Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 31.10.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Weiters wird der Antrag gestellt, dieser Revision gemäß § 30 Abs 2 VwGG die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. „Weiters wird der Antrag gestellt, dieser ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht wies mit Erkenntnis vom 16.08.2024, Zl. W112 2286213-3/13E, die Beschwerde des Antragstellers gemäß § 22a Abs. 1 iVm § 40 Abs. 1 Z 1 und § 34 Abs. 3 Z 1 BFA-VG als unbegründet ab, ebenso seinen Antrag auf Kostenersatz gemäß § 35 VwGVG; es verpflichtete den Antragsteller gemäß § 35 Abs. 3 VwGVG iVm VwG-Aufwandersatzverordnung, dem Bund (Bundesminister für Inneres) Aufwendungen in Höhe von € 426,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Erkenntnis vom 02.08.2024, W250 2284269-2/10E, die Beschwerde gegen die Festnahme sowie Anhaltung der antragstellenden Partei als unbegründet abgewiesen und die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes für zulässig erklärt. Das genannte Erkenntnis wurde am 02.08.2024 mittels ERV beim rechtsfreundlichen Vertreter der antragstellenden Partei hinterlegt. Die Revisionsfrist endete daher mit 16.09.2024. Das Bundesver... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Erkenntnis vom 02.08.2024, Zl. W250 2284269-3/8E, die Beschwerde der antragstellenden Partei abgewiesen und die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes für zulässig erklärt. Das genannte Erkenntnis wurde am 02.08.2024 mittels ERV beim rechtsfreundlichen Vertreter der antragstellenden Partei hinterlegt. Die Revisionsfrist endete daher mit 16.09.2024. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Erkenntnis vom 02.08.2024... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 21.05.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnisse ist dem Vollzug zugänglich, da dem RW kein Aufenthaltsrecht nach dem AsylG mehr zukommt. Wird keine aufschiebende Wirkun... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.05.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist dem Vollzug zugänglich, da der mj. RW kein Aufenthaltsrecht nach dem AsylG mehr zukommt. Wird keine aufsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 07.05.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den RW vollzogen werden kö... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 08.02.2016 seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge "BFA") vom 9.8.2017, Zl. 1104701302/160193695, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten ge... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber reiste nach Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltsbewilligung "Studierender" mit Gültigkeitsdauer von 20.10.2017 bis 20.10.2018 durch den Magistrat der Stadt Linz im November 2017 in das österreichische Bundesgebiet ein. In der Folge wurde dem Revisionswerber – nach Eheschließung mit der österreichischen Staatsangehörigen – aufgrund eines Zweckänderungsantrages v... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber reiste nach Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltsbewilligung "Studierender" mit Gültigkeitsdauer von 20.10.2017 bis 20.10.2018 durch den Magistrat der Stadt Linz im November 2017 in das österreichische Bundesgebiet ein. In der Folge wurde dem Revisionswerber – nach Eheschließung mit der österreichischen Staatsangehörigen – aufgrund eines Zweckänderungsantrages v... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Bundesverwaltungsgericht wies mit Erkenntnis vom 16.01.2024, Zl. W112 2284269-1/22E, die Beschwerde der antragstellenden Partei als unbegründet ab, erklärte die Anhaltung in Schubhaft von 13.01.2024 bis 16.01.2024 für rechtmäßig, stellte gemäß § 22a Abs. 3 BFA-VG fest, dass die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Entscheid... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.02.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Durch das angefochtene Erkenntnis kommt dem RW kein Recht auf Aufenthalt im Bundesgebiet zu, sein Aufenthalt ist im Bundesgebiet lediglich... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.05.2023, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 05.06.2023, erhoben die Antragsteller Beschwerden gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 04.05.2023, Zlen. 1. 1096060605/223960596 und 2. 1096060507/223960545. Mit Schriftsatz vom 28.11.2023, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellten die Antragsteller beim Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.05.2023, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 05.06.2023, erhoben die Antragsteller Beschwerden gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 04.05.2023, Zlen. 1. 1096060605/223960596 und 2. 1096060507/223960545. Mit Schriftsatz vom 28.11.2023, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellten die Antragsteller beim Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz, eingelangt am 14.11.2023, brachte die Revisionswerberin/ der Revisionswerber, nach Abtretung der Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit Beschluss vom 04.10.2023, Zl. E 2744-2745/2023-5, eine außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes, sowie einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebende... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz, eingelangt am 14.11.2023, brachte die Revisionswerberin/ der Revisionswerber, nach Abtretung der Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit Beschluss vom 04.10.2023, Zl. E 2744-2745/2023-5, eine außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes, sowie einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (in der Folge kurz „BVwG“) vom 26.07.2023, W245 2245407-1/11E, wurde der Beschwerde von XXXX gegen den Bescheid der Datenschutzbehörde vom 02.07.2021, Zl. 2020-0.686.867 (DSB-D124.2624), stattgegeben. römisch eins.1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (in der Folge kurz „BVwG“) vom 26.07.2023, W245 2245407-1/11E, wurde... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) stellte am XXXX .2019 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung aus Gründen des Art 8 EMRK gemäß § 55 Abs 2 AsylG. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) stellte am römisch 40 .2019 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) einen Antrag... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: , Mit Schriftsatz vom 16.08.2023 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Mit Schriftsatz vom 16.08.2023 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. , Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die re... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit am 27.02.2023 beim Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eingelangtem Schreiben stellte die oben im
Spruch: angeführte Partei einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zum Zwecke der Beschwerdeerhebung gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) zur IFA Zahl XXXX , vom 03.02.2023, im Umfang der Befreiung von den G... mehr lesen...