Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 22.07.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Im Rahmen des Verfahrens brachte der BF vor, dass er in Afghanistan für die Firma RSBC arbeitete, welche von den Amerikanern finanziell unterstützt wurde. Es sei auf ihn geschossen worden. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.07.2020 brachte der Revisionswerber eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte er Folgendes aus: „Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für den RW mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden, da ihm die Abschiebung nach XXXX droht. Er ist dabei der Gefahr ausgesetzt, in eine existenzbedrohende ... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.07.2019, Zl. W152 2130068-1/12E, wurde der Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.05.2016 behoben und die Angelegenheit gemäß § 28 Abs. 3 VwGVG zur Erlassung eines neuen Bescheides an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zurückverwiesen. Die Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Mit Schriftsatz vom 07.08.2019 brachte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.07.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis bestätigt die Rückkehrentscheidung der belangten Behörde, sodass das mit gegenständlicher außerordentlichen Revision bekämpfte Erkenntnis bzw. der zugrundelieg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Eingabe vom 16.07.2020 beantragte der Antragsteller durch seinen Rechtsvertreter die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Revision gemäß § 30 Abs. 2 VwGG. Mit Beschluss vom 26.06.2020, GZ: E 1710/2020-6, habe der Verfassungsgerichtshof die Behandlung seiner Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.04.2020 abgelehnt. Die Frist zur Einbringung eines Abtretungsantrags der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof sei bis ... mehr lesen...
Begründung: , dass das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde noch keine Entscheidung getroffen hat. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 30a Abs. 1. VwGG sind Revisionen, die sich wegen Versäumung der Einbringungsfrist oder wegen Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes nicht zur Behandlung eignen oder denen die Einwendung der entschiedenen Sache oder der Mangel der Berechtigung zu ihrer Erhebung entgegensteht, ohne weiteres Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 09.07.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für den RW mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden, da ihm die Abschiebung nach Afghanistan droht. Er ist dabei der Gef... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 18. Dezember 2017, R 3/16-39, sprach diese bezüglich der XXXX (im Folgenden Antragstellerin) Folgendes aus: „1 Folgende Verstöße der XXXX gegen die VO (EU) 2015/2120 werden festgestellt: 1.1 XXXX bietet im Rahmen ihres Bündelproduktes ‚ XXXX ‘ einen Videoabrufdienst (Videostreaming- bzw Video-on-Demand Dienst) an, der von XXXX iSd Art 3 Abs 5 VO (EU) 2015/2120 in Form eines anderen Dienst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.06.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist dem Vollzug zugänglich. Die dem RW bei einer Abschiebung nach Afghanistan drohenden gravierenden Rechtsnachteile wiegen schwerer, als das öffentliche Inter... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.06.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Verwaltungsgerichtshof hat der Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegens... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrigen Revisionswerber (RW) stellten am 30.05.2018 Anträge auf internationalen Schutz, welche mit den Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl vom 18.01.2019, Zl 1095295803/29111608, 1062174908/29111609 und 1166549804/29111610, abgewiesen wurden. Mit diesen Bescheiden wies das BFA die Anträge der RW auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung der Status von Asylberechtigten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrigen Revisionswerber (RW) stellten am 30.05.2018 Anträge auf internationalen Schutz, welche mit den Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl vom 18.01.2019, Zl 1095295803/29111608, 1062174908/29111609 und 1166549804/29111610, abgewiesen wurden. Mit diesen Bescheiden wies das BFA die Anträge der RW auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung der Status von Asylberechtigten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrigen Revisionswerber (RW) stellten am 30.05.2018 Anträge auf internationalen Schutz, welche mit den Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl vom 18.01.2019, Zl 1095295803/29111608, 1062174908/29111609 und 1166549804/29111610, abgewiesen wurden. Mit diesen Bescheiden wies das BFA die Anträge der RW auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung der Status von Asylberechtigten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.06.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag, der Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, führte die revisionswerbende Partei Folgendes aus: „Bei einer Rückkehr trotz der herrschenden Pandemie würde der Revisionswerber sowohl in Kabul, Masar-e Sharif oder auch in Herat in eine bedrohliche Situation kommen. Wegen versch... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: 1. Die revisionswerbende Partei ist XXXX Staatsangehöriger, ist volljährig, lebte und arbeitete bis zur Ausreise in XXXX , hat die Familie im Heimatdorf, spricht eine Landessprache, besuchte jahrelang die Schule, und ist innerhalb des Leistungskalküls arbeitsfähig und selbsterhaltungsfähig. 2. Die revisionswerbende Partei hat bei einer Rückkehr nach XXXX keine speziellen Bedrohungen, Gefahren oder Verfolgung zu befürchten. Eine Rückkehr ins Heimatdorf XX... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit am 12.06.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.03.2020, W238 2174292-1/21E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Weiters ergeht der Antrag, der VwGH möge der gegenständlichen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkennen. Die Um... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit am 05.06.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.03.2020, W238 2179347-1/35E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist dem Vollzug zugänglich. Die dem RW bei einer Abschiebung nach Afghanistan drohenden gr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 28.05.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den RW vollzogen werden können. Der Vollzug wäre für ihn mit eine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 28.05.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich und befürchtet der Revisionswerber, dass gegen ihn in naher Zukunft aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen werden, sprich, dass er zwa... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 27.05.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Der VwGH möge der gegenständlichen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkennen. Die Umsetzung der angefochtenen Entscheidung, nämlich die Abschiebung des Revisionswerbers n... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.05.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich und befürchtet der Revisionswerber, dass gegen ihn in naher Zukunft aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen werden, sprich, dass er zwa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das Vorbringen in der Revision wird zum Inhalt auch dieses Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemacht. Der Rw ist darauf angewiesen, dass dieser Revision die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den RW vollzogen werden können. Der Vollzug wäre für ihn mit eine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist dem Vollzug zugänglich. Die dem RW bei einer Abschiebung nach Afghanistan drohenden gravierenden Rechtsnachteile wiegen schwerer, als das öffentliche Interesse a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Der Rw stellt den Antrag, seiner Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Das revisionsgegenständliche Erkenntnis, mit welchem die Abschiebung nach Afghanistan für zulässig erklärt wurd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 26.03.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Evident ist, dass ein sofortiger Vollzug des potentiell rechtswidrigen Erkenntnisses einen unverhältnismäßigen Nachteil für den Revisionswerber darstellt, zumal die aktuelle Lage im Zusammenhan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 26.03.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Evident ist, dass ein sofortiger Vollzug des potentiell rechtswidrigen Erkenntnisses einen unverhältnismäßigen Nachteil für den Revisionswerber darstellt, zumal die aktuelle Lage im Zusammenhan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Revisionswerber stellte am 19.03.2016 den ersten Antrag auf internationalen Schutz mit der
Begründung: , dass er Christ sei. Mit Bescheid vom 24.10.2018, Zl. 1108925303-160407682 wies das Bundesamt den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Iran (... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.03.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der VwGH einer Revision auf Antrag des/der RW die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.03.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "1. Dem Rw droht ein unverhältnismäßiger und unwiederbringlicher Schaden und Nachteil, sollte dieser Beschwerde nicht die aufschiebende Wirkung zuerkannt werden: In diesem Fall dürfte es zu eine... mehr lesen...