Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §28 Abs3 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §28 Abs3 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist ge... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist ge... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht als Exekutivbediensteter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2 Im angefochtenen - nach Durchführung einer über die Beschwerden gemeinsam durchgeführten mündlichen Verhandlung - ergangenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid der Dienstbehörde vom 2. Dezember 2021 betreffend die vorläufige Suspendierung gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG in Verbindung mit § 112 Abs. 1 Beamten-Dien... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 VwGG §26 Abs1 VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §34 Abs1 VwGG §41 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §28 Abs3 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §28 Abs3 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol wurde unter anderem die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde W. vom 21. Juli 2021, mit welchem der Erstmitbeteiligte in eine näher bezeichnete Straßeninteressentschaft einbezogen worden war, als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass gegen dieses Erkenntnis eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 9. Februar 2022 erkannte der Magistrat der Stadt Wien (die revisionswerbende Partei), der Mitbeteiligte habe in einem näher genannten Zeitraum entgegen § 71 Abs. 2 AlVG vorsätzlich Leistungen der Arbeitslosenversicherung, nämlich Arbeitslosengeld, in Anspruch genommen oder genossen, ohne dazu berechtigt zu sein, da er in diesem Zeitraum entgeltlich näher bestimmte Dienstleistungen durchgeführt habe, ohne diese Tätigkeiten unverzüglich der zuständigen region... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 9. Februar 2022 erkannte der Magistrat der Stadt Wien (die revisionswerbende Partei), der Mitbeteiligte habe in einem näher genannten Zeitraum entgegen § 71 Abs. 2 AlVG vorsätzlich Leistungen der Arbeitslosenversicherung, nämlich Arbeitslosengeld, in Anspruch genommen oder genossen, ohne dazu berechtigt zu sein, da er in diesem Zeitraum entgeltlich näher bestimmte Dienstleistungen durchgeführt habe, ohne diese Tätigkeiten unverzüglich der zuständigen region... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs5 VwGG §28 Abs1 Z4 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert du... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 23. November 2020 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck der mitbeteiligten Partei die wasser- und forstrechtliche Bewilligung zur Beileitung einer Quelle. 2 Mit dem in Revision gezogenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Tirol die dagegen vom Revisionswerber erhobene Beschwerde als verspätet zurück und sprach aus, dass die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Mit dem in Revision gezogenen Beschluss wies das Landesverwaltungsg... mehr lesen...
1 Mit gegenständlich angefochtenem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes wurde den Beschwerden des Revisionswerbers gegen die vom Vorsitzenden des Spruchsenates I beim (damaligen) Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde (nunmehr: Amt für Betrugsbekämpfung) wegen des Verdachtes der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG erlassenen Anordnungen von Auskunftsersuchen gemäß § 99 Abs. 6 FinStrG insoweit teilweise stattgegeben als festgestellt wurde, dass die ... mehr lesen...
1 Mit gegenständlich angefochtenem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes wurde den Beschwerden des Revisionswerbers gegen die vom Vorsitzenden des Spruchsenates I beim (damaligen) Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde (nunmehr: Amt für Betrugsbekämpfung) wegen des Verdachtes der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG erlassenen Anordnungen von Auskunftsersuchen gemäß § 99 Abs. 6 FinStrG insoweit teilweise stattgegeben als festgestellt wurde, dass die ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 27. Jänner 2022 wies die Österreichische Gesundheitskasse den Antrag des Revisionswerbers vom 23. Dezember 2021 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen - die Nachverrechnung von Beiträgen nach dem ASVG betreffenden - Bescheid vom 14. September 2021 ab. 2 Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Revisionswerbers als unbegründet ab. Es spr... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 27. Jänner 2022 wies die Österreichische Gesundheitskasse den Antrag des Revisionswerbers vom 23. Dezember 2021 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen - die Nachverrechnung von Beiträgen nach dem ASVG betreffenden - Bescheid vom 14. September 2021 ab. 2 Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Revisionswerbers als unbegründet ab. Es spr... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg wurde die Beschwerde der revisionswerbenden Parteien gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 1. Dezember 2021, mit welchem der mitbeteiligten Partei die Baubewilligung für den Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Reihenhaus auf einer näher bezeichneten Liegenschaft erteilt worden war, als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass gegen dieses Erkenn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z6 VwGG §41 VwGG §42 Abs4VwRallg VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden der belangten Behörde jeweils vom 25. März 2021wurde den Anträgen der Mitbeteiligten auf Vergütung für die Entgeltfortzahlung gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) für die Absonderung von näher bezeichneten, bei ihr beschäftigten Dienstnehmern insoweit stattgegeben, als ihr ein Vergütungsbetrag in der Höhe von Euro 1.384,43 (hg. Verfahren Ra 2021/03/0298) bzw. Euro 479,40 (hg. Verfahren Ra 2021/03/0299) zuerkannt wurde; geltend gemachte Mehrbeträge von Euro 748,76 (... mehr lesen...
