Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber reiste nach Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltsbewilligung "Studierender" mit Gültigkeitsdauer von 20.10.2017 bis 20.10.2018 durch den Magistrat der Stadt Linz im November 2017 in das österreichische Bundesgebiet ein. In der Folge wurde dem Revisionswerber – nach Eheschließung mit der österreichischen Staatsangehörigen – aufgrund eines Zweckänderungsantrages v... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber reiste nach Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltsbewilligung "Studierender" mit Gültigkeitsdauer von 20.10.2017 bis 20.10.2018 durch den Magistrat der Stadt Linz im November 2017 in das österreichische Bundesgebiet ein. In der Folge wurde dem Revisionswerber – nach Eheschließung mit der österreichischen Staatsangehörigen – aufgrund eines Zweckänderungsantrages v... mehr lesen...