Norm: ARB 2003 Art8.1.5.3.ARB 2003 Art8.2. VersVG §6 Abs3 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG §... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs1 VersVG §6 Abs1a VersVG §6 Abs2 VersVG §6 Abs3 VersVG §187 Abs1 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** S*****, vertreten durch Mag. Ariane Jazosch und Mag. Thomas Moser, Rechtsanwälte in Traun, gegen die beklagte Partei O***** Versicherung AG, *****, vertreten durch Dr. Wo... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben Leistungsfreiheit der beklagten Versicherungsgesellschaft angenommen, weil die Klägerin die Obliegenheit, die wasserführenden Leitungen in ihrem bei der Beklagten unter anderem gegen Leitungswasserschäden versicherten Haus abzusperren, falls das Haus länger als 72 Stunden unbewohnt sei, grob fahrlässig verletzt habe. Der Beweis, dass diese Obliegenheitsverletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Feststellung oder den ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Dr. Andreas Konradsheim, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei O***** Limited, *****, vertreten durch Mag. Stefan Hotz, Rechtsanwalt in Wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Verfahren gegen die Zweitbeklagte ruht. Die Erstbeklagte wird in der Folge als Beklagte bezeichnet. Zwischen den Parteien besteht eine Berufshaftpflichtversicherung, der die „Allgemeinen Bedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsmaklern" (in der Folge: AVB) zugrunde liegen. Sie lauten, soweit hier von Bedeutung: „Artikel 1 - Begriffsbestimmungen 1. Versichertes Risiko ist die Tätigkeit des Versicherungsnehmers als a) Versicherungsm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kaskoversicherungsvertrag zwischen den Parteien endete aufgrund der Kündigung des Klägers mit Beginn des 1. 12. 2004. Ihm lagen die AFIB/***** 96 und die AKB/***** 2000 zugrunde. Auf der letzten Seite der Versicherungspolizze steht unter der Überschrift „Wichtige Hinweise" unter anderem Folgendes: „Denken Sie an die Hilfeleistungspflicht und Pflicht zur unverzüglichen Verständigung der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle bei Personenverletzung, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien besteht hinsichtlich der Tennishalle des Klägers samt Gaststätte in Z***** eine Sturmschadenversicherung, bei der auch Schneedruckschäden gedeckt sind. Der Versicherungsvertrag ist aufrecht. Es liegen ihm die S-ABS 1996 und die S-AStB 1996 zugrunde. Die ABS lauten, soweit hier von Bedeutung: „Artikel 3 Sicherheitsvorschriften 1. Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften oder duldet ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien bestand eine Gewerbe-Standard-Versicherung unter anderem hinsichtlich des Fitnessstudios des Klägers in I*****. Gedeckt waren auch Leitungswasserschäden. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB). Art 7 lautet: Zwischen den Parteien bestand eine Gewerbe-Standard-Versicherung unter anderem hinsichtlich des Fitnessstudios des Klägers in I*****. Gedeckt waren auch Leitungswasserschäden. Es gelten die ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Transportunternehmers Karl M***** (in der Folge: Gemeinschuldner) wurde am 9. 10. 2002 das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. In der Konkurstagsatzung vom 4. 11. 2002 wurde die Fortführung des Unternehmens beschlossen, um vor allem noch zwei Aufträge abzuwickeln. Diese sollten mit zwei Fahrern, nämlich dem Gemeinschuldner und einem weiterbeschäftigten Angestellten, durchgeführt werden. Im Zuge der Fortführung de... