraph 52, Absatz eins, Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme von vier Glücksspielgeräten angeordnet. ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die revisionswerbende Partei wegen Übertretung des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig befunden und über sie gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Glücksspielgesetz eine Geldstrafe von EUR 1.700,-- und eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Stunden verhängt und ihr Verfahrenskosten auferlegt. Die Revision erklärte das Verwaltungsgericht gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig. In seiner Begründung: bejahte das Verwaltungsgericht die unions... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 6. August 2015 wurde gegenüber der revisionswerbenden Partei gemäß § 52 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme eines Glücksspielgerätes angeordnet. 1 Mit Bescheid der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 6. August 2015 wurde gegenüber der revisionswerbenden Partei gemäß Paragraph 52, Absatz eins, Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme eines Glücksspielgerätes angeordnet. 2 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 16. Oktober 2015 wurde gegenüber den revisionswerbenden Parteien gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit a Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme von sechs Glücksspielgeräten angeordnet. 1 Mit Bescheid der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 16. Oktober 2015 wurde gegenüber den revisionswerbenden Parteien gemäß Paragraph 53, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof93 Eisenbahn
Norm: EisenbahnG 1957 §48 Abs1 Z2;EisenbahnG 1957 §48 Abs2; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs3; VwGG § 34 heute VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 2. Februar 2015 wurde die Auflassung der Eisenbahnkreuzung in km 69,520 mit einer Gemeindestraße in P der Strecke der mitbeteiligten Partei Staatsgrenze bei Pamhagen - Neusiedl am See angeordnet. Weiters wurde angeordnet, dass die bestehende Befestigung der Eisenbahnkreuzung im Querungsbereich und die beidseitigen Fahrbahnanschlüsse zu entfernen und zu rekultivieren sind, und dass weiters die bestehenden Sicherungseinrichtun... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119a Abs9; B-VG Art133 Abs6 Z1; B-VG Art133 Abs6 Z2; B-VG Art133 Abs6; B-VG Art133 Abs8; VwGG §15 Abs4; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs3; B-VG Art. 119a heute B-VG Art. 119a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte steht seit 1. Jänner 1988 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur revisionswerbenden Stadtgemeinde. Mit Wirkung vom 1. Jänner 1999 wurde dem Mitbeteiligten bis auf schriftlichen Widerruf die provisorische Leitung der Geschäftsstelle 16 (EDV) übertragen. Mit Schreiben vom 26. März 2014 teilte der Bürgermeister der revisionswerbenden Stadtgemeinde dem Mitbeteiligten mit, dass dieser mit Beschluss des Gemeinderates vom 26. März 2014 mit Wirksamkeit vom 1. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3; VwGG §26 Abs1; VwGG §26 Abs4; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs3; VwGG §41 Abs1; B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG ... mehr lesen...
Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Nigerias, stellte in Österreich am 29. März 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit in Rechtskraft erwachsenem Bescheid vom 24. April 2014 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) diesen Antrag gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurück, sprach aus, dass für die Prüfung des Antrages gemäß der Dublin III-VO Italien zuständig sei und ordnete gemäß § 61 Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) die Außerlandesbringung de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §28 Abs1 Z5; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs3; VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B. (im Folgenden: BH) vom 15. April 2008 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Wasserentnahme aus dem L.- Werkskanal linksufrig im Bereich näher genannter Grundstücke zur Beregnung im einzelnen angeführter Grundstücke mit einer Entnahmemenge von maximal 47 m3/h bei maximal 18.360 m3/Jahr gemäß den Projektunterlagen und der Verhandlungsschrift vom 25. Februar 2008 unter näher genannten Bedingungen und Auflagen befr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs3; VwGG §38;VwRallg; VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2018 zuletzt ... mehr lesen...