Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 14.08.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 VwGG auch bei Amtsrevisionen zulässig (VwGH 27.1.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die revisonswerbende Partei – ein iranischer Staatsangehöriger – stellte am 04.07.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.02.2025, Zl. XXXX , wurde der Antrag der BP auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG sowie hinsichtlich der Zuerkennung des Sta... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.06.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis hätte zur Folge, dass der Revisionswerber Österreich verlassen müsste. Dies stellt für ihn einen unverhältnismäßigen Nachteil d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die nunmehr revisionswerbende Partei stellte am 21.05.2024 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Bescheid des BFA vom 05.03.2025 wurde der Antrag der revisionswerbenden Partei auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 27.05.2024 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz zur Gänze abgewiesen (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde dem Beschwerdeführer kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 gewährt (Spruchpunkt III.) und eine Rückkehrentscheidung erlasse... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 11.05.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des RW die aufsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 21.04.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Verwaltungsgerichtshof hat einer Beschwerde auf Antrag die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Intere... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die revisionswerbenden Parteien stellten am 07.06.2024 Anträge auf internationalen Schutz. Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.01.2025, Zl. 1398257209/240896014, und vom 14.01.2025, Zl. 1398251510/240895611, wurden die Anträge der revisionswerbenden Parteien auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG sowie h... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 05.02.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Verfassungsgerichtshof kann per Beschluss dann aufschiebende Wirkung gewähren, wenn dem „nicht zwingende öffentliche Interessen“ entgegenstehen und nach Ab... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 28.01.2026 brachte die revisionswerbende Partei vertreten durch Ihre rechtsfreundliche Vertretung eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Nach den auch vom Bundesverwaltungsgericht zitierten Berichten stellt sich die Sicherheits- und Versorgung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 26.01.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für den Rw mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden, da ihm eine Abschiebung nach Afghanistan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.01.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für die Rw mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden, da ihr eine Abschiebung in den ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.12.2025 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: „dieser Revision die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, da dem keine zwingenden öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berühr... mehr lesen...