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des - erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz am 9. Februar 2007, nämlich am 4. April 2007 volljährig gewordenen - Klägers, Dr. Eveline und Kurt G*****, haben mit der Beklagten einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, der eine Haftpflichtversicherung beinhaltet, in deren Rahmen auch für den Kläger Versicherungsschutz besteht. Am 11. August 2005 suchte der Kläger mit einem Freund eine Maschinenhalle dessen Vaters auf, um mit dessen Gabel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Herbert W*****, vertreten durch tusch.flatz.dejaco. rechtsanwälte gmbh in Feldkirch, gegen die beklagte Partei G***** Versicherung AG, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Hirsch und Dr. Ursula Leissing, Rechtsanw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 22. 12. 2005 als Lenker des PKW seines Vaters in alkoholisiertem Zustand (Atemluftalkoholgehalt 0,28 mg/l) einen Verkehrsunfall: Er geriet beim Durchfahren einer langgezogenen Linkskurve infolge überhöhter Fahrgeschwindigkeit schleudernd auf die Gegenfahrbahn und stieß mit einem entgegenkommenden PKW zusammen, dessen Lenker schwer verletzt wurde. Der Beklagte wurde deshalb wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****, vertreten durch Vogl Rechtsanwalt GmbH in Feldkirch, gegen die beklagte Partei G***** Versicherungs AG, *****, vertreten durch Dr. Michael Konzett, Rechtsanwalt in Bludenz, wegen 123.350,69 EUR sA, über d... mehr lesen...
Norm: AUB99 Z7.2AUB 99 Z7.3 VersVG §6 Abs3 VersVG §34 VersVG § 6 heute VersVG § 6 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 6 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 6 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 12. 2003 bei der Beklagten mit einer Versicherungssumme von 750.000 EUR für den Fall dauernder Invalidität unfallversichert. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99), die Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) sowie die Sonderbedingungen zur Unfallversicherung (max 2000) zugrundegelegt. Die AUB 99 enthalten unter anderem folgende Bestimmungen: „2.1 Invaliditätsleistung ... ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Mario K***** verschuldete am 16. 5. 2004 als Lenker eines vom Kläger gehaltenen PKW, der bei der Beklagten haftpflichtversichert war, einen Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Beifahrer schwer verletzt wurde. Der Lenker, der zuvor gemeinsam mit dem Kläger in einem Gastlokal Alkohol konsumiert hatte, war alkoholisiert und besaß keinen Führerschein. Er wurde im Zusammenhang mit dem Unfall wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. 12. 1999 ereignete sich im Gemeindegebiet von Hochleithen auf der B 7 ein Verkehrsunfall, als der vom Kläger gelenkte und bei der Beklagten haftpflichtversicherte Pkw beim Überholen eines Sattelschleppers mit dem entgegenkommenden, bei der A***** AG (im Folgenden: A*****-Versicherung) haftpflichtversicherten und seinerseits zu einem Überholmanöver ausscherenden Pkw des Josef M***** zusammenstieß, wodurch das Klagsfahrzeug in der Folge auch noch mit dem ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Paul H*****, vertreten durch Vogl Rechtsanwalt GmbH in Feldkirch, gegen die beklagte Partei H*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Waldeck und Dr. Hubert Hasenauer, Rechtsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien besteht ein Transportversicherungsvertrag. In der Versicherungspolizze ist unter anderem festgehalten: „Gültige Bedingungen, Klauseln und Sondervereinbarungen: - Strichaufzählung Allgemeine österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 1988), volle Deckung (gegen alle Risken) gemäß § 4 (1) Allgemeine österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 1988), volle Deckung (gegen alle Risken) gemäß Paragraph 4, (1) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Tischlermeister, hatte aber bei einem Zivilingenieur für Hochbau eine Ausbildung als technischer Zeichner absolviert und im Angestelltenverhältnis als technischer Zeichner, Planer, Projekt- und Bauleiter gearbeitet. Im Jahr 1995 machte er sich selbständig; er erhielt einen Gewerbeschein für das Tischlergewerbe, eingeschränkt auf Planungsarbeiten. Sein Versicherungsmakler, den er dahin informierte, dass er alles, was bautechnisches Zeichnen, Plan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 6. 