Norm: VersVG §6 Abs3 C VersVG §61 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 6 gültig von 06.04.195... mehr lesen...
Norm: AFIB 1993 Art5 Z3.1AKIB Art6 Abs2 Z2StVO §4 Abs5 VersVG §6 Abs3VK 1995 Art7.3.2 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger haben bei der beklagten Partei eine landwirtschaftliche Bündelversicherung, die auch eine Feuerversicherung umfaßt. Dem Versicherungsverhältnis liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 1971) und die Zusatzbedingungen für die landwirtschaftliche Gesamtfeuerversicherung zugrunde, deren hier maßgebliche Bestimmungen folgenden Wortlaut haben: Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche, polizeiliche oder vereinbarte Sicherh... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat für den von ihm bei der Firma I***** GesmbH geleasten PKW der Marke Mazda 626 und dem polizeilichen Kennzeichen O-749.590 bei der klagenden Partei eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, der die AKIB 2/78 zugrundeliegen. Der Beklagte hat dem Leasinggeber zahlungshalber alle Ansprüche und Rechte aus diesem Versicherungsvertrag abgetreten. Unstrittig ist, daß der Beklagte am 22.5.1986 gegen 22,30 Uhr mit diesem Fahrzeug auf der Hansberg-Landesst... mehr lesen...
Norm: AFIB 1986 Art5StVO §4 Abs5 VersVG §6 Abs3 B1 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 6 gült... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat für den von ihm bei der AVA-Bank geleasten PKW mit dem Kennzeichen K***** bei der klagenden Partei eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Am 29. 9. 1989 geriet er gegen 1,30 Uhr auf der regennassen Fahrbahn auf der Höhe von Klein St.Veit bei einer Geschwindigkeit von 60 bis 70 km/h mit dem PKW über die Böschung. Das Fahrzeug überschlug sich und kam am angrenzenden Acker auf dem Dach liegend zum Stillstand. Dabei zersplitterte die Windschutz... mehr lesen...
Norm: AFIB 1993 Art5 Z3.1AKHB 1985 §9 Abs2 VersVG §6 Abs3 D VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 3.April 1988 mit dem bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW, Kennzeichen St 217.320, auf der Landesstraße 504 zwischen Straßenkilometer 7,8 und 7,9 einen Verkehrsunfall, bei dem seine Beifahrerin Monika S***** schwer verletzt wurde. Die Klägerin mußte als Haftpflichtversicherer für Monika S***** bisher Leistungen von 50.038,96 S erbringen. Nach dem Unfall, der sich kurz nach Mitternacht ereignete, klagte die schwerverletzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei die Zahlung von S 206.851,86 sA sowie die Feststellung, daß diese ihm für alle Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 12. November 1988, die durch Leistungsverzögerung entstanden seien, hafte. Der Kläger sei bei der beklagten Partei kollisionskaskoversichert gewesen; seine Selbstbeteiligung betrage 5 %. Am 12. November 1988 sei der Kläger mit seinem PKW in W***** bei einer Geschwindigkeit von ca. 40 km/h infolge einer pl... mehr lesen...
Begründung: Am 26.1.1986 gegen 0.30 Uhr ereignete sich auf der Landesstraße zwischen Feichsen und Purgstall ein Verkehrsunfall, bei dem der Beklagte mit seinem bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten Motorfahrrad einen Fußgänger niederstieß und schwer verletzte. Der Beklagte wurde deshalb nach § 88 Abs. 1 und 4 StGB rechtskräftig verurteilt. Am 26.1.1986 gegen 0.30 Uhr ereignete sich auf der Landesstraße zwischen Feichsen und Purgstall ein Verkehrsunfall, bei dem der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betrieb eine Diskothek, die bei der klagenden Partei im Rahmen einer Bündelversicherung unter anderem gegen Feuerschaden versichert war. Durch einen Brandschaden in der Nacht vom 21. auf den 22. November 1987 wurde ein Großteil des versicherten Objekts zerstört. Die klagende Partei, die im Zusammenhang mit diesem Schadensfall Zahlungen von S 1,118.129,- an die beklagte Partei geleistet hat, begehrt die Rückzahlung dieses Betrages. Die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat mit der beklagten Partei für den von ihr von der I*** L*** GmbH (im folgenden nur Firma I***) geleasten PKW Maserati Biturbo 2500 eine Kaskoversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Kasko- und Insassenunfall-Versicherung von Kraftfahrzeugen und Anhängern (AKIB) zugrundeliegen. Art. 6 Abs.2 Z 2 der AKIB bestimmt als Obliegenheit, deren Verletzung nach Maßgabe des § 6 Abs.3 VersVG die Freiheit des Versicherers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war am 25.Jänner 1986 Halter eines PKWs Volvo 760 Turbo Diesel, der in Mailand gestohlen wurde. Die bei der beklagten Partei bestandene Kaskoversicherung schloß unter anderem das Diebstahlsrisiko ein. Dem Versicherungsverhältnis lagen die AKIB zugrunde. Die beklagte Partei lehnte Deckung wegen Obliegenheitsverletzung im Sinne des Art. 6 Abs 2 Z 2 AKIB ab. Nach Art. 6 Abs 2 Z 2 AKIB wird als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versich... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs3 B2 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 6 gültig von 06.04.1959 bis 31.12... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs3 A VersVG §79 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 6 gültig von 06.04.195... