Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.05.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine gemeinsame Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Das Vorbringen in der Revision wird zum Inhalt auch dieses Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemacht. Die DrittRw ist darauf angewiesen, dass dieser Revi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.05.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine gemeinsame Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Das Vorbringen in der Revision wird zum Inhalt auch dieses Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemacht. Die DrittRw ist darauf angewiesen, dass dieser Revi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: zu Spruchteil A), Zurückweisung des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung: 1. Mit Eingabe vom 14.05.2021 (eingelangt beim BVwG, am 14.05.2021), hat der Revisionswerber beantragt, einer außerordentlichen Revision, „die erhoben werden wird“, die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. 2. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat die Revision keine aufschiebende Wirkung. Nach § 30 Abs. 2 leg.cit. hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der R... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 01.04.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zur
Begründung: dieses Antrages führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Die Revisionswerberin ist Staatsangehörige der Republik Kosovo. Sie ist als Asylberechtigte rechtmäßig in Österreich niedergelassen. Auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung verbüßt sie derzeit eine Haftstrafe.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.03.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Die Voraussetzungen hierfür liegen vor: a) Der Bescheid des Bundesamtes ist bereits einem Vollzug zugänglich. b) Zwingende öffentliche Interessen stehen einer Bewilligung der aufschieben... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.03.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen den im
Spruch: angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug und damit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zugänglich, da andernfalls der Revisionswerber abgeschoben würde. Zwingende öffentliche I... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.02.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Letztlich beantragt der Revisionswerber, der Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zwingende öffentliche Interessen stehen einer Bewilligung der aufschiebenden Wirkung nicht entgege... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 10.03.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Revisionswerber beantragt, der Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Mit der gegenständlichen Rückkehrentscheidung erfolgt, wie bereits ausgeführt, ein unverhältnismäßiger ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.02.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Bei Aufrechtbleiben der Rechtswirkungen des Erkenntnisses wäre der Rw gezwungen, bis spätestens 30.04.2021 freiwillig aus dem Bundesgebiet auszureisen. In diesem Fall würde er von seiner ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die angefochtene Entscheidung ist einem Vollzug zugänglich und könnten die Revisionswerber nach Ablauf der Frist für die freiwillige Ausreise im Ausmaß von 14 Tagen jederzeit nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die angefochtene Entscheidung ist einem Vollzug zugänglich und könnten die Revisionswerber nach Ablauf der Frist für die freiwillige Ausreise im Ausmaß von 14 Tagen jederzeit nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die angefochtene Entscheidung ist einem Vollzug zugänglich und könnten die Revisionswerber nach Ablauf der Frist für die freiwillige Ausreise im Ausmaß von 14 Tagen jederzeit nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die angefochtene Entscheidung ist einem Vollzug zugänglich und könnten die Revisionswerber nach Ablauf der Frist für die freiwillige Ausreise im Ausmaß von 14 Tagen jederzeit nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 02.02.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Der RW ist XXXX Staatsangehöriger, seine Identität steht aufgrund der Ausstellung eines EU-Laissez-Passers fest. Die hier angefochtene Entscheidung bildet die Grundlage dafür, dass der RW w... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 04.01.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Im Hinblick darauf, dass in keinster Weise – auch nicht vom Bundesverwaltungsgericht – eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung angenommen wird, wird bis zur endgültigen En... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unverz... mehr lesen...
Begründung: Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 09.12.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich und befürchtet der Revisionswerber, dass gegen ihn in naher Zukunft aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen werden. Das angefochten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit am 04.12.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachtem Schriftsatz, brachte der Revisionswerber eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Die Umsetzung der angefochtenen Entscheidung, nämlich die Abschiebung des Revisionswerbers nach Afghanistan würde aber jedenfalls einen unverhältnismäß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit am 02.12.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz, brachte der Revisionswerber eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Revisionswerber beantragt daher die aufschiebende Wirkung des Erkenntnisses des BVwG und führt an, dass bei einer Interessenabwägung die Konsequenz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.08.2020, W250 2231630-4/5E, wurde gemäß § 22a Abs. 4 BFA-Verfahrensgesetz – BFA-VG festgestellt, dass die Voraussetzungen für die weitere Anhaltung der revisionswerbenden Partei in Schubhaft vorliegen und dass die Aufrechterhaltung der Schubhaft im Zeitpunkt der Entscheidung verhältnismäßig ist. 2. Mit Schriftsatz vom 01.12.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revisi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist dem Vollzug zugänglich. Vor Ausbruch der C0VID-19-Pandemie fanden notorisch alle zwei bis drei Wochen Massenabschiebungen nach Afghanistan statt. Wann dies... mehr lesen...
Begründung: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erkannte mit Bescheid vom 11.11.2019 dem Revisionswerber den mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 27.08.2009 zuerkannten Status des Asylberechtigten ab (Spruchpunkt I.) und den Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zu (Spruchpunkt II.); weiters erteilte es keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 (Spruchpunkt III.), erließ eine Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt IV.), stellt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Es wird in der Folge der Antrag gestellt, der gegenständlichen außerordentlichen Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Es wird auf die oben genannten Ausführungen verwiesen, insbes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 26.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Durch die nunmehr ergangene negative Entscheidung endet das mit dem aufrechten Verfahren verbundenes Bleiberecht. Der Zwang, Österreich zu verlassen und wieder nach Bangladesch zurückzukehren, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis des BVwG wurde auch die vom BFA erlassene Rückkehrentscheidung gegen den RW rechtskräftig, weshalb der RW gem. § 30 Abs. 2 VwGG den Antrag auf Zue... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Bescheid des Bundesamtes ist bereits einem Vollzug zugänglich. Zwingende öffentliche Interessen stehen einer Bewilligung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Ein solches zwing... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den Bescheiden vom 02.06.2017, Zl. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , und ZI. XXXX , wies das Bundesasylamt die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen ab und erließ gegen alle eine Rückkehrentscheidung. 2. Die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2017, L 513 2162605-1/4E, L 513 2162628-1/4E, L 513 2162618-1/4E, L 513 2162625-1/4E, L 513 2162607-1/4E, L 513 216261... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den Bescheiden vom 02.06.2017, Zl. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , und ZI. XXXX , wies das Bundesasylamt die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen ab und erließ gegen alle eine Rückkehrentscheidung. 2. Die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2017, L 513 2162605-1/4E, L 513 2162628-1/4E, L 513 2162618-1/4E, L 513 2162625-1/4E, L 513 2162607-1/4E, L 513 216261... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den Bescheiden vom 02.06.2017, Zl. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , und ZI. XXXX , wies das Bundesasylamt die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen ab und erließ gegen alle eine Rückkehrentscheidung. 2. Die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2017, L 513 2162605-1/4E, L 513 2162628-1/4E, L 513 2162618-1/4E, L 513 2162625-1/4E, L 513 2162607-1/4E, L 513 216261... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den Bescheiden vom 02.06.2017, Zl. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , ZI. XXXX , und ZI. XXXX , wies das Bundesasylamt die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen ab und erließ gegen alle eine Rückkehrentscheidung. 2. Die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2017, L 513 2162605-1/4E, L 513 2162628-1/4E, L 513 2162618-1/4E, L 513 2162625-1/4E, L 513 2162607-1/4E, L 513 216261... mehr lesen...