4. 2001 mit seinem geleasten PKW, der bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten vollkaskoversichert war, einen Verkehrsunfall allein verschuldet. Er fuhr auf dem Hietzinger Kai mit 60 km/h stadteinwärts und kollidierte an der ampelgeregelten Kreuzung mit der St. Veiter Brücke und der Testarellogasse, in die er trotz Rotlichtes einfuhr, infolge massiv verspäteter Reaktion (Reaktionsverzögerung von 7,7 bis 8,7 Sekunden auf den Beginn der Gelbp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem Versicherungsvertrag zwischen den Parteien liegen die „Allgemeinen Bedingungen für die Sturmschaden-Versicherung Fassung 1986" (AStB 1986) und die „Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung" (ABS) zugrunde. Die AStB 1986 lauten: „.... Allgemeiner Teil Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Anwendung. Besonderer Teil Art 1 Artikel eins Versicherte Gefahren und Schäden (1) Der Versiche... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Wohnung in W***** und hat mit der beklagten Partei eine Haushaltsversicherung „Haushaltsystem plus" ohne Unterversicherung mit Neuwertersatz für diese Wohnung abgeschlossen. Diesem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherung (ABH Fassung 1995) und die Besonderen Bedingungen für die Haushaltsversicherung System plus (75B) zugrunde. Art 12 Abs 1 der ebenfalls geltenden Allgemeinen Bedingungen für ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Peter P*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei V*****, vertreten durch Dr. Manfred Steininger, Rechtsanwalt in Wi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt am 11. 7. 2003 gegen 23.00 Uhr in ***** R*****, G***** Landesstraße bei Straßenkilometer 29,84 als Beifahrer auf dem von ihm gehaltenen Motorrad mit dem Kennzeichen U***** einen Verkehrsunfall. Das Motorfahrrad war hiebei mit Zustimmung des Klägers von Hubert K***** gelenkt worden. Bei diesem wurde nach dem Verkehrsunfall eine Alkomatuntersuchung durchgeführt, die einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,39 mg/l ergab. Deswegen wurde Hubert K***** von ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien besteht ein Versicherungsvertrag hinsichtlich des Gasthofes W***** in S***** (im Zillertal) mit den versicherten Risken Feuer, Feuer- und Betriebsunterbrechung, Sturm, Leitungswasser, Betriebshaftpflicht und Glasbruch. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 1984), die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) und die Besonderen Bedingungen Nr 2487 (Neuwertversicherung) zugrunde. Art ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Landwirt. Die Beklagte, ein Unternehmen mit zehn Filialen im Raum Hartberg, verkauft unter anderem am Standort Hartberg gebrauchte und neue Traktoren. Am 7. 2. 2003 kaufte der Kläger nach einer kurzen Probefahrt bei der beklagten Partei einen Traktor der Marke Steyr 9094A mit einer Erstzulassung vom 13. 10. 1995 und einem Gesamtbetriebsstundenstand von 4.841 um EUR 23.505. Auf dem vom Kläger unterfertigten Kaufvertrag waren auf der Rückseite die... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien wurde ein Unfall-Versicherungsvertrag mit einer Versicherungssumme von EUR 399.700,59 abgeschlossen, dem die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 94) und die Besonderen Bedingungen zur Maklerpool Gruppenunfall-Versicherung (kurz: BBM) zugrunde liegen. Gemäß § 1 III AUB 94 liegt ein Unfall vor, „wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete als Lenker seines bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW am 30. 5. 2001 in I***** gegen 1.00 Uhr nachts einen Verkehrsunfall. Dabei wurde der Fußgänger Bernhard K*****, als er auf einem Schutzweg die Straße überqueren wollte, vom Fahrzeug des Beklagten frontal erfasst, zu Boden gestoßen und verletzt. Der Beklagte hielt nach dem Schutzweg kurz an, schaltete dann das Licht am PKW aus und setzte seine Fahrt fort, wobei er von einem... mehr lesen...