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Firma Autohaus S*** hat für ihren PKW-Toyota, pol. Kennzeichen N 117.332, bei der beklagten Partei eine Kaskoversicherung. Dem Versicherungsverhältnis liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung die die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB 1986) und die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kollisionskaskoversicherung (KKB 1986) zugrunde. Art. 5 3.1 der AFIB bestimmt als Obliegenheit im Sinne des § 6 Abs. 3 VersVG, nach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gertrude M*** hat für den PKW Mercedes 190 E mit dem polizeilichen Kennzeichen W 264.379 mit der klagenden Partei eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Am 30.Oktober 1986 geriet der Beklagte mit dem PKW auf der Autobahnzufahrtsstraße in Strebersdorf bei regennasser Fahrbahn ins Schleudern und stieß gegen die linke Leitschiene, wodurch diese und der PKW beschädigt wurden. Unstrittig ist, daß den Beklagten an dem Unfall ein Verschulden trifft. Die klagend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der R***- UND F*** M*** hat bezüglich zweier Pferde, darunter das Haflingerpferd "Ringo", bei der Beklagten eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, der die "Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung" (AHVB 1978) und die "Ergänzenden Bedingungen für die Haftpflichtversicherung" (EHVB 1978) zugrunde liegen. Die Versicherung erstreckt sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen des jeweiligen Verwahrers, Betreuers und Verfügungsberechtigten der... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs3 D VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 6 gültig von 06.04.1959 bis 31.12.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte leaste ab dem 20.9.1983 bei der klagenden Partei einen PKW für die Dauer von 36 Monaten. Gleichzeitig schloß er bei einem Schwesterunternehmen der klagenden Partei, der ALZ-V***-AG, für die Dauer des Leasingvertrages eine Kaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von S 10.000,-- ab. Am 28.8.1986, etwa drei Wochen vor Vertragsende, wurde der geleaste PKW bei einem Verkehrsunfall total beschädigt. Der Beklagte hatte das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde vom Beklagten in dem zu 13 Cg 338/85 des Landesgerichtes Innsbruck anhängig gewesenen Verfahren rechtsfreundlich vertreten. Dort hatte der Kläger gegen die DER A*** Allgemeine Versicherungs-AG (in der Folge als A***-Versicherung bezeichnet) einen Anspruch aus der seinen PKW Mercedes 500 SEC mit dem Kennzeichen T 51.328 betreffenden Kaskoversicherung in der Höhe von 859.621,75 S sA mit der
Begründung: geltend gemacht, ihm sei dieses Fahrzeug a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der Beklagten eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden für seinen Kanzleibetrieb als Steuerberater abgeschlossen. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung von Vermögensschäden der Wirtschaftstreuhänder (AVBW)zugrunde, deren Art 6 3.c wie folgt lautet: "Der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch ganz oder zum Teil vergleichswe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 24. Oktober 1982 gegen 1,45 Uhr auf der Tiroler Bundesstraße 171 östlich von Schwaz beim Straßen-Km 47.293 auf Höhe des dort befindlichen Klärwerkes von dem vom Erstbeklagten gelenkten und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW Mazda, Kennzeichen T 278.234, niedergestoßen und schwer verletzt. Auch der Erstbeklagte erlitt Verletzungen. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Schwaz vom 12. Dezember 1983, U 1388/82-39, wurden der Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 4. April 1986 mit seinem bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW einen Verkehrsunfall, der zur Leistungspflicht der Klägerin als Haftpflichtversicherer von über 100.000 S führte (Außerstreitstellung S 6 des Aktes). Die Vorinstanzen haben das auf die behauptete Leistungsfreiheit nach § 9 Abs 2 Zif 2 AKHB 1985 gestützte Begehren auf Zahlung von 100.000 S abgewiesen, wobei sie von folgenden wesentlichen Feststellungen ausginge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat mit der beklagten Partei eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von staatlich befugten und beeideten Architekten und Zivilingenieuren für Hochbau, Ingenieurkonsulenten und Zivilingenieuren für Bauwesen sowie für Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (AHBA) zugrunde liegen. Nach Art. 4 3 AHBA ist Versicherungsschutz nicht gegeben, wenn die Geltendmachung des Anspruches des D... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs3 E VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 6 gültig von 06.04.1959 bis 31.12.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Krankenversicherung, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung, Fassung 1985 (im folgenden nur AVB), zugrunde liegen. Nach § 5 B Abs. 12 der AVB werden für eine stationäre Heilbehandlung unter anderem in Anstalten (oder Abteilungen von Anstalten), in denen neben stationärer Heilbehandlung auch Rehabilitationsmaßnahmen oder Kurbehandlungen... mehr lesen...
Norm: AKHB Art8 VersVG §6 Abs3 A VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 6 gültig von 06.04.1959 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist bei der Klägerin mit seinem PKW Opel Ascona, B 202.468, haftpflichtversichert. Am 16. November 1984 gegen 17,30 Uhr verschuldete Willi P***, der keine Lenkerberechtigung hatte, mit diesem PKW auf der Bundesstraße 54 in Pinggau im alkoholisierten Zustand (1 %o) durch überhöhte Geschwindigkeit und unvorsichtige Fahrweise bei starkem Nebel und stellenweise glatter Fahrbahn einen Verkehrsunfall, bei dem unter anderem der PKW des Anton N*** besc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Heinz G*** des Vergehens der versuchten Hehlerei nach §§ 15, 164 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.Oktober 1986 in Klagenfurt einen Koffer mit Wertgegenständen im Gesamtwert von über 5.000 S, jedoch unter 100.000 S, die von den abgesondert verfolgten Vincenz J*** und Thomas S*** dem Anton B*** gestohlen worden waren, aus dem Zimmer des Erstgenannten abzuholen versucht, um ihn an einem vereinb... mehr lesen...