Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 17.01.2018, Zl. 1099527307/152021125/BMI-BFA_STM_AST wurde der Antrag auf internationalen Schutz des XXXX hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, diesem ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, gegen diesen eine Rückkehrentscheidung erlassen, festgestell... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 09.01.2013 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid vom 10.02.2016 wies das BFA den Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) sowie hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 3a iVm § 9 Abs. 2 AsylG 2005 in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan ab. Seine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.02.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien folgendes an: "Begründend wird hierzu ausgeführt, dass die RW aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses akut von Abschiebung bedroht sind. Die derzeitige Abschiebepraxis von ehemaligen Asylsuchenden ze... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.02.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien folgendes an: "Begründend wird hierzu ausgeführt, dass die RW aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses akut von Abschiebung bedroht sind. Die derzeitige Abschiebepraxis von ehemaligen Asylsuchenden ze... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.02.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof ab Vorlage der Revision auf Antrag des RW die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Am 26.06.2019 führte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung in der Rechtssache betreffend die Beschwerde gegen den Bescheid des BFA RD Salzburg Außenstelle Salzburg vom 31.05.2017, Zl. XXXX , durch. Bei der Verhandlung wurde die Beschwerde gemäß § 3 AsylG als unbegründet abgewiesen, im Übrigen wurde der angefochtene Bescheid in seinen restlichen Spruchpunkten aufgehoben und die Rechtssache zur Erlassung einer neuen Entscheidung an die be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom XXXX , Zahlen XXXX wies das Bundesverwaltungsgericht ua die gegen den Bescheid des Bundesamtes erhobene Beschwerden hinsichtlich der jeweils angefochtenen Spruchpunkte I. bis inklusive VI. mit der Maßgabe als unbegründet ab, dass Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide nun jeweils zu lauten hat: "Ihr Antrag auf internationalen Schutz vom XXXX wird hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom XXXX , Zahlen XXXX wies das Bundesverwaltungsgericht ua die gegen den Bescheid des Bundesamtes erhobene Beschwerden hinsichtlich der jeweils angefochtenen Spruchpunkte I. bis inklusive VI. mit der Maßgabe als unbegründet ab, dass Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide nun jeweils zu lauten hat: "Ihr Antrag auf internationalen Schutz vom XXXX wird hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigte... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber wurde wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, bedingt auf 3 Jahre Probezeit, verurteilt; zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet (welcher er nachgeht). Der Revisionswerber hat in verabredeter Verbindung gemeinsam mit zwei weiteren jungen Männern am XXXX einer vierten Person, einem großen älteren Mann und polizeilich bekannten, zum Tatzeitpunkt alkoholisierten, Obdachlosen, mit mehrer... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber wurde wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, bedingt auf 3 Jahre Probezeit, verurteilt; zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet (welcher er nachgeht). Der Revisionswerber hat in verabredeter Verbindung gemeinsam mit zwei weiteren jungen Männern am XXXX einer vierten Person, einem großen älteren Mann und polizeilich bekannten, zum Tatzeitpunkt alkoholisierten, Obdachlosen, mit mehrer... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 27.11.2019, W273 2163717-1/24Z, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen den Bescheid des Bundesamtes erhobene Beschwerde als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig. 2. Mit Beschluss vom 21.01.2020, E 61/2020-5, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts erhobenen Beschwerde ab und trat die Beschwerde dem Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 05.02.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für mich mit der Gefahr der Abschiebung nach Afghanistan und einer Gefährdung meines Lebens und meiner Gesundheit verbunden. Dies stel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 03.02.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung all... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 29.01.2020, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 31.01.2020, brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich. Gegen die RW können sofort aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen we... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des österreichischen Generalkonsulats Istanbul vom 22.12.2016, Zl. ISTANBUL-GK/KONS/1128/2016, wurde der Antrag des Antragstellers auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 26 FPG iVm § 35 AsylG abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 12.01.2017 erhob der Antragsteller Beschwerde gegen den Bescheid des österreichischen Generalkonsulats Istanbul vom 22.12.2016, Zl. ISTANBUL-GK/KONS/1128/2016. Die Beschwerde wurde mit Beschwerdevorent... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 31.01.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Gem. § 30 Abs. 2 VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde auf Antrag aufschiebende Wirkung zuerkennen, wenn dieser nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Ausü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.12.2019, Zlen. XXXX, wurde der Revision die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt. Mit verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.01.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am 16.01.2020 eingelangt, wurde der gegenständliche dritte Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der revisionswerbenden Partei zuständigkeitshalber an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt. Im neuerl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.12.2019, Zlen. XXXX, wurde der Revision die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt. Mit verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.01.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am 16.01.2020 eingelangt, wurde der gegenständliche dritte Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der revisionswerbenden Partei zuständigkeitshalber an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt. Im neuerl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.01.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Mit dem sofortigen Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses droht mir die Abschiebung nach Afghanistan und stellt dies für mich einen unverhältnismäßigen Nachteil dar. Der Zuerkennung de... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 14.01.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der Revisionswerber beantragt, seiner Revision die aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG mit der Wirkung zuzuerkennen, dass die Schubhaft nicht (mehr) zulässig ist. Das angefoc... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit am 09.01.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.10.2019, W238 2177476-1/12E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Es ist wahrscheinlich, dass der Revisionswerber im Falle seiner Absch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 08.01.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für den RW mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden, da ihm die Abschiebung nach Afghanistan droht. Er ist dabei der G... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbende Partei ist ein sich rechtswidrig im Bundesgebiet aufhältiger Fremder, welcher nach rechtskräftiger Abweisung des Antrages auf internationalen Schutz und der rechtskräftigen Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ihrer Verpflichtung zum Verlassen des Bundesgebietes über einen mehrjährigen Zeitraum nicht entsprach. Mit im Akt ersichtlichen Bescheid wurde der revisionsführenden Partei aufgetragen, gem. § 57 Abs. 1 FPG bis zur A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei im Wesentlichen aus, dass das angefochtene Erkenntnis nunmehr einem Vollzug zugänglich sei. Der Revisionswerber befürchte daher, dass gegen ihn in naher Zukunft aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen we... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 09.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: erwähnte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der Verwaltungsgerichtshof ist nach Vorlage der Revision gemäß § 30 Abs. 2 VwGG zur Entscheidung über den Antrag, der außerordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zust... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 10.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zur
Begründung: dieses Antrages führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Die mit dem hier angefochtenen Erkenntnis bestätigte Rückkehrentscheidung ist durchsetzbar, sodass sich die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung als einzig taugliches Mittel darstellt, um die Außerlandesbring... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25.07.2019, Zl. W231 2180348-1/15E, beim Bundesverwaltungsgericht ein. Zur
Begründung: dieses Antrages führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den RW vollzogen... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.11.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: erwähnte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: " Infolge des sich aus dem Akteninhalt ergebenden Umstands, dass der RW (a) seit beinahe dreieinhalb Jahren im Bundesgebiet aufhältig ist, (b) stets seinen gesetzlichen M... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 26.11.2019 brachte der Revisionswerber im Wege seines Rechtsvertreters eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.08.2019, Zl. W246 2152769-1/27E, ein. Zum Antrag, der Beschwerde (gemeint wohl: Revision) die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, führte der Revisionswerber an, dass der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses seine Abschiebung nach Afghanistan zur Folge hätte, w... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbende Partei stellte am 30.05.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des BFA vom 04.10.2016 wurde der Antrag sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005, als auch bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß §8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürd... mehr lesen...