1 Mit Strafverfügung vom 19. Jänner 2021 verhängte die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (Bezirkshauptmannschaft) über den Revisionswerber wegen einer Übertretung der StVO (Geschwindigkeitsübertretung gemäß § 52 lit. a Z 10a StVO) gemäß § 99 Abs. 2e StVO eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe). Diese Strafverfügung wurde dem Revisionswerber laut RSb-Rückschein durch Übernahme eines Arbeitnehmers/Arbeitgebers bzw. einer Arbeitnehmerin/Arbeitsgeberin am 21. Jänner 2021 zuges... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 5. November 2020, Ra 2018/11/0153, verwiesen, mit dem das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts vom 14. Juni 2018 betreffend Zustimmung zur Kündigung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben wurde. 2 Nachdem das Verwaltungsgericht mit Ersatzerkenntnis vom 27. November 2020 den bei ihm angefochtenen Bescheid vom 22. April 2016 behoben und der Behörde die Fortsetzung des Verfahre... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 5. November 2020, Ra 2018/11/0153, verwiesen, mit dem das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts vom 14. Juni 2018 betreffend Zustimmung zur Kündigung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben wurde. 2 Nachdem das Verwaltungsgericht mit Ersatzerkenntnis vom 27. November 2020 den bei ihm angefochtenen Bescheid vom 22. April 2016 behoben und der Behörde die Fortsetzung des Verfahre... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4 AVG §68 Abs1 B-VG Art133 Abs4 VStG §19 VStG §24 VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs3 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §38VwGVG 2014 §7VwRallg AVG § 66 heute AVG § 66 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 15. Juli 2021 wurde über den Revisionswerber wegen der näher konkretisierten Übertretung des § 99 Abs. 2c Z 4 StVO iVm. § 18 Abs. 1 StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 150,-- (sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag vorgeschrieben. Der Revisionswerber habe zum Tatzeitpunkt am Tatort zu dem vor ihm am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzei... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 23. Oktober 2020, mit dem ausgesprochen worden war, dass eine Kundmachung, wonach die Revisionswerberin nicht berechtigt sei, konzessionspflichtige Wertpapierleistungen in Österreich zu erbringen, rechtmäßig gewesen sei, als unbegründet ab. Die Revision erklärte das Bundesverwaltungsgericht für gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Mit dem a... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde und den Vorlageantrag der Revisionswerberin gegen die Spruchpunkte 1. bis 3. des Bescheids der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 9. Juni 2021 und die Beschwerdevorentscheidung vom 5. August 2021 mit der Maßgabe ab, dass die Revisionswerberin spruchgemäß die unerlaubte gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die unerlau... mehr lesen...
1 Bei der revisionswerbenden Partei wurde eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) durchgeführt. Im Anschluss an die Prüfung zog das Finanzamt die revisionswerbende Partei zur Haftung für Lohnsteuer für die Jahre 2013 bis 2017 heran. 2 Die revisionswerbende Partei erhob gegen die Haftungsbescheide Beschwerde. 3 Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung ab, woraufhin die revisionswerbende Partei deren Vorlage an das Bundesfinanzgericht beantragte... mehr lesen...